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Jun 25th, 2017
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  1. Vorschlag zur Erweiterung des Gesetzbuches:
  2.  
  3. -Aufnahme eines FSHG (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz)
  4.  
  5. Aufbau:
  6.  
  7. Abschnitt 1. Aufgaben und Träger
  8. §1 Aufgaben der Bezirke
  9. §2 Aufgaben des Staates
  10.  
  11. Abschnitt 2. Vorbeugender Brandschutz
  12. §3 Brandschau
  13. §4 Brandsicherheitswachen
  14. §5 Aufklärung der Öffentlichkeit
  15.  
  16. Abschnitt 3. Feuerwehr
  17. §6 Arten von Feuerwehren
  18. §10 Berufsfeuerwehren
  19. §11 Freiwillige Feuerwehren
  20. §12 Freiwillige Feuerwehren mHk
  21. §13 Werkfeuerwehren
  22.  
  23. Abschnitt 4. Zivilbevölkerung
  24. §14 Meldepflicht
  25. §15 Entschädigung
  26. §16 Pflichten von Grundstückeigentümern
  27.  
  28.  
  29. §1 Aufgaben der Bezirke
  30. (1) Der Bezirk ist dazu Verpflichtet, eine der örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr zu unterhalten, um bei Schadensfeuer oder Unglücksfälle Hilfe leisten zu können.
  31. (2) Der Bezirk ist dazu Verpflichtet, diese Feuerwehr stetig weiter zu bilden.
  32. (3) Der Bezirk ist dazu Verpflichtet, auf Anweisung des Staates weitere Gebiete in den Ausrückebereich mit aufzunehmen.
  33. (4) Der Bezirk muss sicher stellen, dass innerhalb von 5min nach Meldung einer Notlage ein Feuerwehrfahrzeug den Einsatzort erreicht.
  34. §2 Aufgaben des Staates
  35. (1) Der Saat ist dazu Verpflichtet, alle Bereiche die nicht unter der Verwaltung eines Bezirkes liegen, durch eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr zu schützen , die
  36. bei Schadensfeuer und Unglücksfällen Hilfe leisten kann.
  37. (2) Der Staat ist dazu Verpflichtet diese Feuerwehren stetig weiter zu bilden
  38. (3) Der Staat kann Gebiete die unter seiner Verwaltung stehen, Bezirke als Ausrückebereich
  39. zuordnen.
  40. (4) Der Staat bildet die Aufsichtsbehörde für die Feuerwehren der Bezirke.
  41. (5) Der Staat muss sicher stellen, dass innerhalb von 3 min in Los Santos nach Meldung einer Notlage ein Feuerwehrfahrzeug den Einsatzort erreicht.
  42.  
  43. §3 Brandschau
  44. (1) Feuerwehren sind dazu verpflichtet, mind. Ein mal in einem laufenden Quartal eine Brandschau bei Gebäuden mit erhöhtem Gefährdungspotential durchzuführen.
  45. Dazu zählen Firmen mit mehr als 5 Beschäftigte, oder Firmen die von der Pflicht zum Unterhalt einer Werksfeuerwehr befreit worden sind. Dabei wird auf die Sicherheit der Menschen geachtet. Den Anweisungen der Feuerwehr ist hierbei Folge zu leisten.
  46.  
  47. §4 Brandsicherheitswachen
  48. (1) Ab einem Event mit mehr als 10 Besuchern verpflichtet sich der Veranstalter dazu, eine entgeltliche Brandsicherheitswache zum Schutz der Eventteilnehmer anzufordern.
  49. (2) Der Preiß der jeweiligen Brandsicherheitswache wird durch den Bezirk festgelegt
  50. (3) Ist kein Preiß festgelegt worden, so beträgt der Standartmäßige Preiß 2.500$
  51. §5 Aufklärung der Öffentlichkeit
  52. (1) Der Bezirk hat die ansässige Bevölkerung im Bereich des Vor- und Abwehrenden Brandschutzes aufzuklären.
  53. (2) Darunter fällt auch die Zusammenarbeit mit den Medien.
  54.  
  55.  
  56.  
  57.  
  58.  
  59.  
  60. §9 Arten von Feuerwehren
  61. (1) Feuerwehren sind im Sinne dieses Gesetzes öffentliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren) und Werkfeuerwehren
  62. §10 Berufsfeuerwehren
  63. (1) Der Bezirk ist dazu verpflichtet, ab einer Einwohnerzahl von 20 Usern eine Berufsfeuerwehr zu gründen.
  64. (2) Die Stadt Los Santos ist dazu verpflichtet.
  65. (3) Das Personal muss mind. einen Löschzug (3 Fahrzeuge) bilden können.
  66. (4) Das Personal ist zu verbeamten.
  67. §11 Freiwillige Feuerwehren
  68. (1) Freiwillige Feuerwehren werden durch einen Leiter der Feuerwehr geleitet, welcher als Bezirksbeamter einzustellen ist und zu verbeamten ist.
  69. (2) Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr werden durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt und entlassen.
  70. (3) Freiwillige Feuerwehrleute haben die Pflicht, im Einsatzfall ihre Arbeitsstätte zu verlassen und zum Einsatz zu fahren.
  71. (4) Arbeitgeber sind Verpflichtet, Freiwillige Feuerwehrleute für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr freizustellen.
  72. (5) Der Bezirk ist verpflichte Verdienstausfall zu bezahlen. Der Verdienstausfall beträgt maximal
  73. 200$
  74. $ 12 Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften
  75. (1) Ein Bezirk kann für denn Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Bezirke mit mehr als 9 Einwohnern sind hierzu verpflichtet.
  76. (2) Die Sollstärke der hauptamtlichen Kräfte beträgt mind. 1 Löschfahrzeug (2 Beamte)
  77. (3) Die hauptamtlichen Kräfte sind zu Bezirksbeamten zu ernennen.
  78.  
  79. §13 Werkfeuerwehr
  80. Entfällt
  81. §14 Meldepflicht
  82. (1) Wer ein Schadensfeuer oder andere Unglücksfälle bemerkt, durch die Menschen oder andere Sachwerte in erheblicher Gefahr sind, ist dazu verpflichtet unverzüglich die Feuerwehr oder Polizei über die Notrufnummern /110 oder /112 zu benachrichtigen sofern er nicht selbst die Gefahr beseitigen kann.
  83. (2) Das Unterlassen wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000$ bestrafft.
  84.  
  85.  
  86. § 15 Entschädigung
  87. (1) Jeder der einen Schaden erleidet, weil er nach diesem Gesetz Hilfe leistet , hat Anspruch auf eine Schadensbegleichung.
  88. (2) Die Art der Schadensbegleichung regelt der Bezirk
  89. (3) Entschädigungspflichtig ist der jeweilige Bezirk
  90.  
  91. §16 Pflichten von Grundstückseigentümern
  92. (1) Jeder Grundstückseigentümer hat die Pflicht, Angehörige der Feuerwehr im Falle eines Einsatzes auf das Grundstück zu lassen.
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