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- Text 1:
- Der Staat legt die Mindest-Vergütungspreise für EEG-Ökostrom fest. So erhalten die Betreiber von regenerativen Anlagen (Wind-, Solar-, Wasserkraft- oder Biogasanlagen) je eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungsbetrag oder einen Aufschlag auf den Börsenstrompreis. Der Öko- oder Grünstrom muss zwangsweise an der Börse verkauft werden, die Einnahmen werden auf ein privatwirtschaftliches EEG-Konto eingezahlt. Der Fehlbetrag bzw. die Differenz zu den Ausgaben ist die EEG-Umlage, nicht die in Medien häufig angegebenen höhere Brutto-Vergütungszahlungen an die Betreiber. Das ist falsch und führt zu einem verzerrten Bild über die wahre Höhe der EEG-Umlage. Der Staatshaushalt bleibt zudem außen vor, Steuergelder fließen nicht.
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