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- §1
- Abs. 1: Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §2
- Abs. 1: Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §3
- Abs. 1: Sie stellten das Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie behinderten durch das Parken Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §4
- Abs. 1: Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich ein, ohne dort dem verkehrsbedingt wartendem Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen.
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich ein, ohne dort dem verkehrsbedingt wartendem Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §5
- Abs. 1: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §6
- Abs. 1: Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug.
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §7
- Abs. 1: Sie benutzen vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Abs. 1: Sie benutzen vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzen vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.
- (Bußgeld 5,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 5: Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 40,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 6: Sie verstießen durch Abbiegen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 7: Sie gerieten auf die linke Fahrbahn und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §8
- Abs. 1: Sie benutzten vorschwirftwidrig den Gehweg.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie benutzten vorschwirftwidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzten vorschwirftwidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie benutzten vorschwirftwidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §9
- Abs. 1: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und behinderten dadurch Andere.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §10
- Abs. 1: Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und behinderten dadurch Andere.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §11
- Abs. 1: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und behinderten dadurch Andere.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §12
- Abs. 1: Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleres Vorwärtskommen.
- (Bußgeld 75,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleres Vorwärtskommen. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen gefährdeten Sie Andere.
- (Bußgeld 90,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleres Vorwärtskommen. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen kam es zum Unfall.
- (Bußgeld 110,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §13
- Abs. 1: Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss behindert wurde.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §14
- Abs. 1: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (bis 10 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 61-70 km/h)
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (11-15 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 71-75 km/h)
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (16-25 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 76-85 km/h)
- (Bußgeld 95,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (26-59 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 86-119 km/h)
- (Bußgeld 280,00 EUR, Führerscheinentzug)
- Abs. 5: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (über 60 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 120+ km/h)
- (Bußgeld 680,00 EUR, Führerscheinentzug)
- Abs. 6: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (bis 10 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 121-130 km/h)
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 7: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (11-15 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 131-135 km/h)
- (Bußgeld 25,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 8: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (16-25 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 136-145 km/h)
- (Bußgeld 80,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 9: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (26-59 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 146-179 km/h)
- (Bußgeld 240,00 EUR, Führerscheinentzug)
- Abs. 10: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (über 60 km/h). (Zulässige Geschwindigkeit 120 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit -nach Toleranzabzug 3 km/h-: 180+ km/h)
- (Bußgeld 600,00 EUR, Führerscheinentzug)
- §15
- Abs. 1: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 120,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 145,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §16
- Abs. 1: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam.
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §17
- Abs. 1: Sie überholten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig rechts.
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie überholten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig rechts. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie schnitten beim Wiedereinordnen nach dem Überholen Andere. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 5: Sie überholten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig rechts.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 6: Sie überholten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verbotswidrig rechts. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 145,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 7: Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 145,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §18
- Abs. 1 : Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2 : Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 120,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §19
- Abs. 1: Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 80,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §20
- Abs. 1: Sie ließen beim Rückwärts fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten dadurch Andere.
- (Bußgeld 80,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie ließen beim Rückwärts fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 100,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §21
- Abs. 1: Sie hielten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 3: Sie hielten/parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle.
- (Bußgeld 15,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 4: Sie hielten/parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehr-/Rettungszufahrt.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 5: Sie hielten/parkten unzulässig in der zweiten Reihe.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §22
- Abs. 1: Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen.
- (Bußgeld 5,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.
- (Bußgeld 5,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §23
- Abs. 1: Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §24
- Abs. 1: Sie hielten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich an.
- (Bußgeld 30,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §25
- Abs. 1: Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten.
- (Bußgeld 20,00 EUR, kein Fahrverbot)
- §26
- Abs. 1: Sie befuhren verbotswidrig eine Sperrfläche.
- (Bußgeld 10,00 EUR, kein Fahrverbot)
- Abs. 2: Sie befuhren verbotswidrig eine Sperrfläche. Es kam zum Unfall.
- (Bußgeld 35,00 EUR, kein Fahrverbot)
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