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- 1.1 Zuständigkeit und Aufgabenstellungen des Ausschusses
- Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf
- Beschluss des Deutschen Bundestages grundsätzlich jeweils für die Dauer der gesamten
- Wahlperiode eingesetzt werden. In den Ausschusssitzungen werden die anstehenden
- Vorlagen intensiv und gegebenenfalls unter Heranziehung des Sachverstandes der
- Bundesregierung bzw. externer Sachverständiger beraten. Für die 18. Wahlperiode hat
- der Deutsche Bundestag 23 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse
- unterscheiden sich von anderen Gremien des Deutschen Bundestages wie dem
- Vermittlungsausschuss, dem Gemeinsamen Ausschuss und den
- Untersuchungsausschüssen insbesondere durch ihre vorbereitende gesetzgeberische
- Arbeit. Die ständigen Ausschüsse entsprechen in ihrer parteipolitischen Besetzung dem
- Kräfteverhältnis im Parlament. Ihre Beschlüsse sind repräsentativ für das
- Gesamtparlament. Die Voten der ständigen Ausschüsse bereiten daher die Entscheidung
- des Parlamentes vor.
- Bildung und Forschung auf der Ebene des Gesamtstaates ist der zentrale Arbeitsbereich
- des Ausschusses. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- berät federführend bildungs- und forschungspolitische Gesetzesvorlagen des Bundes
- sowie Anträge der Fraktionen bzw. Abgeordneten und legt dem Plenum
- Beschlussempfehlungen zur abschließenden Beratung vor. Diese Zuständigkeit entspricht
- weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und
- Forschung (BMBF) auf Seiten der Bundesregierung. Weiterhin pflegt der Ausschuss einen
- intensiven Gedankenaustausch mit den Wissenschaftsorganisationen sowie den
- Ansprechpartnern in Europa und den Ländern. Darüber hinaus erfüllt der Ausschuss
- nach § 56a GO-BT eine besondere Aufgabe des Bundestages: Er bildet zusammen mit
- dem „Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)“ die
- Beratungskapazität der Technikfolgenabschätzung des Bundestages (siehe 2.
- Wissenschaftliche Politikberatung – Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
- Bundestag (TA)). Letztlich befasst sich der Ausschuss im Rahmen des
- Selbstbefassungsrechts nach § 62 Abs. 1 Satz 3 GO-BT mit darüber hinausgehenden
- Fragen aus seinem Geschäftsbereich.
- Das Plenum des Deutschen Bundestages überweist grundsätzlich alle Vorlagen
- (Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen), welche die Bildungs- und Forschungspolitik
- betreffen, federführend an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
- Technikfolgenabschätzung zur Beratung und gegebenenfalls zur Erarbeitung einer
- Beschlussempfehlung und eines Berichts. Der Ausschuss kommuniziert und kooperiert
- während der Beratungen dieser Vorlagen eng mit dem Bundesministerium für Bildung
- und Forschung. Dabei nimmt er für den Bundestag auch einen Teil der Kontrollfunktion
- des Parlaments gegenüber des Handelns der Bundesregierung in seinem Arbeitsbereich
- wahr.
- Die bildungs- und forschungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung bzw. des
- Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind ein wesentlicher Rahmen für die
- Arbeit des Ausschusses. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden
- Publikationen der Bundesregierung, wie etwa die Jahresberichte der Bundesregierung,
- den Bundesbericht Forschung, den Berufsbildungsbericht sowie auf die
- Regierungserklärung der Bundeskanzlerin für die 18. Wahlperiode (Plenarprotokoll 18/10
- der 10. Sitzung vom 29. Januar 2014, S. 56 ff.) verwiesen.
