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Jul 15th, 2018
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  1. 1.1 Zuständigkeit und Aufgabenstellungen des Ausschusses
  2. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf
  3. Beschluss des Deutschen Bundestages grundsätzlich jeweils für die Dauer der gesamten
  4. Wahlperiode eingesetzt werden. In den Ausschusssitzungen werden die anstehenden
  5. Vorlagen intensiv und gegebenenfalls unter Heranziehung des Sachverstandes der
  6. Bundesregierung bzw. externer Sachverständiger beraten. Für die 18. Wahlperiode hat
  7. der Deutsche Bundestag 23 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse
  8. unterscheiden sich von anderen Gremien des Deutschen Bundestages wie dem
  9. Vermittlungsausschuss, dem Gemeinsamen Ausschuss und den
  10. Untersuchungsausschüssen insbesondere durch ihre vorbereitende gesetzgeberische
  11. Arbeit. Die ständigen Ausschüsse entsprechen in ihrer parteipolitischen Besetzung dem
  12. Kräfteverhältnis im Parlament. Ihre Beschlüsse sind repräsentativ für das
  13. Gesamtparlament. Die Voten der ständigen Ausschüsse bereiten daher die Entscheidung
  14. des Parlamentes vor.
  15. Bildung und Forschung auf der Ebene des Gesamtstaates ist der zentrale Arbeitsbereich
  16. des Ausschusses. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  17. berät federführend bildungs- und forschungspolitische Gesetzesvorlagen des Bundes
  18. sowie Anträge der Fraktionen bzw. Abgeordneten und legt dem Plenum
  19. Beschlussempfehlungen zur abschließenden Beratung vor. Diese Zuständigkeit entspricht
  20. weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und
  21. Forschung (BMBF) auf Seiten der Bundesregierung. Weiterhin pflegt der Ausschuss einen
  22. intensiven Gedankenaustausch mit den Wissenschaftsorganisationen sowie den
  23. Ansprechpartnern in Europa und den Ländern. Darüber hinaus erfüllt der Ausschuss
  24. nach § 56a GO-BT eine besondere Aufgabe des Bundestages: Er bildet zusammen mit
  25. dem „Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)“ die
  26. Beratungskapazität der Technikfolgenabschätzung des Bundestages (siehe 2.
  27. Wissenschaftliche Politikberatung – Technikfolgenabschätzung beim Deutschen
  28. Bundestag (TA)). Letztlich befasst sich der Ausschuss im Rahmen des
  29. Selbstbefassungsrechts nach § 62 Abs. 1 Satz 3 GO-BT mit darüber hinausgehenden
  30. Fragen aus seinem Geschäftsbereich.
  31. Das Plenum des Deutschen Bundestages überweist grundsätzlich alle Vorlagen
  32. (Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen), welche die Bildungs- und Forschungspolitik
  33. betreffen, federführend an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
  34. Technikfolgenabschätzung zur Beratung und gegebenenfalls zur Erarbeitung einer
  35. Beschlussempfehlung und eines Berichts. Der Ausschuss kommuniziert und kooperiert
  36. während der Beratungen dieser Vorlagen eng mit dem Bundesministerium für Bildung
  37. und Forschung. Dabei nimmt er für den Bundestag auch einen Teil der Kontrollfunktion
  38. des Parlaments gegenüber des Handelns der Bundesregierung in seinem Arbeitsbereich
  39. wahr.
  40. Die bildungs- und forschungspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung bzw. des
  41. Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind ein wesentlicher Rahmen für die
  42. Arbeit des Ausschusses. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden
  43. Publikationen der Bundesregierung, wie etwa die Jahresberichte der Bundesregierung,
  44. den Bundesbericht Forschung, den Berufsbildungsbericht sowie auf die
  45. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin für die 18. Wahlperiode (Plenarprotokoll 18/10
  46. der 10. Sitzung vom 29. Januar 2014, S. 56 ff.) verwiesen.
