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Sep 13th, 2014
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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
  2. hiermit erstatte ich
  3. Strafanzeige
  4. gegen nachbenannte Unternehmen und ihre Verantwortlichen
  5. Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
  6. René Obermann, Vorstandsvorsitzender
  7. Thomas Kremer, Vorstandsmitglied Datenschutz, Recht und Compliance
  8. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München
  9. Rene Schuster, Chief Executive Officer (CEO)
  10. Martin Škop, Managing Director Network Technology (CTO)
  11. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf
  12. Thorsten Dirks, Chief Executive Officer
  13. Andreas Pfisterer, Chief Technology Officer
  14. Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, D-40549 Düsseldorf
  15. Jens Schulte-Bockum, Vorsitzender der Geschäftsführung
  16. Hartmut Kremling, Geschäftsführer Technik
  17. United Internet AG, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
  18. Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender
  19. Robert Hoffmann, Vorstand
  20. mit ihren Tochterunternehmen 1&1 Internet AG und 1&1 Telecommunication AG
  21. Kabel Deutschland Holding AG, Betastraße 6 - 8, 85774 Unterföhring
  22. Dr. Adrian v. Hammerstein, Vorsitzender des Vorstands (CEO)
  23. Dr. Manuel Cubero, Vorstandsmitglied / Chief Operating Officer (COO)
  24. Versatel GmbH, Aroser Allee 78, 13407 Berlin
  25. Johannes Pruchnow, Dr. Holger Püchert, Thorsten Haeser
  26. Colt Technology Services GmbH, Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt/Main
  27. Geschäftsführer: Dr. Jürgen Hernichel, Rita Thies
  28. sowie
  29. hilfsweise gegen UNBEKANNT.
  30. Hiermit stelle ich
  31. Strafantrag
  32. aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen.
  33. Begründung:
  34. Die genannten Telekommunikationsunternehmen haben bei in Deutschland illegalen
  35. Überwachungsprogramen PRISM, TEMPORA oder weiteren, noch unbekannten anlasslosen
  36. und illegalen Überwachungsprogrammen mitgewirkt.
  37. 1. § 202a StGB
  38. Die Verdächtigen haben unbefugt anderen Zugang zu Daten, die nicht für sie bestimmt
  39. und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung von
  40. Zugangssicherungen verschafft
  41. (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html).
  42. Der Anzeigeerstatter versendet Daten an seine Kunden und Dienstleister,
  43. die nur für diese bestimmt sind. Diese Daten sind zum Teil verschlüsselt.
  44. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Unternehmen ohne rechtliche Grundlagen
  45. Geheimdiensten und anderen Stellen in und außerhalb Deutschlands Zugang zu ihren Netzen verschafft haben. Rechtliche Grundlagen bestehen hierzu nicht.
  46. Kürzlich bekannt gewordene geheime Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland zu dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 28.10.1968 zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich berechtigten die
  47. Verdächtigen weder zur eigenmächtigen Überwachung, noch entfalten geheime Verträge völkerrechtliche Bindungen.
  48. 2. § 202b StGB
  49. Die Verdächtigen haben unbefugt sich und anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für sie bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft.
  50. 3. § 202c StGB
  51. Die Verdächtigen haben weitere Straftaten nach § 202a oder § 202b vorbereitet,
  52. indem sie Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten
  53. (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, hergestellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlassen, verbreitet oder sonst zugänglich gemacht.
  54. 4. § 17 UWG
  55. Die Verdächtigen haben sich zugunsten eines Dritten ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Anwendung technischer Mittel unbefugt verschafft oder gesichert sowie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das sie durch eine der in § 17 Absatz 1 UWG bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 UWG erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert haben, unbefugt verwertet oder jemandem mitgeteilt.
  56. gez.
  57. BRUNO KRAMM
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