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Nov 24th, 2017
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  1. Dir sind alles Homos!!!!!!
  2.  
  3.  
  4. Mitbenützen von Tragwerken
  5.  
  6. Benützt werden dürfen:
  7. - Hölzerne Masten von Niederspannungs-Freileitungen
  8. - Strassenkandelaber aus Metall nur wenn die Leitungen zusätzlicher Isolierung aufgehängt werden
  9.  
  10. Nie benützt werden dürfen:
  11. - Tragwerke von Hochspannungs-Freileitungen, seien sie aus Holz, Eisen, Kunststoff oder Beton
  12.  
  13. Die Zivilschutzleitungen dürfen nie die an Niederspannungsmasten angebrachten Armaturen wie Erddrähte, Blitzableiter, Schaltstangen, Aufzugseile, Metallrohre und Ausleger von Strassenlampen berühren. Der Abstand zwischen dem untersten Leiter der Niederspannungs-Freileitung und der Zivilschutzleitung muss mind. 1.5 m betragen.
  14.  
  15. Besteigen von Freileitungsstangen
  16.  
  17. Die Stangen der Swisscom sind bei allfälligen Schwachstellen an den Masten gekennzeichnet:
  18. - Ein Kreuz ( X ) oder ein Schrägstrich ( / ) zeigen eine angegriffene Stelle an
  19. - Ist das Symbol oberhalb der Jahrgangszahlen, ist die angegriffene Stelle oben und umgekehrt
  20. - Eine mit einem Schrägstrich gekennzeichnete Stange darf nur in Zugrichtung der permanenten Freileitung bestiegen werden.
  21. - Eine mit einem Kreuz gekennzeichnete Stange darf auf keinen Fall bestiegen werden!
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