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  48. 1.2 Organisation des Ausschusses
  49. Am 15. Januar 2014 konstituierte sich der Ausschuss für Bildung, Forschung und
  50. Technikfolgenabschätzung des 18. Deutschen Bundestages. Der Ausschuss setzte sich in
  51. der 18. Wahlperiode aus 34 ordentlichen sowie 34 stellvertretenden Mitgliedern
  52. zusammen. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen stellte sich wie folgt dar:
  53. 17 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, 11 Mitglieder der SPD-Fraktion, je 3 Mitglieder der
  54. Fraktion DIE LINKE. sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die personelle
  55. Zusammensetzung des Ausschusses ergibt sich aus der Aufstellung der Anlage 3.1.
  56. Das Ausschusssekretariat bestand neben dem Sekretariatsleiter aus fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
  57. Die Fraktionen wurden durch eigene Referentinnen/Referenten bei
  58. ihrer politischen Arbeit unterstützt.
  59. Für den Ausschussvorsitz hatte in der 18. Wahlperiode die Fraktion der CDU/CSU das
  60. Vorschlagsrecht. Für den stellvertretenden Vorsitz hatte dies die SPD-Fraktion. Zu
  61. Beginn der Wahlperiode bestimmte der Ausschuss im Rahmen der konstituierenden
  62. Sitzung auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU die Abgeordnete Patricia Lips zur
  63. Ausschussvorsitzenden und auf Vorschlag der Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr.
  64. Simone Raatz zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
  65. 1.3 Schwerpunkte der Ausschussarbeit
  66. Der Ausschuss führte in der 18. Wahlperiode 101 Sitzungen durch. Neben den vom
  67. Plenum überwiesenen Vorlagen wurden die in Anlage 3.2 aufgeführten
  68. Ausschussdrucksachen mit in die Arbeit des Ausschusses einbezogen. Die Themen der
  69. Ausschussarbeit sind von dem bundestagseigenen Pressedienst ‚Heute im Bundestag’
  70. (hib) kontinuierlich erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden
  71. (Anlagenband zur Chronik über die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Forschung und
  72. Technikfolgenabschätzung in der 18. Wahlperiode aus „hib: heute im Bundestag“ (Stand:
  73. Oktober 2017) - Ausschussdrucksache 18(18)404a).
  74. Insgesamt wurden dem Ausschuss vom Plenum des Bundestages 393 Vorlagen
  75. überwiesen; davon 104 zur federführenden Beratung und 285 mitberatend. Vier Vorlagen
  76. wurden zur gutachterlichen Beteiligung überwiesen. Die 48 Beschlussempfehlungen und
  77. Berichte des Ausschusses an das Plenum betrafen 7 Gesetzentwürfe sowie 65 Anträge
  78. und 30 Unterrichtungen (Anlage 3.3). Aus den in der Anlage beigefügten Übersichten
  79. ergeben sich insbesondere die Initianten der Gesetzentwürfe bzw. der Anträge. Es ist
  80. Ausdruck des demokratischen Diskurses, dass zur Mehrzahl der vom Ausschuss
  81. beratenen Gesetzesvorhaben konkurrierende Entwürfe der Oppositionsfraktionen
  82. vorlagen.
  83. Zur Vorbereitung wichtiger Gesetzesvorhaben bzw. Debatten führte der Ausschuss
  84. insgesamt 7 öffentliche Anhörungen, 22 öffentliche Fachgespräche, ein nichtöffentliches
  85. Fachgespräch und 3 öffentliche Sitzungen durch (Anlage 3.4). Dabei standen u. a. die
  86. Ausgestaltung des europäischen Reformprozesses in der Bildungspolitik, der europäische
  87. Berufsbildungsraum, die Bildungsberichterstattung, die europäischen
  88. Forschungsrahmenprogramme, die Zukunft des Wissenschaftssystems und dabei
  89. insbesondere die Rolle der Fachhochschulen, die Forschungsschwerpunkte, die
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  91. Digitalisierung, die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden und der
  92. Auszubildenden sowie die Situation der Nachwuchswissenschaftler im Mittelpunkt.
  93. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten überdies die Probleme der Integration der
  94. großen Anzahl von Migranten in das Bildungs- und Ausbildungssystem. Viele der
