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- 1. Zugfahrten (außer Sperrfahrten) nach 408
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- A) Freie Strecke
- a) planmäßiger Halt oder Halt wegen eines Signals
- - ich brauche keine Zustimmung
- - Geschwindigkeiten gelten ggf weiter
- b) Halt aus unvorhergesehenem Anlass
- - ich brauche auf jeden Fall eine mündliche Zustimmung vom Fdl der rückgelegenen Zmst, wenn ich ihn über das Halten informiert habe
- - unklar: ich brauche keine Zustimmung, wenn ich niemanden über das Halten informiert habe
- - Geschwindigkeiten gelten ggf weiter
- B) Bahnhof
- a) planmäßiger Halt
- I) Ich bin in einem Bf ohne Asig. [Fall kann ggf zunächst zurückgestellt werden]
- - ich darf auf mündliche Zustimmung abfahren ("Zug (Nr.) darf im Bahnhof (Name) ausfahren."), früher/örtlich Zp 9
- - ich bin keine Fahrt auf besonderen Auftrag, also darf ich direkt mit Streckengeschwindigkeit fahren [unklar: Was ist, wenn ich auf besonderen Auftrag eingefahren bin?]
- II) Sonst: Ich stehe mit meinem Zug über ein Signal hinaus. [Fall kann ggf zunächst zurückgestellt werden; heute eventuell nur noch für 1. Fzg an der Spitze, früher soweit ich weiß auch ohne Begrenzung]
- - ich darf abfahren, wenn die Fahrt über das Signal hinaus bereits zugelassen war
- - dann gelten Geschwindigkeiten ggf weiter
- - ich darf abfahren, wenn mir an dem Signal, über das ich hinausstehe, eine Zustimmung gegeben wird
- - dann gilt die Geschwindigkeit an dem Signal, über das ich hinausstehe, bzw. 40 km/h bei Fahrt auf besonderen Auftrag
- - ich darf abfahren, wenn mir am folgenden Hauptsignal im selben Bahnhof eine Zustimmung gegeben wird [in der Realität situationsabhängig (aber nicht eindeutig definierbar), für StellSi sicherlich als vollwertige Alternative sinnvoll]
- - dann gilt die Geschwindigkeit am folgenden Hauptsignals, eines Zs 3 davor, bzw. 40 km/h bei Fahrt auf besonderen Auftrag
- III) Sonst: Ich beginne hier oder habe gerade gewendet [letzteres vermutlich], aber es folgt bis zum Bahnhofsende kein Hauptsignal mehr.
- - ich brauche einen Befehl 3 als Zustimmung zur Abfahrt
- - Folgt bis zum Bahnhofsende ein Ende Weichenbereich, dann bis dahin 40 km/h (oder niedrigere Geschwindigkeiten eines Zs 3)
- - sonst gilt Streckengeschwindigkeit
- IV) Sonst: Ich bin zuletzt an einem Ausfahrsignal vorbeigefahren.
- - ich brauche keine Zustimmung
- - Geschwindigkeiten gelten ggf weiter
- V) Sonst: Vor dem nächsten Hauptsignal liegt ein weiterer gewöhnlicher Halteplatz für mich und ich bin zuletzt an einem Einfahr- oder Zwischensignal vorbeigefahren.
- - ich brauche keine Zustimmung
- - Geschwindigkeiten gelten ggf weiter
- VI) Sonst:
- - ich brauche eine Zustimmung
- - Geschwindigkeit des zustimmungsgebenden Signals oder eines Zs 3 davor gilt bei Abfahrt, bzw. 40 km/h bei Fahrt auf besonderen Auftrag
- b) Halt wegen eines Signals (bzw LZB-/ ETCS-Halt)
- - ich darf weiterfahren, sobald das Signal die Fahrt zulässt [unklar: auch bei Kennlicht?]
- - ich darf vorziehen, wenn mir der Fdl eine mündliche Zustimmung gibt
- - Geschwindigkeiten gelten ggf weiter
- c) Halt aus unvorhergesehenem Anlass
- - wie freie Strecke
- - der Fdl kann mir die Zustimmung entziehen, dann ist eine Zustimmung zur Abfahrt auf dem Bf erforderlich (wie bei beginnenden Zügen)
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