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- 1.2 Organisation des Ausschusses
- Am 15. Januar 2014 konstituierte sich der Ausschuss für Bildung, Forschung und
- Technikfolgenabschätzung des 18. Deutschen Bundestages. Der Ausschuss setzte sich in
- der 18. Wahlperiode aus 34 ordentlichen sowie 34 stellvertretenden Mitgliedern
- zusammen. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen stellte sich wie folgt dar:
- 17 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, 11 Mitglieder der SPD-Fraktion, je 3 Mitglieder der
- Fraktion DIE LINKE. sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die personelle
- Zusammensetzung des Ausschusses ergibt sich aus der Aufstellung der Anlage 3.1.
- Das Ausschusssekretariat bestand neben dem Sekretariatsleiter aus fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
- Die Fraktionen wurden durch eigene Referentinnen/Referenten bei
- ihrer politischen Arbeit unterstützt.
- Für den Ausschussvorsitz hatte in der 18. Wahlperiode die Fraktion der CDU/CSU das
- Vorschlagsrecht. Für den stellvertretenden Vorsitz hatte dies die SPD-Fraktion. Zu
- Beginn der Wahlperiode bestimmte der Ausschuss im Rahmen der konstituierenden
- Sitzung auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU die Abgeordnete Patricia Lips zur
- Ausschussvorsitzenden und auf Vorschlag der Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr.
- Simone Raatz zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
- 1.3 Schwerpunkte der Ausschussarbeit
- Der Ausschuss führte in der 18. Wahlperiode 101 Sitzungen durch. Neben den vom
- Plenum überwiesenen Vorlagen wurden die in Anlage 3.2 aufgeführten
- Ausschussdrucksachen mit in die Arbeit des Ausschusses einbezogen. Die Themen der
- Ausschussarbeit sind von dem bundestagseigenen Pressedienst ‚Heute im Bundestag’
- (hib) kontinuierlich erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden
- (Anlagenband zur Chronik über die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Forschung und
- Technikfolgenabschätzung in der 18. Wahlperiode aus „hib: heute im Bundestag“ (Stand:
- Oktober 2017) - Ausschussdrucksache 18(18)404a).
- Insgesamt wurden dem Ausschuss vom Plenum des Bundestages 393 Vorlagen
- überwiesen; davon 104 zur federführenden Beratung und 285 mitberatend. Vier Vorlagen
- wurden zur gutachterlichen Beteiligung überwiesen. Die 48 Beschlussempfehlungen und
- Berichte des Ausschusses an das Plenum betrafen 7 Gesetzentwürfe sowie 65 Anträge
- und 30 Unterrichtungen (Anlage 3.3). Aus den in der Anlage beigefügten Übersichten
- ergeben sich insbesondere die Initianten der Gesetzentwürfe bzw. der Anträge. Es ist
- Ausdruck des demokratischen Diskurses, dass zur Mehrzahl der vom Ausschuss
- beratenen Gesetzesvorhaben konkurrierende Entwürfe der Oppositionsfraktionen
- vorlagen.
- Zur Vorbereitung wichtiger Gesetzesvorhaben bzw. Debatten führte der Ausschuss
- insgesamt 7 öffentliche Anhörungen, 22 öffentliche Fachgespräche, ein nichtöffentliches
- Fachgespräch und 3 öffentliche Sitzungen durch (Anlage 3.4). Dabei standen u. a. die
- Ausgestaltung des europäischen Reformprozesses in der Bildungspolitik, der europäische
- Berufsbildungsraum, die Bildungsberichterstattung, die europäischen
- Forschungsrahmenprogramme, die Zukunft des Wissenschaftssystems und dabei
- insbesondere die Rolle der Fachhochschulen, die Forschungsschwerpunkte, die
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- Digitalisierung, die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden und der
- Auszubildenden sowie die Situation der Nachwuchswissenschaftler im Mittelpunkt.
- Einen besonderen Schwerpunkt bildeten überdies die Probleme der Integration der
- großen Anzahl von Migranten in das Bildungs- und Ausbildungssystem. Viele der
- Anhörungen stießen auf ein so großes öffentliches Interesse, dass auf die größten dem
- Bundestag zur Verfügung stehenden Säle ausgewichen werden musste.
