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Sep 19th, 2017
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  1. Evaluation von Patientenschulungen
  2. Entwicklung und Validierung eines Instruments zur Erfassung
  3. des krankheitsbezogenen Wissens bei Patienten mit
  4. berufsbedingten Hauterkrankungen
  5.  
  6. Mathias Mertin, Osnabrück (2009), 35-36
  7.  
  8. "Eine Abkehr vom Compliance-Begriff findet sich auch in der angelsächsischen Fachliteratur. Ein Review von Anderson und Funnell (2005) macht darauf aufmerksam, dass über 25jährige Forschung im Bereich der Diabetologie zwar zu mehr als 1450 publizierten Studien über Non-Compliance geführt habe, das Problem
  9.  
  10. I Theoretischer Teil 4 Patientenschulungen
  11. jedoch nicht zufriedenstellend gelöst worden sei (Anderson & Funnell 2005, S. 154). Diese Auffassung wird von Petermann und Mühlig (1998) nicht geteilt. Die Autoren halten fest, dass der Begriff Non-Compliance für sehr unterschiedliche Phänomene wie beispielsweise fehlende Krankheitseinsicht oder Krankheitsakzeptanz, Therapieverweigerung, mangelnde Medikationsdisziplin oder Wissens- bzw. Kompetenzdefizite verwendet werde (Petermann & Mühlig 1998). Dabei sei Compliance jedoch keine stabile Persönlichkeitseigenschaft, sondern ein komplexes, dynamisches und situationsabhängiges Phänomen, welches unterschiedliche Formen annehmen oder sich auch über einen Behandlungsverlauf hinweg drastisch ändern könne (Petermann 1998). Mangelnde Therapiemitarbeit kann beispielsweise eine Vielzahl von Erscheinungsformen und Ursachen haben (Petermann & Mühlig 1998). Diese Ursachen und Bedingungen sollten nach Ansicht der Autoren sorgfältig klassifiziert werden, um daraus systematische und zielgerichtete Interventionen ableiten zu können. Patientenschulungen könnten dann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine angemessene Therapiemotivation bei den Patienten aufzubauen (Petermann 1998).
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  16. Zudem könne Non-Compliance durchaus auch das Ergebnis eines aktiven und rationalen Entscheidungsprozesses von Patienten sein. In Anbetracht der Fehlbarkeit ärztlicher Entscheidungen könne deshalb von einer intelligenten Non-Compliance gesprochen werden. Während Müller-Mundt (2001) der Meinung ist, dass Compliance per definitionem die Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Patienten beschneide, plädieren Petermann und Mühlig dafür, Compliance nicht als alleiniges Verhaltensproblem des Patienten misszuverstehen und auf die passive Befolgung ärztlicher Anordnungen zu reduzieren: „Vielmehr basiert Compliance auf einer gelungenen Kooperation zwischen Arzt und Patient, die auf einer vertrauensvollen Beziehung beruht und eine eigenverantwortliche Teilhabe des Patienten an der Planung und Realisierung der Behandlungsmaßnahmen einschließt“ (Petermann & Mühlig 1998, S.74)."
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