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Die Wissenschaftsfreiheit und ihre Grenzen

Mar 5th, 2024
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  2. DEBATTE UM DOZENTENNETZWERK
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  4. Die Wissenschaftsfreiheit und ihre Grenzen
  5. VON HINNERK FELDWISCH-DRENTRUP-AKTUALISIERT AM 05.03.2024-06:19
  6. Alarmstimmung an deutschen Universitäten: Wo liegen die Grenzen des Sagbaren?
  7. Bildbeschreibung einblenden
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  9. Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit weist Vorwürfe der Präsidentin der TU Berlin zurück, es stärke rechtsextremistische Narrative. Doch andere teilen die Kritik.
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  14. Es sind gut 750 Hochschullehrer, die sich im vor rund drei Jahren gegründeten Netzwerk Wissenschaftsfreiheit auf das Ziel verpflichtet haben, die Wissenschaftsfreiheit „zu schützen und zu fördern“. Das Netzwerk fürchtet, die Wissenschaft solle „zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden“, und sieht vermehrt Versuche, wissenschaftsfremde Grenzen schon im Vorfeld der Schranken des Rechts zu setzen. „Wer nicht mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden“, erklärt es in seinem Manifest. „Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“
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  17. Hinnerk Feldwisch-Drentrup
  18. Redakteur im Ressort „Wissenschaft“.
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  22. An seinem Ziel gibt es keine Kritik, jedoch an seinen Positionierungen und einigen Mitgliedern. Deren Liste sei „beunruhigend lang“, erklärte kürzlich die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, im Newsletter „Research.Table“ – leider gehörten Mitglieder ihrer Universität hierzu. Die Aktivitäten des Netzwerks „sollten uns mit tiefster Sorge erfüllen“, schrieb Rauch. Die TU Berlin positioniere sich klar gegen das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit – „als Zeichen für Demokratie und als Zeichen für die Solidarität mit allen Menschen“.
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  24. Stärkt das Netzwerk das Narrativ der Neuen Rechten?
  25. Rauch kritisierte, Migration und Genderdiversität seien Hauptthemen des Netzwerks. Zum Umgang mit diesen Themen finden sich in Stellungnahmen des Netzwerks in der Tat viele kritische Positionierungen, ebenso zum Postkolonialismus: Der sei als „postmoderne Richtung aktivistischer Wissenschaft“ erheblich beteiligt an der „Diskreditierung und Erosion“ grundlegender Prinzipien der Wissenschaftlichkeit und Wissenschaftsfreiheit, heißt es in einem offenen Brief an alle Hochschulen. Das Netzwerk ruft zu einer Debatte auf, ob er als „Standardparadigma“ etabliert werden dürfe.
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  27. Rauchs Vorwürfe gingen noch weiter: „Forschung und Lehre können nur frei sein, wenn Menschen, egal welcher Nationalität, Religion oder welchen Geschlechts, gleich und fair behandelt werden“, schrieb sie. „Genau das wird durch das Netzwerk aber massiv infrage gestellt“, es stärke „das Narrativ der Neuen Rechten, Rechtsextremisten und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen“. Eine Anfrage hierzu ließ die TU offen. Nach Kenntnis dieser Zeitung protestierte eine TU-Professorin, die im Netzwerk Mitglied ist, intern gegen das Statement: Rauch habe weder das Recht, „dem Netzwerk unbelegt verfassungsfeindliche Haltungen vorzuwerfen, noch einzelne Mitglieder der TU Berlin, die diesem Netzwerk angehören, öffentlich herabzuwürdigen“.
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  29. Tatsächlich dürfen Universitäten sich in solchen Fällen nur zurückhaltend äußern. Die Humboldt-Universität (HU) zu Berlin hatte kürzlich ein Gerichtsverfahren verloren: Eine Doktorandin hatte dagegen geklagt, dass die HU sich öffentlich von Aussagen distanziert hatte, die sie mit anderen Autoren zur „Fehlinformation der ,Vielgeschlechtlichkeit‘“ getätigt hatte. In der Gerichtsbegründung heißt es, dass nicht klar genug war, auf welche Meinungen sich die Universität – die keine Rechtsmittel eingelegt hat – konkret bezogen hatte und zu welchen ihrer Werte sie unvereinbar seien.
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  31. „Bis zur völligen Unkenntlichkeit verzerrt“
  32. Auch das Netzwerk hat Rauchs Statement als unakzeptabel bezeichnet: Es forderte sie auf, ihre Vorwürfe zu substanziieren oder zu widerrufen, bevor es „juristische Schritte wegen Verleumdung“ einleite: „Wir haben niemals die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes infrage gestellt.“ Drei Mitglieder schrieben in einer Reaktion auf Rauchs Beitrag: Durch diesen werde eines Besseren belehrt, „wer immer noch meint, Hass und Hetze wären allein das Metier rechter Ideologen“. Eine vom Netzwerk gesetzte Frist lief kürzlich ab. Rauchs Anwalt habe ein Schreiben geschickt, sagt Netzwerk-Vorsitzende Sandra Kostner. Nähere Auskunft zu dessen Inhalten wollte weder sie noch eine TU-Sprecherin geben.
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  34. In einer Pressemitteilung mit dem Titel „Für freiheitliche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Diskriminierungsfreiheit“ erklärte das Netzwerk außerdem am Freitag, warum es die Wissenschaftsfreiheit auch von Kollegen verteidige, die politisch als „umstritten“ gelten, solange sie keine Verfassungsfeinde seien: Sonst „hätten wir die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit schon aufgegeben“.
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  36. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit das Netzwerk selbst etwa bei seiner Dokumentation von „Cancel-Culture“-Fällen politisch aktivistisch und parteiisch ist. So wendete es sich per Pressemitteilung gegen einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ und deren angebliche Falschbehauptung, Aussagen des Tübinger Bürgermeisters Boris Palmer am Rande einer Tagung seien rassistisch und holocaustrelativierend gewesen. Dieser hatte etwa gesagt, wenn die Aussprache des N-Wortes reiche, um als Rassist bezeichnet zu werden, sei dies „nichts anderes als der Judenstern“ (F.A.Z. vom 2. Mai 2023).
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  38. Die Veranstalterin der Tagung, die Ethnologin und Vizeleiterin des Netzwerks, Susanne Schröter, bezeichnete diese Äußerung als „nicht akzeptabel“, Palmer entschuldigte sich. Doch in der Pressemitteilung verteidigte das Netzwerk Palmers Wortwahl später: „Wer Definitionen von Rassismus und Holocaustrelativierung anwendet, die bis zur völligen Unkenntlichkeit verzerrt sind, tut weder dem Kampf gegen den Rassismus noch dem Kampf gegen den Antisemitismus einen Gefallen.“
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  40. CDU prüft Ausschluss, Netzwerk äußert sich nicht
  41. Derzeit steht das Netzwerk wegen seines Mitglieds Ulrich Vosgerau in der Kritik – seit die Journalistenorganisation Correctiv über ein Treffen im Potsdamer Landhaus Adlon berichtet hat, an dem der Jurist teilgenommen hatte. Dort sprach Vosgerau über Probleme bei der Briefwahl und die Möglichkeit von Beschwerden. Für die Beurteilung des Falls sei wichtig, was genau gesagt wurde, sagt Kostner. „Bislang ist uns keine Äußerung von ihm bekannt, die verfassungswidrig ist.“
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  43. Jüngste Äußerungen Vosgeraus dürften dem Netzwerk jedoch weitere Bauchschmerzen verursachen: Er würde den Volksverhetzungsparagraphen „ganz einfach abschaffen“, schrieb er auf X – dieser sei nur in den Jahren nach der NS-Zeit angemessen gewesen. Alternativ könne ein Verbot aufgenommen werden, derzeit lebende Menschen als „Nazi“ zu bezeichnen, er sieht dies als Angriff auf die Menschenwürde. Auch in Bezug auf das Hakenkreuz kann er sich eine Reform vorstellen: „Wenn ein Bürger dieses Symbol als authentischen Ausdruck seiner politischen Überzeugungen ansieht – warum soll er in einer entwickelten Demokratie eigentlich gezwungen werden, insofern zu lügen?“ Vosgerau ist Mitglied der CDU, sie prüft einen Parteiausschluss; vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt er die AfD. Kostner sagt, das Netzwerk werde sich zu Vosgerau „öffentlich absehbar nicht äußern“.
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  45. Ein wenig überraschender Vorwurf
  46. In einem langen Verfahren prüfte das Netzwerk zuvor die Aufnahme Martin Wageners, Politikwissenschaftler von einer für die Geheimdienstausbildung zuständigen Bundeshochschule – er hat vor einigen Jahren die Errichtung eines Schutzwalls für Deutschland gefordert und ist Autor des Buchs „Kulturkampf um das Volk“. In diesem sagt er etwa, die deutsche Bevölkerungspolitik sei darauf ausgerichtet, eine multikulturelle Gesellschaft zu errichten. Laut dem ARD-Magazin „Kontraste“ kam das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Einschätzung, Passagen des Buchs seien extremistisch, es weise Parallelen zur Argumentation der rechtsextremen Identitären Bewegung auf – was Wagener bestreitet. Ihm wurde seine Sicherheitsfreigabe entzogen, sodass er die Hochschule nicht mehr betreten kann.
