Advertisement
Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- Sehr geehrte Damen und Herren,
- hiermit erstatte ich
- Strafanzeige
- gegen nachbenannte Unternehmen und ihre Verantwortlichen
- Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
- René Obermann, Vorstandsvorsitzender
- Thomas Kremer, Vorstandsmitglied Datenschutz, Recht und Compliance
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München
- Rene Schuster, Chief Executive Officer (CEO)
- Martin Škop, Managing Director Network Technology (CTO)
- E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf
- Thorsten Dirks, Chief Executive Officer
- Andreas Pfisterer, Chief Technology Officer
- Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, D-40549 Düsseldorf
- Jens Schulte-Bockum, Vorsitzender der Geschäftsführung
- Hartmut Kremling, Geschäftsführer Technik
- United Internet AG, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur
- Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender
- Robert Hoffmann, Vorstand
- mit ihren Tochterunternehmen 1&1 Internet AG und 1&1 Telecommunication AG
- Kabel Deutschland Holding AG, Betastraße 6 - 8, 85774 Unterföhring
- Dr. Adrian v. Hammerstein, Vorsitzender des Vorstands (CEO)
- Dr. Manuel Cubero, Vorstandsmitglied / Chief Operating Officer (COO)
- Versatel GmbH, Aroser Allee 78, 13407 Berlin
- Johannes Pruchnow, Dr. Holger Püchert, Thorsten Haeser
- Colt Technology Services GmbH, Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt/Main
- Geschäftsführer: Dr. Jürgen Hernichel, Rita Thies
- sowie
- hilfsweise gegen UNBEKANNT.
- Hiermit stelle ich
- Strafantrag
- aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen.
- Begründung:
- Die genannten Telekommunikationsunternehmen haben bei in Deutschland illegalen
- Überwachungsprogramen PRISM, TEMPORA oder weiteren, noch unbekannten anlasslosen
- und illegalen Überwachungsprogrammen mitgewirkt.
- 1. § 202a StGB
- Die Verdächtigen haben unbefugt anderen Zugang zu Daten, die nicht für sie bestimmt
- und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung von
- Zugangssicherungen verschafft
- (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html).
- Der Anzeigeerstatter versendet Daten an seine Kunden und Dienstleister,
- die nur für diese bestimmt sind. Diese Daten sind zum Teil verschlüsselt.
- Es ist davon auszugehen, dass die genannten Unternehmen ohne rechtliche Grundlagen
- Geheimdiensten und anderen Stellen in und außerhalb Deutschlands Zugang zu ihren Netzen verschafft haben. Rechtliche Grundlagen bestehen hierzu nicht.
- Kürzlich bekannt gewordene geheime Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland zu dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 28.10.1968 zwischen der Bundesrepublik und dem Vereinigten Königreich berechtigten die
- Verdächtigen weder zur eigenmächtigen Überwachung, noch entfalten geheime Verträge völkerrechtliche Bindungen.
- 2. § 202b StGB
- Die Verdächtigen haben unbefugt sich und anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für sie bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft.
- 3. § 202c StGB
- Die Verdächtigen haben weitere Straftaten nach § 202a oder § 202b vorbereitet,
- indem sie Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten
- (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, hergestellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlassen, verbreitet oder sonst zugänglich gemacht.
- 4. § 17 UWG
- Die Verdächtigen haben sich zugunsten eines Dritten ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch Anwendung technischer Mittel unbefugt verschafft oder gesichert sowie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das sie durch eine der in § 17 Absatz 1 UWG bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 UWG erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert haben, unbefugt verwertet oder jemandem mitgeteilt.
- gez.
- BRUNO KRAMM
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement