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Aug 18th, 2019
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  1. VnX-Reallife - Fraktionsregeln
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  4. - Die Fraktionen sind das Herz von VnX und direkt für das Ingame Erlebnis aller Spieler auf dem Server verantwortlich. Es ist die Aufgabe aller, den Server frei von sinnlosem Deathmatch* zu halten und den allgemeinen Spielspaß zu erhalten. Eine egoistische Spielweise kann von den Mitgliedern des Adminteams bestraft werden.
  5. - Verstoßen einzelne User oder gar ganze Fraktionen gegen die hier aufgeführten Regeln, so ist das Adminteam berechtigt, über die User, die Leader und gegen die ganze Fraktion Sanktionen zu verhängen.
  6. - Nicht alle Regeln sind reallifegemäß, jedoch sind diese zum Erhalt des Spielspaßes notwendig!
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  9. 1. Allgemeine Regeln
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  13. 1.1 Bewerbungen
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  15. 1.1.1 Jede Fraktion ist verpflichtet Mindestanforderungen für eine Aufnahme anzugeben. Diese Anforderungen dürfen vom Leader für einzelne Bewerber ausgesetzt werden.
  16. 1.1.2 Sollte man einen Warn oder mehr haben, so wird die Erlaubnis eines Mitglieds der Projektleitung benötigt, um sich bewerben zu dürfen.
  17. 1.1.3 Bei einer Abweichung der GWD Note von mehr als 5% ist eine Bewerbung nicht möglich. Bei einer Abweichung unter 5% genügt die Erlaubnis der Leaderschaft.
  18. 1.1.4 Solange der User nicht eindeutig nachweisen kann, dass er mindestens 30 Tage in seiner bisherigen Fraktion verbracht hat, muss er bei einem Wechsel eine Zivilzeit von sieben Tagen absolvieren. Die einzige Ausnahme bildet der Wechsel vom GWD zu einer beliebigen Fraktion.
  19. 1.1.5 Es muss eine angenommene Bewerbung im öffentlichen Bereich des Forums zu finden sein, bevor der User invitet wird.
  20. 1.1.6 Eine Bewerbung darf nur geschrieben werden, wenn man in keiner Fraktion ist.
  21. 1.1.7 Eine Bewerbung darf frühestens nach 12 Stunden angenommen bzw. abgelehnt werden. (Ausnahme: Der Bewerber erfüllt nicht alle Bewerbungsvorraussetzungen).
  22. 1.1.8 Eine Fraktion hat keine Berechtigung, für die Aufnahme eines Bewerbers in die Fraktion eine Gegenleistung zu fordern. (Geld, Autos usw.)
  23. 1.1.9 Eine zurückgezogene Bewerbung kann nachträglich nicht wieder geöffnet werden.
  24.  
  25. WARNUNG: Jeglicher Verstoß gegen diese Regel wird mit einem Warn für den Bewerber geahndet, unabhängig davon, wie viele Warns die entsprechende Person bereits hat.
  26. Der Leader hat sich zu vergewissern, dass der Bewerber alles erfüllt, wenn diese Pflicht nicht erfüllt wird, ist mit einer Strafe für den zuständigen Leader zu rechnen.
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  30. 1.2 Forum
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  32. 1.2.1 Jede Fraktion (Ausnahme: Terroristen) ist verpflichtet, eine aktuelle Memberliste im allgemeinen Forum zu führen.
  33. 1.2.2 Beschwerden: Bei Verstößen gegen Serverregeln müssen Beschwerden gegen Fraktionsmitglieder bei "Beschwerden gegen User" gepostet und dort bearbeitet werden. Nur bei Verstößen gegen interne Fraktionsregeln ist eine Beschwerde gegen das Mitglied im Forenbereich der Fraktion zu verfassen.
  34. 1.2.3 Beschwerden von Fraktionisten gegen andere Fraktionisten müssen vor einer schriftlichen Beschwerde versucht werden im Teamspeak³ zu klären.
  35.  
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  38. 1.3 Leaderschaft
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  40. 1.3.1 Es ist strengstens verboten Geld aus der Fraktionskasse für den Eigenbedarf zu entwenden bzw. auch als Kredit zu nehmen. Dieses Geld ist nur für die Fraktion da!
  41. 1.3.2 Es ist der Leaderschaft nicht gestattet, ohne triftigen Grund von ihren Fraktionsmitgliedern Geld oder andere Wertgegenstände zu fordern.
  42. 1.3.3 Jeder Spieler, der in eine Fraktion invitet wird, muss sich regulär selbst im Forum mit dem eigenen Forenaccount beworben haben.
  43. 1.3.4 Spieler dürfen weder zum Spaß invitet, noch uninvitet werden.
  44. 1.3.5 Es ist verboten Rankups als Mittel zum Zweck zu missbrauchen, d.h. es ist verboten jemanden kurz zu befördern, um irgendetwas zu demonstrieren oder demjenigen etwas zu ermöglichen, das er sonst nicht könnte.
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  50. 2. Regeln für Böse Fraktionen
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  53. 2.1 Verhalten gegenüber Zivilisten
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  55. 2.1.1 Ein Spieler darf nur dann auf die Blacklist gesetzt werden, wenn ein im Forum verwertbarer Beweis (zum Beispiel ein Screenshot oder ein Video) für den jeweiligen Blacklist-Grund existiert.
  56. 2.1.2 Befindet sich das Ziel einer Blacklistjagt in einem Fahrzeug, so muss vor der Waffennutzung zum Schutz des Fahrzeuges drei Mal mit einem Abstand von drei Sekunden gebindet werden. Eine Ausnahme bildet die Verwendung der Sniper – solange das Fahrzeug dadurch nicht zerstört wird.
  57. 2.1.3 Es ist nicht erlaubt bei einem Überfall die "Opfer" zu töten nur weil diese nichts geben können.
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  61. 2.2 Krieg
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  63. 2.2.1 Es ist für Mitglieder von bösen Fraktionen erlaubt, auf Mitglieder verfeindeter böser Fraktionen zu schießen, wenn diese mit Fraktionsskin in ihren Privatfahrzeugen sitzen.
  64. 2.2.2 Böse Fraktionen, die sich offiziell im Kriegszustand befinden, dürfen sich den Regeln entsprechen bekämpfen. Die Basen der Fraktionen sind aber, abgesehen von den angekündigten Stürmungen, sicheres Gebiet. Hier ist eine Bekämpfung im Sinne des Kriegszustandes nicht erlaubt.
  65. 2.2.3 Bei einer Basestürmung muss ein Mitglied der verteidigenden Fraktion zuvor per Telefonanruf oder TS informiert werden. Nur im TS muss die Ankündigung durch das Schließen des Chats innerhalb von 10 Minuten nach Erhalt der Ankündigung oder per Chatantwort bestätigt werden. Böse Fraktionen dürfen nur einmal am Tag die gleiche Fraktion stürmen, außer die Leaderschaften beider Fraktionen sind damit einverstanden. Eine Basestürmung gilt als beendet, wenn alle in der Base anwesenden Verteidiger gestorben sind, spätestens jedoch 15 Minuten nach Beginn der Stürmung.
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  69. 2.3 Bündnisse
  70. 2.3.1 Mitglieder böser Fraktionen dürfen sich nicht mit Fraktionsfremden gegen eine andere böse Fraktion oder Beamte verbünden.
  71. 2.3.2 Am Freitag und Samstag zwischen 19:30 Uhr und 00:30 Uhr und am Sonntag zwischen 19:30 Uhr und 23:30 Uhr dürfen sich für die Aktionen: Bankrob; Waffentruck maximal 2 böse Fraktionen (welche sich im Status "Handel" befinden) verbünden.
  72. 2.3.3 Am ersten Samstag eines jeden Monats kann ein Aktionstag der bösen Fraktionen stattfinden. Um diesen durchführen zu dürfen, muss spätestens am Vortag ein Beitrag im Forenbereich "Allgemein" mindestens einer bösen Fraktion unter Nennung des Datums, eines Aktionsleiters und der teilnehmenden bösen Fraktionen veröffentlicht werden. Ebenso muss auch das Adminteam mittels Ticketsystem spätestens am Vortag informiert werden. Am Aktionstag dürfen sich die teilnehmenden bösen Fraktionen von 18 bis 23 Uhr gegen Staatsfraktionen bei den Aktionen Wantedjagd, Bankraub, Waffentruck, Carrob, Dammsprengung und Stürmung von Staatsfraktionsbasen sowie bei von Mitgliedern der Terroristen durchgeführten Aktionen verbünden. Fraktionsregel 2.3.2 (Bündnisse zwischen zwei bösen Fraktionen) findet für den gesamten Tag keine Anwendung.
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  78. 3. Spezialeinsätze
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  81. 3.1 Bankrob
  82. 4.1.1 Es ist nicht erlaubt, Leute direkt am Spawn in der Bank zu töten.
  83. 4.1.2 Sobald eine Fraktion den NPC in der Bank gekillt hat und die Tür geöffnet wurde, darf diese Fraktion nicht von einer anderen bösen Fraktion beim Bankraub gestört werden.
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  87. 3.2 Carrob
  88. 4.2.1 Beim Carrob dürfen keine Nagelbänder genutzt werden.
  89. 4.2.2 Es darf nicht direkt vor dem Tor oder sogar in der Garage abgesperrt werden. KARTE NACHREICHEN
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  93. 3.3 Geiselnahmen
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  95. 4.3.1 Geiselnahmen müssen generell stürmbar sein!
  96. 4.3.2 Sämtliche Aktionen über /me sind ungültig. (Ausnahme bildet die Abnahme der Kommunikationsmittel.)
  97. 4.3.3 Geiselnahmen dürfen nicht in einem Interior stattfinden.
  98. 4.3.4 Eine Fraktion darf nur alle 3 Tage eine Geiselnahme durchführen.
  99. 4.3.5 Es darf ausschließlich Bargeld erpresst werden.
  100. 4.3.6 Es dürfen maximal 3 Geiseln gleichzeitig gefangen gehalten werden, wobei maximal 30.000$ pro Gefangenem verlangt werden dürfen. Dem Kontaktmann der Staatsfraktionen müssen nach Aufforderung zur Zahlung mindestens 10 Sekunden pro Geisel Zeit gegeben werden.
  101. 4.3.7 Rucksack-Bomben an einer Geisel sind verboten!
  102. 4.3.8 Beamte im Dienst sowie Mitglieder der eigenen Fraktion dürfen nicht als Geiseln genommen werden.
  103. 4.3.9 Eine Geiselnahme darf nur durchgeführt werden, wenn bei der ersten erfolgreichen Kontaktaufnahme mit einer Staatsfraktion mindestens 10 Staatsfraktionisten, darunter mindestens ein Co-Leader bzw. Leader, online sind.
  104. 4.3.10 Eine Stückelung des bei einer Geiselnahme zu übergebenen Geldes ist nur erlaubt, wenn diese entsprechend der Geiselanzahl erfolgt. (Bei beispielsweise 90 000 $ Lösegeld und 3 Geiseln darf die Stückelung bei der Übergabe wie folgt vorgenommen werden: 3 x 30 000 $.)
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