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Guest User

Reuszeinspruch1

a guest
Jan 26th, 2020
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  1. Sehr geehrter Twitter-Support,
  2.  
  3. ich reiche Beschwerde gegen meine vorübergehende Sperre ein.
  4. Quellen führe ich in den Fußnoten auf.
  5.  
  6. Es geht um einen meiner Tweets [1], den ich als Beitrag zu einer politischen Diskussion verfasste.
  7.  
  8. Hier sei mein Tweet noch einmal zitiert:
  9. „@MalteKaufmann Weder das Wort Neger soll verbannt werden noch ein anderes Wort. Und das Wort Neger ist auch etwas anderes als das Wort Nigger.“
  10.  
  11. Der Politiker Malte Kaufmann (AfD) verlinkte [2] einen Artikel der Bild-Zeitung [3], wonach Demonstranten in Köln dafür demonstrierten, dass das Wort Neger juristisch als eindeutig rassistisch bewertet werden solle.
  12. Denn aktuell ist die geltende Rechtslage, dass das Wort Neger nicht eindeutig rassistisch ist und selbstverständlich auch im Diskurs über das Wort selber zitiert werden darf. [4] Eine Herabwürdigung durch das Wort Neger sei nur im Einzelfall erkennbar. Und in der Debatte über das Wort selber darf das Wort selber natürlich zitiert werden.
  13.  
  14. In dem Artikel der Bild-Zeitung wird ebenfalls ein Foto gezeigt, wo Demonstranten ein Banner mit der Aufschrift „N*Wort stoppen!!!“ hochhalten und die auf Twitter angezeigte Überschrift lautet „'Neger' gehört aus Sprachgebrauch verbannt“.
  15. Auf diese Zensur des Wortes Neger bezog ich meinen eigenen Tweet, da ich es für falsch halte, ein Wort zu zensieren, erst recht, wenn man ÜBER das Wort an sich reden will. Denn ich zitierte lediglich das Wort Neger, beziehungsweise ich führte es an (dafür braucht man keine Anführungszeichen, denn schon das Wort Wort führt das ihm folgende Wort an; ergo ist es falsch zu schreiben: das Wort „Neger“ – es ist nur folgendes richtig: das Wort Neger – ein beliebter Zeichensetzungsfehler, da die Leute auf Grund schlecht ausgebildeter Deutschlehrer nicht wissen, dass Anführungszeichen nur dann benutzt werden, wenn eine Anführung, also Zitation, anders nicht eindeutig ist; und das Wort Wort führt bereits an.).
  16.  
  17. ES STEHT NATÜRLICH AUẞER FRAGE, DASS MAN EINEN SCHWARZEN NICHT NEGER NENNEN SOLLTE.
  18.  
  19. Ich nannte keinen Schwarzen einen Neger und ich rief auch nicht dazu auf. Ich sprach mich lediglich für die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage aus. Im Hinterkopf hatte ich den Gedanken, mit rassistischen Anfeindungen konstruktiv und in Debatten umzugehen, statt Wörter wie in George Orwells 1984 zu VERBANNEN.
  20.  
  21. Des Weiteren wies ich darauf hin, dass das Wort Neger NICHT mit dem Wort Nigger (im amerikanischen Kontext oft als N-word bezeichnet) gleichzusetzen sei. Letzterer hat, auch im Deutschen, eine stark negative Konnotation, erst recht, wenn wir es mit dem Wort Neger vergleichen, der sogar heute noch unwertend benutzt wird, jenseits jedes Rassismus.
  22.  
  23. [1]: https://i.imgur.com/msoua3p.png
  24. [2]: https://twitter.com/MalteKaufmann/status/1218637177309089793
  25. [3]: https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/demonstration-in-koeln-neger-gehoert-aus-sprachgebrauch-verbannt-67411270.bild.html
  26. [4]: https://www.merkur.de/politik/neger-afd-gerichtsurteil-nikolaus-kramer-mignon-schwenke-linke-ordnungsruf-rederecht-asylbewerber-zr-13362399.html
  27.  
  28. Von daher liegt das deutsche Gesetz eindeutig auf meiner Seite. Nicht im Traume könnte man irgendwie behaupten, dass ich jemanden einen Neger genannt hätte. Es war das Thema der Debatte, über dieses Wort zu diskutieren, was ich tat.
  29. Deswegen bitte ich Sie, meine Sperre wieder zu beheben.
  30.  
  31. Vielen Dank und eine ansonsten hoffentlich ruhige Schicht,
  32. Alice Reuß
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