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Angriff mit der Fahnenstange

Sep 3rd, 2013
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  1. Sächsische Zeitung online
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  3. Aus dem Gerichtssaal Dienstag, 03.09.2013
  4. Angriff mit der Fahnenstange
  5. Acht Monate auf Bewährung lautet das Urteil gegen einen Teilnehmer einer Nazi-Demo am 19. Februar 2011.
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  7. Von Alexander Schneider
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  9. Wer weiß, ob der Prozess so schnell beendet gewesen wäre, wenn er noch 2011 stattgefunden hätte. Julian S. (30) stand erst jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Dresden, zweieinhalb Jahre nach den Krawallen am 19. Februar 2011. Damals war es in der Südvorstadt anlässlich der Demonstrationen zum 66. Jahrestag der Zerstörung Dresdens zu schweren Ausschreitungen gekommen. Der Angeklagte war aus Baden-Württemberg angereist, um an dem Aufmarsch von Rechtsextremen teilzunehmen. So weit kam es aber nicht mehr – einerseits platzte der Aufmarsch angesichts der Krawalle und Blockaden, zum anderen musste Julian S. nach seiner Festnahme den Nachmittag im Polizeigewahrsam verbringen.
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  11. Laut Anklage war der Mann an jenem Sonnabend mit mehreren Hundert anderen Teilnehmern zu Fuß auf dem Weg von Freital-Potschappel zur Nazi-Demo am Dresdner Hauptbahnhof. In Plauen jedoch gab es Stress mit der Polizei. Die Lage eskalierte, als die rechten Teilnehmer in der Nähe des Gymnasiums Plauen auf Uniformierte getroffen waren. Dabei soll der Elektroinstallateur aus der Nähe von Stuttgart mit einer Fahnenstange auf einen Polizisten losgegangen sein. Er habe nach dem Beamten geschlagen, ihn aber nicht getroffen, weil der Uniformierte sich wegdrehen konnte. Danach habe der Angeklagte die Fahnenstange als Stoßwaffe verwandt und so versucht, den Beamten zu verletzen. Auch das erfolglos, sagte Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer.
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  13. Julian S. räumte die Vorwürfe schnell ein. Er sei mit etwa 50 anderen aus Stuttgart im Bus angereist, „um friedlich zu demonstrieren“. Die schwarze Fahne habe er erst in Potschappel in die Hand gedrückt bekommen. Und dann passierte, was regelmäßig vor Gericht zu beobachten ist, unabhängig vom Lager der Beschuldigten. Auch der 30-Jährige konnte sich nicht erklären, warum die Situation plötzlich in Gewalt umschlug. Auch an mehrfache Stoß-Versuche könne er sich nicht erinnern. „Mein Mandant hat sich mitreißen lassen“, sagte Verteidiger Alexander Heinig aus Stuttgart, „und hat dann mit dem Stock Richtung Polizei herumgefuchtelt“.
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  15. Auch der Polizist (42) von einer Einsatzhundertschaft aus St. Augustin bei Bonn konnte sich nicht mehr wirklich an die Situation erinnern. Den Einsatz in Dresden zählte er zwar zu den härtesten, die er je erlebt habe. Damit meinte er den ganzen Krawalltag, nicht die Auseinandersetzung mit den Angeklagten. S. habe versucht, ihn über ein parkendes Auto hinweg mit der Fahnenstange zu erwischen.
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  17. Eine Einstellung des Verfahrens vor dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil der 30-Jährige wegen Volksverhetzung und Körperverletzung einschlägig vorbestraft ist. Inzwischen sei er nicht mehr in der Szene aktiv, sagte sein Anwalt: „Er hat Frau und Kind und zahlt hohe Raten für sein Haus.“
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  19. Richter Rainer Gerards verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. „Sie gehören zu denjenigen, die den Druck auf die Polizei aufgebaut und aktiv Widerstand geleistet haben“, sagte Gerards.
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