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  48. Hierzu positionierte sich das Netzwerk Ende 2022: Der Vorstand habe bei Wagener keine Belege für verfassungsfeindliche Auffassungen gefunden. Der Vorwurf der Rechtslastigkeit überrasche sie nicht, sagt Kostner: „Wenn sie keine Argumente mehr haben, dann kommt der Vorwurf ‚rechts‘.“ Der Verein sei jedoch kein homogener Block, es werde „sehr heftig“ diskutiert. Gelte schon die Verteidigung eines Grundrechts als rechts, hätten sich die Maßstäbe in „sehr ungute Richtung verschoben“.
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  50. Wissenschaft oder Nichtwissenschaft
  51. Doch was ist überhaupt vom Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit erfasste Wissenschaft? Jene, die von starken ideologischen Vorannahmen geprägt ist, halte sie nicht für gute Wissenschaft, da sie nicht ergebnisoffen sei, sagt Kostner. Aber sie sei „natürlich genauso geschützt“ wie eine nach wissenschaftlichen Standards besonders hochwertige Wissenschaft.
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  53. Für den Schutz von Forschung und Lehre sei zwar nicht entscheidend, welche Motive jemand verfolge, sagt der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn – man könne sich eines Themas annehmen, weil man es aus politischen Gründen für wichtig erachtet. Mindestbedingung von geschützter Wissenschaft sei jedoch ernsthaftes, planmäßiges Erkenntnisinteresse. Das „scheidet aus, wenn Wissenschaft nur dem Schein nach betrieben wird, um bereits vorfestgelegte Ergebnisse zu bestätigen“. Indiz hierfür kann laut dem Bundesverfassungsgericht „die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen“ sein.
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  55. Solche politisierte Wissenschaft sei nicht nur schlechte Wissenschaft, sondern Nichtwissenschaft, meint Gärditz. „Dann geht es um bloße Meinungsäußerungen, die allein von der Meinungsfreiheit geschützt sind.“ Argumente wie jene Kostners schwächten die Freiheit der Wissenschaft. Den Schutz genieße sie, weil sich mit ihr ein spezieller Wahrheitsanspruch verbinde: Wissen werde nicht nur behauptet, sondern müsse belegbar begründet werden – wer unwissenschaftliche Äußerungen als Beitrag zur Wissenschaft akzeptiert, reduziere die Wissenschaftsfreiheit zu einer akademischen Meinungsfreiheit. Die Vermischung schade mehr als angebliche „Cancel“-Fälle, sagt Gärditz. „Meinungen von Menschen mit Professorentitel sind aber nicht schützenswerter als sonstige Meinungen auch.“
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  57. MEHR ZUM THEMA
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  59. Der Präsidentin der TU Berlin stimme er in der Sache zu, doch hat sie seiner Ansicht nach einen Anfängerfehler gemacht: Als privates Statement wären Rauchs Äußerungen in Ordnung gewesen, nicht aber als amtliche Aussage. „Das ist Wasser auf die Mühlen von diesem Verein.“ Dieser bediene sich recht einseitig mancher Narrative und werde schnell polemisch. Dass das Netzwerk die Kündigung eines Vertrags zwischen dem früheren Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen, über den dessen früherer Arbeitgeber nun selbst Informationen sammelt, und einem Verlag als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit ansieht, verstehe er nicht: Er hätte sich auch von einem Autor verabschiedet, der irrlichternd und als verfassungsfeindlich aufgefallen ist.
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  61. „Ich bin jedoch Insektenhirnforscher“
  62. Bei der Gründung des Netzwerks sei er gefragt worden, ob er beitreten wolle, und habe abgelehnt – zwar seien auch renommierte Kollegen Mitglied, doch habe er befürchtet, dass es eine zu große Anziehungskraft gerade auf Rechtsradikale ausüben könne. „So ist es auch gekommen“, sagt Gärditz.
