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- Jürgen Willi Sievers
- Holitzberg 89a
- 22417 Hamburg
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- 21332 Lüneburg
- FAX 04131 48241
- Hamburg, den 2. Jun. 2017
- Betreff: HVS-7.635.173
- Guten Tag,
- nach dem mich die LKH auf so schäbige Art und Weise um mein Krankentagegeld betrogen hat, nur um mich schwer, für sie teuer, Erkrankt aus meiner Versicherung zu vertreiben, durch die damit absehbaren Beitragsrückstände, zwingt mich nunmehr das Jobcenter meine Peiniger auch noch um eine Ratenzahlung zu ersuchen.
- Nach dem die LKH mich auf die oben beschriebene Weise nicht gänzlich vertreiben konnte, mich jemand darauf aufmerksam machte, dass sie mich im Basistarif weiter zu versichern verpflichtet ist und das Jobcenter die dafür zu entrichtenden Beiträge in der gesetzlich vorgesehenen Höhe übernehmen muss, schützt sie nur noch der durch sie verursachte Beitragsrückstand vor den Kosten einer adäquaten med. Versorgung eines ihrer an ALS Erkrankter, langjähriger Mitglieder.
- Sie zieht meine eingereichten Arztrechnungen, wohl wissend, dass ich diese von inzwischen HARTZ auch nicht mehr bezahlen kann, einfach von den Rückständen ab - anstatt sie auszugleichen. Und sie sorgte so auch gleich noch dafür, dass ich auf die Rechnungsbeträge von den Ärzten, den diesen heute anhaftenden Inkassos, verklagt werden kann und auf den entsprechenden Auskunfteien für unseriös geführt werde. Hier zeigt sich wieder die Genialität in der Banalität des abgrundtief Bösen.
- Ich kann mir nach all diesen Bemühungen nun nicht vorstellen, dass sie sich dieses Einsparpotential nun selber wieder aus der Faust schlägt, indem sie mit mir eine von HARTZ mögliche Ratenzahlung vereinbart. Zumal sie ja weiß, dass ich mich nun nicht mehr ohne jede medizinische Hilfe am Leben halten kann, ihr Rezepte für einen über 20.000,00€ teuren Rollstuhl vorliegen und sie über genug Erfahrung verfügt zu ermessen, was noch alles auf sie an Gewinnabzug zukommt, muss sie erst einmal damit anfangen zu helfen einen ALS Patienten am Leben zu erhalten bzw. ihm das daran Sterben müssen erträglicher zu gestalten. So aber würde Sie ja von der Rechnung des Rollstuhls wieder Abziehen, damit eine Lieferung wirksam verhindern und wieder einmal den sie schützenden Rückstand bewahren.
- Aber ich bin leider gezwungen, sollen unsere solidarische Systeme die privaten Gewinne (diesen „Rückstand“) übernehmen, erst bei der LKH um eine Ratenzahlung anzufragen, was ich hiermit getan haben will.
- Ich zahle bereits ein Darlehen an das Jobcenter ab, das ich aufnehmen musste, um in eine behindertengerechte Wohnung umzuziehen. Das wird bald getilgt sein, sodass ich den nächsten Gläubiger mit diesen Raten beglücken könnte. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 40€ monatlich, den ich von meinem HARTZ Satz maximal in meiner Lage entbehren kann.
- mfg
- J.Sievers
- ANLAGE
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