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Feb 10th, 2022
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  1. als Vorstandsmitglied des Vereins „Maemo Community e.V.“ werden Sie hiermit
  2.  
  3. unter Androhung eines Zwangsgeldes von 600,- EUR
  4.  
  5. gemäß §§ 67, 71, 77 und 78 BGB sowie den §§ 388 ff FamFG aufgefordert,
  6.  
  7. innerhalb einer Frist von vier Wochen
  8.  
  9.  
  10.  
  11. das Ausscheiden des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie die Neubestellung der Vorstandsmitglieder in öffentlich beglaubigter Form anzumelden. Die Anmeldung muss mit einem weiteren Vorstandsmitglied zusammen erfolgen (laut Satzung sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung berechtigt).
  12.  
  13.  
  14.  
  15. Als Vorstandsmitglied sind Sie zur ordnungsgemäßen Anmeldung verpflichtet. Zur Ordnungsmäßigkeit ist es unerlässlich, einen Nachweis über das Ausscheiden der Anmeldung beizufügen Dies kann beispielsweise durch Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung, in der eine Abberufung erfolgt ist, nebst Einladungsschreiben erfolgen.
  16.  
  17. Alternativ können auch die Niederlegungsschreiben der Vorstandsmitglieder vorgelegt werden.
  18.  
  19.  
  20.  
  21. Mit Schreiben vom 25.01.2021, 09.06.2021, 19.08.2021 und 28.09.2021 haben wir Sie aufgefordert, etwaige Änderungen im Vorstand oder der Satzung mitzuteilen.
  22.  
  23. Nur auf die erste Anfrage wurde mit einer Mail reagiert. Aber seither blieben die weiteren Anfragen unbeantwortet.
  24.  
  25. Trotz zahlreicher Aufforderungen haben Sie die Vorstandsäderung nicht angemeldet, weswegen die Zwangsgeldandrohung erfolgt.
  26.  
  27.  
  28. Es wird Ihnen deshalb aufgegeben, innerhalb einer mit der Zustellung dieser Verfügung beginnenden Frist von 4 Wochen die Anmeldung vorzunehmen, oder die Unterlassung durch Einspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen.
  29. Ansonsten wird ein Zwangsgeld von 600,00 EUR gegen Sie festgesetzt.
  30.  
  31. Den Einspruch könne Sie durch schriftliche Eingabe oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erheben.
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