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Jun 27th, 2017
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  1. ​Guten Tag,
  2. ​Ich bin "Der Betriebsrat" - viele kennen mich schon, aber für die Leute die mich nicht kennen, stell ich mal kurz vor:
  3. ​Ich heiße Patrick_Mader und bin euer Ausbilder an der Los Santos Fahrschule
  4. ​BEI FRAGEN STEHE ICH EUCH IMMER ZUR VERFÜGUNG - HIER ÜBER DAS FORUM ODER PER SMS ODER ANRUF 9431 (Ingame) ODER PERSÖNLICH (Ingame) - BEI NOTFÄLLEN AUCH IM TEAMSPEAK. (OOC)​
  5. ​mehr gibt es nicht zu meiner Person nicht zu sagen.
  6. ​Jetzt kommen wir mal zu den Wichtigen Punkten :
  7. ​Der Betriebsrat
  8. ​sorgt für eine gerechte Eingruppierung
  9. ist vor jeder Kündigung anzuhören
  10. setzt sich für die Rechte der Auszubildenen ein
  11. achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
  12. sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  13. ​Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz :
  14. ​​Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
  15.  
  16. ​Stufenaufbau des Arbeitsrechts :
  17.  
  18.  
  19. ​Grundrechte : Grundrecht und Diskriminierungsverbote
  20. Betriebsverfassungsgesetz
  21. Unfallverhütungsvorschriften
  22. Vertrag Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber
  23. ​Die Grundsätze des Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:
  24.  
  25. Der Betriebsrat arbeitet unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge mit Arbeitnehmern und Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
  26. ​Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal die Woche " Sonntags" zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln.
  27.  
  28.  
  29. ​Arbeitsfelder des Betriebsrats :
  30.  
  31. Soziale Angelegenheiten
  32. Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
  33. Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung
  34. Wirtschaftliche Angelegenheiten
  35. Einfacher Kontakt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  36.  
  37. ​Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer :
  38.  
  39. Alle Anweisungen des Arbeitgebers, die die Ordnung des Betriebs und das verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.
  40. Alkoholtest
  41. Rauchverbot
  42. Taschenkontrollen
  43. Anwesenheitslisten
  44. Parkplatzordnung​
  45.  
  46. Arbeitzplatzsgestaltung:
  47.  
  48.  
  49. ​Arbeitsunfälle verhüten
  50. Arbeit humanisieren
  51. Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten
  52.  
  53. ​​​Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung :
  54.  
  55. Der Betriebsrat hat Informations , Mitwirkungs und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der betrieblichen Personalpolitik
  56.  
  57. ​Einstellungen
  58. Versetzungen
  59. Beurteilungen
  60. Kündigung
  61. Personalplanung
  62. Berufsbildung
  63. Berufliche Weiterbildung
  64. Beschäftigungssicherun
  65. Wirtschaftliche Angelegenheiten
  66.  
  67. In Betrieben mit mehr als 20 Wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat in folgen Fällen unterrichtet werden
  68.  
  69. ​Betriebsänderung
  70. Intressenausgleich
  71. Einführung neuer Arbeitsmethoden
  72. ​Das Anhörungsrecht :
  73. ​Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung gehört werden. geschieht dies nicht, ist eine Kündigung rechtsungültig.
  74. ​REGELBEREICH :
  75.  
  76. 10 Regeln für Arbeitgeber
  77.  
  78.  
  79. 1. Klare Vereinbarungen treffen: Flexible Arbeitsmodelle erfordern klare Vereinbarungen. Nur wenn die Rahmenbedingungen transparent und Erwartungen eindeutig formuliert sind, kann daraus eine vertrauensvolle neue Arbeitskultur entstehen.
  80. 2. Nutzung freistellen: Nicht für jeden Mitarbeiter eignet sich Arbeiten im Home-Office: Jedem Mitarbeiter sollte freigestellt sein, diese Angebote im Unternehmen zu nutzen.
  81. 3. Mitarbeitern vertrauen: Als Arbeitgeber sollte man seinen Mitarbeitern vertrauen und "loslassen" können.
  82. 4. Mitarbeiterleistung messen: Die Leistung von Mitarbeitern muss objektiv definiert und gemessen werden.
  83. 5. Führung nicht vernachlässigen: Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn: Auch Mitarbeiter ohne permanente Anwesenheit brauchen Führung.
