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Google Reader missachtet geltendes Urheberrecht

a guest
Oct 13th, 2013
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  1. Google Reader missachtet meiner Meinung nach geltendes Urheberrecht, indem das Programm nicht nur die jeweils in einem RSS-Feed angegebene Anzahl von Einträgen vorhält, wie es der Betreiber des RSS-Feeds vorsieht (meist 5 bis 15 Einträge), sondern die jeweils aktuellsten Einträge eines RSS-Feeds seinem Bestand hinzufügt, ohne im RSS-Feed gelöschte Einträge auch in Google Reader zu löschen.
  2.  
  3. Lediglich die neusten Einträge anzuzeigen entspricht jedoch der gängigen Praxis, da RSS-Feeds dazu dienen, über neue Einträge zu informieren, und nicht dazu, ein vollumfängliches Archiv der Inhalte zu erstellen und dauerhaft auf Googles Servern für Jedermann vorzuhalten, was in den meisten Fällen gegen geltendes Urheberrecht verstoßen dürfte, soweit nicht anders angegeben.
  4.  
  5. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Einträge nachträglich zu ändern, sobald diese nicht mehr im RSS-Feed selbst vorgehalten werden, aber weiterhin bei Google Reader vorhanden sind. Jeder Eintrag, der jemals in einem RSS-Feed veröffentlicht wurde, wird so von Google Reader unter Verstoß gegen geltendes Urheberrecht unbegrenzt vorgehalten. Auch auf mehrfache Anfragen hin ignoriert Google entsprechende Hinweise und kommt seiner Pflicht zur Beseitigung der Urheberrechtsverletzung auch nach mehrfacher Fristsetzung nicht nach.
  6.  
  7. Google räumt zwar die Möglichkeit ein, den Google Reader von der Indizierung der Inhalte eines RSS-Feeds abzuhalten, indem man den User-Agent Feedfetcher-Google per .htaccess-Datei vollständig ausschließt. Die bereits indizierten Einträge werden jedoch trotzdem vorgehalten, ohne Nutzer des Google Reader deutlich darauf hinzuweisen, dass nicht der Betreiber des RSS-Feeds aufgehört hat, neue Einträge zu verfassen, sondern dass der Google Reader explizit ausgeschlossen wurde (Fehlermeldung 403, Verbot).
  8.  
  9. (16.12.2012)
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