- Im Wege der sogenannten Selbstbefassung (Anlage 3.5) griff der Ausschuss aktuelle
- Themen auf und ließ sich beispielsweise von Vertretern der Bundesregierung, der
- Kommission wie auch der Kultusministerkonferenz oder der Gemeinsamen
- Wissenschaftskonferenz über EU-Vorhaben und den Stand der jeweiligen Forschungsund
- Bildungsinitiativen berichten. Zudem hatte der Ausschuss regelmäßige Kontakte zu
- ausländischen Parlamenten, zu den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen sowie
- zu den Ländern. Die Vielzahl der Gespräche mit den Gästen (siehe 1.5) trug dazu bei,
- dass der Ausschuss fundiert über langfristige Weichenstellungen in der Forschungs- und
- Bildungspolitik beraten und Parlamentsentscheidungen vorbereiten konnte.
- Einen besonderen Höhepunkt fand die Ausschussarbeit am 27. April 2016 durch das mit
- einer beeindruckenden Präsentation unterlegte Fachgespräch „Die Blue-Dot-Mission –
- Sechs Monate Forschung und Leben im Weltall“ mit Prof. Dr. Jan Wörner,
- Generaldirektor der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), und dem deutschen
- ESA-Astronaut Dr. Alexander Gerst, der ein halbes Jahr lang im Weltraum gelebt und
- geforscht hat.
- Nachdem Professor Wörner zunächst die ESA vorgestellt hat, zu der 22 Mitgliedsstaaten
- in Europa gehören und deren Aufgabe es ist, das gemeinsame europäische
- Weltraumprogramm mit einem Gesamtbudget von 5,2 Milliarden Euro zu konzipieren
- und umzusetzen, erläuterte Dr. Gerst mit einer beeindruckenden Präsentation seine
- Erfahrungen als Astronaut. Im Rahmen der ISS-Expeditionen 40 und 41 war er
- zusammen mit seinen zwei Kollegen, dem russischen Kosmonauten Maxim Surajew und
- dem NASA-Astronauten Gregory Reit Wiseman, an Bord einer russischen Sojusrakete im
- kasachischen Baikonur auf seine Reise in den Orbit gestartet und im November 2014 auf
- die Erde zurückgekehrt.
- Die Astronauten hatten bei ihrer ISS-Mission unzählige Experimente in Physik, Biologie,
- menschlicher Physiologie, Strahlungsforschung und der Erprobung neuer Technologien
- im europäischen Weltraumlabor Columbus durchgeführt, einem Labor, das einem ganzen
- Universitätslabor gleiche, wie Dr. Gerst deutlich machte. Dr. Alexander Gerst, der unter
- 8.000 Kandidaten ausgewählt worden war und 165 Tage bei 2.500 Erdumrundungen in
- der ISS-Raumstation verbracht hatte, machte in seinem Vortrag deutlich, wie wichtig es
- für die Forschung sei, die Perspektive zu verändern, da die Astronauten eben nicht mehr
- Teil der Erdatmosphäre seien. In der Schwerelosigkeit könnten Experimente gemacht
- werden, die auf dem Boden nicht darstellbar seien.
- Dr. Gerst zeigte den Ausschussmitgliedern nicht nur Bilder von der Erde ohne Grenzen,
- von Sandstürmen über der Sahara und dem Verlauf von Meeresströmungen vor
- Neuseeland, er verdeutlichte vor allem, dass Raumfahrt eine Investition in die Zukunft
- für die Menschheit sei und sagte: „Aus der Ferne gesehen ist unser Planet nur ein blauer
- Punkt, ein zerbrechliches Raumschiff für die Menschheit.“ Er betonte, wie wichtig es ihm
- sei, die nächste Generation von Wissenschaftlern für die Raumfahrt zu gewinnen und zu
- inspiriere
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