  95. Anhörungen stießen auf ein so großes öffentliches Interesse, dass auf die größten dem
  96. Bundestag zur Verfügung stehenden Säle ausgewichen werden musste.
  97. Im Wege der sogenannten Selbstbefassung (Anlage 3.5) griff der Ausschuss aktuelle
  98. Themen auf und ließ sich beispielsweise von Vertretern der Bundesregierung, der
  99. Kommission wie auch der Kultusministerkonferenz oder der Gemeinsamen
  100. Wissenschaftskonferenz über EU-Vorhaben und den Stand der jeweiligen Forschungsund
  101. Bildungsinitiativen berichten. Zudem hatte der Ausschuss regelmäßige Kontakte zu
  102. ausländischen Parlamenten, zu den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen sowie
  103. zu den Ländern. Die Vielzahl der Gespräche mit den Gästen (siehe 1.5) trug dazu bei,
  104. dass der Ausschuss fundiert über langfristige Weichenstellungen in der Forschungs- und
  105. Bildungspolitik beraten und Parlamentsentscheidungen vorbereiten konnte.
  106. Einen besonderen Höhepunkt fand die Ausschussarbeit am 27. April 2016 durch das mit
  107. einer beeindruckenden Präsentation unterlegte Fachgespräch „Die Blue-Dot-Mission –
  108. Sechs Monate Forschung und Leben im Weltall“ mit Prof. Dr. Jan Wörner,
  109. Generaldirektor der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), und dem deutschen
  110. ESA-Astronaut Dr. Alexander Gerst, der ein halbes Jahr lang im Weltraum gelebt und
  111. geforscht hat.
  112. Nachdem Professor Wörner zunächst die ESA vorgestellt hat, zu der 22 Mitgliedsstaaten
  113. in Europa gehören und deren Aufgabe es ist, das gemeinsame europäische
  114. Weltraumprogramm mit einem Gesamtbudget von 5,2 Milliarden Euro zu konzipieren
  115. und umzusetzen, erläuterte Dr. Gerst mit einer beeindruckenden Präsentation seine
  116. Erfahrungen als Astronaut. Im Rahmen der ISS-Expeditionen 40 und 41 war er
  117. zusammen mit seinen zwei Kollegen, dem russischen Kosmonauten Maxim Surajew und
  118. dem NASA-Astronauten Gregory Reit Wiseman, an Bord einer russischen Sojusrakete im
  119. kasachischen Baikonur auf seine Reise in den Orbit gestartet und im November 2014 auf
  120. die Erde zurückgekehrt.
  121. Die Astronauten hatten bei ihrer ISS-Mission unzählige Experimente in Physik, Biologie,
  122. menschlicher Physiologie, Strahlungsforschung und der Erprobung neuer Technologien
  123. im europäischen Weltraumlabor Columbus durchgeführt, einem Labor, das einem ganzen
  124. Universitätslabor gleiche, wie Dr. Gerst deutlich machte. Dr. Alexander Gerst, der unter
  125. 8.000 Kandidaten ausgewählt worden war und 165 Tage bei 2.500 Erdumrundungen in
  126. der ISS-Raumstation verbracht hatte, machte in seinem Vortrag deutlich, wie wichtig es
  127. für die Forschung sei, die Perspektive zu verändern, da die Astronauten eben nicht mehr
  128. Teil der Erdatmosphäre seien. In der Schwerelosigkeit könnten Experimente gemacht
  129. werden, die auf dem Boden nicht darstellbar seien.
  130. Dr. Gerst zeigte den Ausschussmitgliedern nicht nur Bilder von der Erde ohne Grenzen,
  131. von Sandstürmen über der Sahara und dem Verlauf von Meeresströmungen vor
  132. Neuseeland, er verdeutlichte vor allem, dass Raumfahrt eine Investition in die Zukunft
  133. für die Menschheit sei und sagte: „Aus der Ferne gesehen ist unser Planet nur ein blauer
  134. Punkt, ein zerbrechliches Raumschiff für die Menschheit.“ Er betonte, wie wichtig es ihm
  135. sei, die nächste Generation von Wissenschaftlern für die Raumfahrt zu gewinnen und zu
  136. inspiriere
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