Advertisement
kaputt_machen

NPD-Gegendemonstrant verwarnt

Mar 14th, 2013
152
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 2.93 KB | None | 0 0
  1. Sächsische Zeitung online
  2. Aus dem Gerichtssaal Donnerstag, 14.03.2013
  3. Von Eierwerfern fehlt jede Spur
  4. Mit einer Verwarnung endete der Prozess gegen einen 20-Jährigen, der sich bei einer NPD-Demo gegen Polizisten gewehrt hatte.
  5.  
  6. Von Alexander Schneider
  7.  
  8. In den 90er-Jahren hat ein Bundeskanzler noch selbst einen Eierwerfer aus einer Menschenmenge in Halle gegriffen. Anfang November 2012 hatte es die Polizei in Dresden versucht und ist damit gründlich gescheitert. Der Grund dafür saß gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichts Dresden. Ein gerade 20-jähriger Student. Laut Anklage hatte der Mann versucht, einen Polizisten zu schlagen und sich mit aller Kraft gegen die Anweisungen der Beamten gestemmt, um seine Personalienfeststellung zu verhindern – versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Beamte.
  9.  
  10. Passiert ist das Ganze bei einer Demonstration gegen die NPD in der Florian-Geyer-Straße Anfang November. Die NPD hatte bei mehreren Kundgebungen in Dresden gegen Ausländer und Asylmissbrauch gewettert. Gegendemonstranten begleiteten die Partei bis in die Höhe eines Flüchtlingswohnheims in der Johannstadt mit ihrem bunten Protest. Doch dort kam es auch zu Ausschreitungen, rund 20 Vermummte sollen die Autos der rechtsextremen Partei angegriffen und demoliert haben.
  11.  
  12. Der Angeklagte hatte davon offenbar nichts mitbekommen. Er stand in der Menge der friedlichen Gegendemonstranten, um sich für das Recht auf Asyl starkzumachen. Dabei flogen von hinten auch die Eier – übrigens rohe und hart gekochte – über die Menge hinweg auf NPD und Uniformierte. Als ein Zug der Bereitschaftspolizei dann wenig zimperlich durch die Menge marschierte, um die Werfer dingfest zu machen, geriet der 20-Jährige zwischen die Fronten. Polizisten sahen, wie der Student einen vorbeilaufenden Beamten schlagen wollte. Zuvor sei er mehrfach zur Seite geschubst worden, berichtete eine Polizistin. Ein zweiter Beamte sah, wie die Faust des Angeklagten seinen Kollegen nur knapp verfehlt habe. Daher habe er nun den Täter mit Kollegen aus der Menge gezogen, man stürzte über eine Hecke. Der Student habe sich schwer gemacht und sei schlicht den Anweisungen nicht gefolgt.
  13.  
  14. Der Angeklagte sagte nichts zu den Vorwürfen. Dem Vorschlag von Verteidiger Oliver Nießing, das Verfahren gegen seinen nicht vorbestraften Mandanten einzustellen, weil keine Gefahr von ihm ausgegangen sei, wollte die Staatsanwaltschaft nicht folgen. Bei dem verfehlten Schlag könnte man daran denken, jedoch nicht bei dem geleisteten Widerstand.
  15.  
  16. Jugendrichter Michael Viehweger fand eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wurde. Er verurteilte den Angeklagten zu einer sogenannten Verwarnung mit Strafvorbehalt: Eine Geldstrafe von 800 Euro, die der Student nur zahlen muss, falls er im nächsten Jahr wieder straffällig werden sollte. Tatsächlich zahlen muss er jedoch eine Geldauflage von 300 Euro – an den Dresdner Verein Bürger Courage. Die Eierwerfer jedoch wurden nie gefasst.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement