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- Guten Tag,
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- Ich bin "Der Betriebsrat" - viele kennen mich schon, aber für die Leute die mich nicht kennen, stell ich mal kurz vor:
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- Ich heiße Patrick_Mader und bin euer Ausbilder an der Los Santos Fahrschule
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- BEI FRAGEN STEHE ICH EUCH IMMER ZUR VERFÜGUNG - HIER ÜBER DAS FORUM ODER PER SMS ODER ANRUF 9431 (Ingame) ODER PERSÖNLICH (Ingame) - BEI NOTFÄLLEN AUCH IM TEAMSPEAK. (OOC)
- mehr gibt es nicht zu meiner Person nicht zu sagen.
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- Jetzt kommen wir mal zu den Wichtigen Punkten :
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- Der Betriebsrat
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- sorgt für eine gerechte Eingruppierung
- ist vor jeder Kündigung anzuhören
- setzt sich für die Rechte der Auszubildenen ein
- achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
- sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
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- Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz :
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- Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
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- Stufenaufbau des Arbeitsrechts :
- Grundrechte : Grundrecht und Diskriminierungsverbote
- Betriebsverfassungsgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Vertrag Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber
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- Die Grundsätze des Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:
- Der Betriebsrat arbeitet unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge mit Arbeitnehmern und Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
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- Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal die Woche " Sonntags" zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln.
- Arbeitsfelder des Betriebsrats :
- Soziale Angelegenheiten
- Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
- Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Einfacher Kontakt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer :
- Alle Anweisungen des Arbeitgebers, die die Ordnung des Betriebs und das verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
- Alkoholtest
- Rauchverbot
- Taschenkontrollen
- Anwesenheitslisten
- Parkplatzordnung
- Arbeitzplatzsgestaltung:
- Arbeitsunfälle verhüten
- Arbeit humanisieren
- Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten
- Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung :
- Der Betriebsrat hat Informations , Mitwirkungs und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der betrieblichen Personalpolitik
- Einstellungen
- Versetzungen
- Beurteilungen
- Kündigung
- Personalplanung
- Berufsbildung
- Berufliche Weiterbildung
- Beschäftigungssicherun
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- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- In Betrieben mit mehr als 20 Wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat in folgen Fällen unterrichtet werden
- Betriebsänderung
- Intressenausgleich
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
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- Das Anhörungsrecht :
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- Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung gehört werden. geschieht dies nicht, ist eine Kündigung rechtsungültig.
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- REGELBEREICH :
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- 10 Regeln für Arbeitgeber
- 1. Klare Vereinbarungen treffen: Flexible Arbeitsmodelle erfordern klare Vereinbarungen. Nur wenn die Rahmenbedingungen transparent und Erwartungen eindeutig formuliert sind, kann daraus eine vertrauensvolle neue Arbeitskultur entstehen.
- 2. Nutzung freistellen: Nicht für jeden Mitarbeiter eignet sich Arbeiten im Home-Office: Jedem Mitarbeiter sollte freigestellt sein, diese Angebote im Unternehmen zu nutzen.
- 3. Mitarbeitern vertrauen: Als Arbeitgeber sollte man seinen Mitarbeitern vertrauen und "loslassen" können.
- 4. Mitarbeiterleistung messen: Die Leistung von Mitarbeitern muss objektiv definiert und gemessen werden.
- 5. Führung nicht vernachlässigen: Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn: Auch Mitarbeiter ohne permanente Anwesenheit brauchen Führung.
- 6. Fürsorgepflicht ernst nehmen: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern. Diese gelten auch und insbesondere für flexible Arbeitsplatzmodelle.
- 7. Neue Meetingkulturen schaffen: Bei aller Flexibilität: Neue Meetingkulturen erleichtern effiziente und effektive Arbeitsprozesse innerhalb der Teams.
- 8. Gemeinschaftsgefühl stärken: Den direkten Austausch fördern, sich gegenseitig schätzen - und so die Zusammenarbeit und das Gemeinschaftsgefühl stärken.
- 9. Mitarbeiter willkommen heißen: Mitarbeiter müssen sich im Unternehmen willkommen fühlen und haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz.
- 10. Unternehmenskultur überprüfen: Neue Arbeitsstrukturen können nur erfolgreich sein, wenn sie mit der Unternehmenskultur, der Philosophie und den Unternehmenszielen vereinbar sind.
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- 10 Regeln für Arbeitnehmer
- 1. Nach Feierabend abschalten: Feierabend und Ferien gelten auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen.
- 2. Eignung prüfen: Eigene Eignung für flexible Arbeitsmodelle kritisch überprüfen.
- 3. Selbstbewusstsein entwickeln: Auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf ständige Rufbereitschaft.
- 4. Verantwortung übernehmen: Der Mitarbeiter übernimmt mehr unternehmerisches Denken und sollte sich seiner Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber bewusst sein.
- 5. Klare Ziele setzen: Flexible Arbeitsmodelle sind kein Abstellgleis, aber sie erfordern mehr Durchsetzungswillen und Präsenz, um sich weiter zu entwickeln.
- 6. Richtig kommunizieren: Die eigenen Aufgaben, Prozesse und Termine klar kommunizieren.
- 7. Arbeitsrhythmus neu definieren: Den eigenen Rhythmus finden: Der Arbeitsrhythmus sollte an die eigene Produktivität und die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ohne dabei die Prozesse im Team zu missachten.
- 8. Mit Kollegen austauschen: Networking ist Pflicht: Die virtuelle Präsenz entbindet den Mitarbeiter nicht von seinen Aufgaben als Teammitglied, dazu zählen nicht nur die reinen Jobkriterien, sondern auch die Sozialkompetenz.
- 9. Sorgfältig arbeiten: Gerade bei virtuellen Teams ist professionelles Wissensmanagement mit einem eindeutigen Ablagesystem Pflicht.
- 10. Sich selbst managen: Flexible Arbeitszeit und Arbeitsplatzmodelle verlangen ein hohes Maß an Selbstorganisation.
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- Diese Regeln des menschlichen Miteinanders gelten im Betrieb
- Sie sind verpflichtet, Ihre Kollegen und Mitarbeiter, aber auch Kunden höflich und pfleglich zu behandeln und dabei Recht und Gesetz einzuhalten. Was Sie nicht dürfen:
- Ihre Kollegen oder andere Mitarbeiter
- beleidigen oder schmähen,
- bedrohen,
- nötigen,
- beschimpfen,
- schlagen, schubsen (oder sonst wie handgreiflich werden),
- diskriminieren,
- sexuell belästigen
- oder gar systematisch mobben.
- Achtung: Diese Handlungen sind klare Vertragsverletzungen!
- Mögliche Folgen:
- arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie etwa Abmahnung oder Kündigung
- Schadensersatzansprüche des Opfers
- strafrechtliche Verfolgun
- Von Mobbing im Arbeitsalltag spricht man, wenn Kollegen oder auch Vorgesetzte einzelne Mitarbeiter systematisch – das ist wichtig – schikanieren, ausgrenzen, von Informationen fernhalten und durch alle erdenklichen negativen Handlungen – verbal, aber auch nonverbal, also handgreiflich – schädigen.
- Achtung: Nicht nur Ihr Arbeitgeber haftet, wenn er mobbt oder Mobbing nicht unterbindet. Wenn Sie selbst mobben, haften auch Sie dafür.
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