  84. 6. Fürsorgepflicht ernst nehmen: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern. Diese gelten auch und insbesondere für flexible Arbeitsplatzmodelle.
  85. 7. Neue Meetingkulturen schaffen: Bei aller Flexibilität: Neue Meetingkulturen erleichtern effiziente und effektive Arbeitsprozesse innerhalb der Teams.
  86. 8. Gemeinschaftsgefühl stärken: Den direkten Austausch fördern, sich gegenseitig schätzen - und so die Zusammenarbeit und das Gemeinschaftsgefühl stärken.
  87. 9. Mitarbeiter willkommen heißen: Mitarbeiter müssen sich im Unternehmen willkommen fühlen und haben ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz.
  88. 10. Unternehmenskultur überprüfen: Neue Arbeitsstrukturen können nur erfolgreich sein, wenn sie mit der Unternehmenskultur, der Philosophie und den Unternehmenszielen vereinbar sind.
  89.  
  90.  
  91. 10 Regeln für Arbeitnehmer
  92.  
  93.  
  94. 1. Nach Feierabend abschalten: Feierabend und Ferien gelten auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen.
  95. 2. Eignung prüfen: Eigene Eignung für flexible Arbeitsmodelle kritisch überprüfen.
  96. 3. Selbstbewusstsein entwickeln: Auch bei flexiblen Arbeitsplatzmodellen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf ständige Rufbereitschaft.
  97. 4. Verantwortung übernehmen: Der Mitarbeiter übernimmt mehr unternehmerisches Denken und sollte sich seiner Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber bewusst sein.
  98. 5. Klare Ziele setzen: Flexible Arbeitsmodelle sind kein Abstellgleis, aber sie erfordern mehr Durchsetzungswillen und Präsenz, um sich weiter zu entwickeln.
  99. 6. Richtig kommunizieren: Die eigenen Aufgaben, Prozesse und Termine klar kommunizieren.
  100. 7. Arbeitsrhythmus neu definieren: Den eigenen Rhythmus finden: Der Arbeitsrhythmus sollte an die eigene Produktivität und die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ohne dabei die Prozesse im Team zu missachten.
  101. 8. Mit Kollegen austauschen: Networking ist Pflicht: Die virtuelle Präsenz entbindet den Mitarbeiter nicht von seinen Aufgaben als Teammitglied, dazu zählen nicht nur die reinen Jobkriterien, sondern auch die Sozialkompetenz.
  102. 9. Sorgfältig arbeiten: Gerade bei virtuellen Teams ist professionelles Wissensmanagement mit einem eindeutigen Ablagesystem Pflicht.
  103. 10. Sich selbst managen: Flexible Arbeitszeit und Arbeitsplatzmodelle verlangen ein hohes Maß an Selbstorganisation.
  104.  
  105.  
  106. ​​
  107. Diese Regeln des menschlichen Miteinanders gelten im Betrieb
  108.  
  109. Sie sind verpflichtet, Ihre Kollegen und Mitarbeiter, aber auch Kunden höflich und pfleglich zu behandeln und dabei Recht und Gesetz einzuhalten. Was Sie nicht dürfen:
  110. Ihre Kollegen oder andere Mitarbeiter
  111. beleidigen oder schmähen,
  112. bedrohen,
  113. nötigen,
  114. beschimpfen,
  115. schlagen, schubsen (oder sonst wie handgreiflich werden),
  116. diskriminieren,
  117. sexuell belästigen
  118. oder gar systematisch mobben.
  119. Achtung: Diese Handlungen sind klare Vertragsverletzungen!
  120. Mögliche Folgen:
  121. arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie etwa Abmahnung oder Kündigung
  122. Schadensersatzansprüche des Opfers
  123. strafrechtliche Verfolgun
  124. Von Mobbing im Arbeitsalltag spricht man, wenn Kollegen oder auch Vorgesetzte einzelne Mitarbeiter systematisch – das ist wichtig – schikanieren, ausgrenzen, von Informationen fernhalten und durch alle erdenklichen negativen Handlungen – verbal, aber auch nonverbal, also handgreiflich – schädigen.
  125.  
  126. Achtung: Nicht nur Ihr Arbeitgeber haftet, wenn er mobbt oder Mobbing nicht unterbindet. Wenn Sie selbst mobben, haften auch Sie dafür.
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