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- Dir sind alles Homos!!!!!!
- Mitbenützen von Tragwerken
- Benützt werden dürfen:
- - Hölzerne Masten von Niederspannungs-Freileitungen
- - Strassenkandelaber aus Metall nur wenn die Leitungen zusätzlicher Isolierung aufgehängt werden
- Nie benützt werden dürfen:
- - Tragwerke von Hochspannungs-Freileitungen, seien sie aus Holz, Eisen, Kunststoff oder Beton
- Die Zivilschutzleitungen dürfen nie die an Niederspannungsmasten angebrachten Armaturen wie Erddrähte, Blitzableiter, Schaltstangen, Aufzugseile, Metallrohre und Ausleger von Strassenlampen berühren. Der Abstand zwischen dem untersten Leiter der Niederspannungs-Freileitung und der Zivilschutzleitung muss mind. 1.5 m betragen.
- Besteigen von Freileitungsstangen
- Die Stangen der Swisscom sind bei allfälligen Schwachstellen an den Masten gekennzeichnet:
- - Ein Kreuz ( X ) oder ein Schrägstrich ( / ) zeigen eine angegriffene Stelle an
- - Ist das Symbol oberhalb der Jahrgangszahlen, ist die angegriffene Stelle oben und umgekehrt
- - Eine mit einem Schrägstrich gekennzeichnete Stange darf nur in Zugrichtung der permanenten Freileitung bestiegen werden.
- - Eine mit einem Kreuz gekennzeichnete Stange darf auf keinen Fall bestiegen werden!
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