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Wirtschaft

Nov 30th, 2021 (edited)
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  1. Duale Ausbildung :
  2. - Wer ist beteiligt?
  3. Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung.[1] Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule, und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus.[2] Die Person in der dualen Ausbildung wird als Auszubildende oder Auszubildender oder veraltet als Lehrling bezeichnet.
  4.  
  5. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der größte praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt überwiegend die Berufsschule. Darüber hinaus ist es vielerorts an Berufsschulen auch möglich, Zusatzqualifikationen zu erwerben.
  6.  
  7. Bei Besuch einer berufsbildenden Schule (Schule mit Berufsabschluss) ist die duale Ausbildung durch den allgemeinbildend/theoretischen Unterricht und den praktischen Werkstattunterricht sichergestellt.
  8.  
  9. - Rechte und Pflichten
  10. Pflichten des Ausbildungsbetriebs
  11. (= Rechte des Auszubildenen)
  12. Ausbildungspflicht
  13. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
  14. Ausbilder
  15. Ausbildende haben selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in ausdrücklich damit zu beauftragen. Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
  16. Aufsichtspflicht
  17. Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
  18. Vergütungspflicht
  19. Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
  20. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
  21. so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
  22.  
  23. Pflichten des Auszubildenden
  24. ( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
  25. Lernpflicht
  26. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
  27. Weisungspflicht
  28. Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.
  29. Einhaltung der Ordnung
  30. Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
  31. Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
  32. Der Auszubildende ist verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärtzliches Attest eingereicht werden.
  33.  
  34. - Ausbildungsordnung
  35.  
  36.  
  37. Lernen für den Beruf :
  38. - Fortbildungen und Umschulung
  39. Fortbildungen : Wichtig um mit dem Wandel der Zeit der zu gehen
  40. Umschulung : Wichtig im falle eines Berufsunfalles
  41.  
  42. Der Meister - ein Unterschied zum Techniker
  43. Mitunter kommen im technischen Bereich die Begriffe Meister und Techniker miteinander in Berührung:
  44. Ein Prüfling kann z. B. die Qualifikation staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Kfz-Technik anstreben, dazu aber eine Schule besuchen, die eine doppelte Qualifikation anbietet:
  45. Er hat dann z. B. die Möglichkeit, gleich noch die Prüfung zum Kfz-Technikermeister mit abzulegen.
  46. In der Technikerschule lernt der Prüfling nun eine Menge Theorie, neben technischen Fächern Deutsch, Mathematik, Maschinenelemente, Werkstoffkunde und mehr, aber auch Betriebswirtschaftslehre und Arbeitspädagogik, Letzteres wird in diesem Beispiel zumindest als Wahlpflichtfach angeboten.
  47. Der Meister besteht eigentlich aus vier verschiedenen Teilen, der Praxis im jeweiligen Fach, der Fachtheorie, Betriebswirtschaftslehre und Arbeitspädagogik für den Schein als Ausbilder.
  48. Der “Doppellehrling” kann nun von seiner Technikerschule profitieren, weil er den Theorieteil der Meisterschulung nicht machen muss, wenn er seine Prüfung zum Techniker bestanden hat.
  49. In BWL muss er lediglich die Meisterprüfung ablegen, den Stoff hat er ja schon in der Technikerschule durchgenommen.
  50. Ebenso sieht es beim pädagogischen Teil aus, den er ja als Wahlpflichtfach in der Technikerschule gewählt hat.
  51. Nun steht nur noch die Praxisprüfung für den Meister aus, die wird als geschlossener Block bei der der Innung abgelegt.
  52. Durch dieses praktische Beispiel wird der Unterschied zwischen Meister und Techniker am ehesten fassbar. Wenn es um die konkrete Ausbildung geht, müssen Sie sich jedoch genau in die Prüfungsordnung des gewählten Ausbildungsintitutes vertiefen, da kann es einige Abweichungen im Detail geben. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Ausbildungen zum staatlich geprüften Techniker und zum Meister rechtliche Unterschiede aufweisen und sich auch in Zielsetzung, Dauer und Umfang unterscheiden.
  53. - Chancen und Risiken
  54.  
  55. Chancen und Risiken von Berufen :
  56. - Wandel der Arbeitswelt / Gründe
  57. Die Arbeitswelt ist einem fortlaufenden Wandel unterworfen, der sich auf die Arbeitsmarktpolitik auswirkt. Die Digitalisierung z.B. automatisiert und vernetzt neben der industriellen Produktion zunehmend auch zentrale Leistungen und Prozesse im Dienstleistungssektor. Die Mobilität von Arbeitskräften auf nationaler und europäischer Ebene ist in den letzten zehn Jahren aus unterschiedlichen Gründen stark gewachsen. Und die Diskussionen über ein (bedingungsloses) Grundeinkommen haben nicht erst seit der Corona-Pandemie wieder zugenommen.
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  59.  
  60. Sozialversicherung (Bild auf Uhr)
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