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  64. In letzter Zeit ist die Mitgliederliste offenbar kürzer geworden. So trat die Philosophin Maria-Sibylla Lotter aus, die das Netzwerk mitgegründet und seiner Steuerungsgruppe angehört hat. Der Austritt sei „Konsequenz aus einer Reihe von frustrierenden Auseinandersetzungen seit Beginn“ – Details seien nicht von öffentlichem Interesse. Laut einem anderen Forscher, der anonym bleiben möchte, gibt es im Netzwerk einzelne Mitglieder, die dessen Aktivitäten „mehr als einen gesellschaftlichen Kulturkampf sehen“ und etwa für eine Stellungnahme plädiert hätten, dass Gender Studies keine Wissenschaft sei. Irritiert habe ihn auch, dass er von einem Mitglied gefragt worden sei, ob er zum Thema „Volk“ etwas sagen wolle. „Ich bin jedoch Insektenhirnforscher“, sagt er.
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  66. Der Geowissenschaftler Michael Burchard von der Universität Heidelberg, jetzt freigestellter Personalrat, sagt, ihm sei schnell klar geworden, dass die Netzwerkaktivitäten mehr in eine politische Richtung liefen. „Natürlich ist es in gewisser Weise eine konservative Sichtweise, die da vertreten wird.“ Unvernünftige Mitglieder nutzten Themen wie Wokeness und Gendern, um Stimmung zu machen. „Mir wurde das zu heiß.“ Dass es Menschen wie Vosgerau ins Netzwerk ziehe, wundere ihn nicht. „Das ist genau der Grund, warum ich ausgetreten bin.“
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  68. Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel von der Universität Hamburg hält einen Austritt bisher für unnötig. „Das Netzwerk setzt sich für die Freiheit des Denkens und Geistes ein“, sagt er. „Natürlich gibt es dann auch ein breites Spektrum an Meinungen und politischen Standpunkten – auch solche, die mir fern und fremd sind.“ Irgendwann könnte aber auch für ihn die Schmerzgrenze erreicht sein, wenn zu viele dubiose Menschen Mitglieder würden.
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  70. Verschobene Grenzen
  71. Neben Rauch hat sich auch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaft zum Netzwerk verhalten, da sie ihm Räumlichkeiten vermietet hatte, wofür es Kritik gab. Ihr Präsident Christoph Markschies erklärte auf X: Wäre die Mietanfrage abgelehnt worden, hätte es das Narrativ bestätigt, bestimmte Positionen würden „gecancelt“. Es könne nicht nur darum gehen, ob eine Aussage oder Veranstaltungsteilnahme – gemeint ist offenbar das Treffen in Potsdam – gegen geltendes Strafrecht verstoße oder eine Einzelmeinung in einem größeren Kollektiv von Individuen darstelle, erklärt die Akademie auf Anfrage. Wissenschaft müsse sich angesichts der Feinde der offenen Gesellschaft aktiv für die Bewahrung der demokratischen Ordnung und für berechtigte Interessen migrantischer und anderer attackierter Gruppen einsetzen.
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  73. Daher „verbieten sich bestimmte Veranstaltungsteilnahmen und Äußerungen“, die zwar nicht strafbar seien, aber Grenzen des vernünftigerweise Sagbaren in einer Weise verschöben, wie sie auch der Chef der Max-Planck-Gesellschaft kritisch kommentiert hat: „Eine Debatte, die Flüchtlinge pauschal diskreditiert, ist kontraproduktiv“, schrieb er.
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  75. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Leopoldina wollen sich auf Anfrage nicht zum Netzwerk äußern. Das Bundesforschungsministerium erklärt, ihm lägen „keine weitergehenden Erkenntnisse“ vor. Und doch: „Die Kritik der Präsidentin der TU Berlin wurde wahrgenommen“ und veranlasse das Ministerium „zu besonderer Sensibilität“. Katja Becker, Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, sagt, die besondere Stärke der Wissenschaft gründe in einer pluralistischen Gesellschaft auf dem freien wissenschaftlichen Erkenntnisprozess und dem Austausch von Ideen und Ergebnissen in einem offenen, vorurteilsfreien Diskurs. Diesen Werten müssten sich Wissenschaftler daher auch selbst verpflichtet fühlen – „auch und gerade dann, wenn sie die ‚Wissenschaftsfreiheit‘ für sich reklamieren und ihr gerecht werden wollen“.
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  77. Das Netzwerk wird sich noch mancher Debatte stellen müssen. Seine Kritiker wie Rauch sind gut beraten, nicht aus einem Reflex heraus zu handeln, um sich nicht angreifbar zu machen, was letztlich der Debatte schadet. Wie auch Drohungen mit Klagen, speziell wenn sie von Gegnern einer Cancel-Culture selbst kommen.
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