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2012-04-20 Common Misconceptions of the Assange Case by m_cetera http://wlcentral.org/node/2554 german translation Julian Assange wird nun seit 500 Tagen festgehalten ohne daß eine Anklage gegen ihn erhoben wurde. 500 Tage, 10 davon in Einzelhaft und 490 mit einer elektronischen Fußfessel unter Hausarrest. Nach all dieser Zeit werden von den Medien immer noch die gleichen falschen Behauptungen bezüglich seines Verfahrens verbreitet und immer noch wird er mit den gleichen Vorurteilen angegriffen wie vor anderthalb Jahren. Die Fakten im Fall “Assange” müssen geklärt werden. Die falschen Behauptungen haben die Reputation von Herrn Assange unwiderruflich beschädigt und haben zu einem Medienklima geführt, daß der Organisation WikiLeaks schadet. Diese ehrverletzende Berichterstattung muß auch weiterhin in Frage gestellt werden, bis sich eine genauere Berichterstattung etabliert hat. Falschbehauptung #1: Julian Assange wurde eines Verbrechens angeklagt. Seit die Vorwürfe erhoben wurden, behaupten die Medien weltweit, daß Julian Assange eines Verbrechens angeklagt wurde. Tatsächlich sind diese Falschmeldungen so weit verbreitet, daß Herr Assange eine Mitteilung darüber an Presse-Kontrollstellen (Leveson Inquiry und Press Complaints Commission) gegeben hat, um diesen unwahren Behauptungen entgegenzutreten. Aber selbst nach dieser Eingabe scheint es, daß einige Medienorganisationen diese einfache Tatsache nicht begreifen. Julian Assange ist in keinem Land irgendeines Verbrechens angeklagt worden. Schweden bemüht sich um seine Auslieferung um ihm im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung zu befragen. Es gibt keine Anklage und es hat auch nie eine Anklage gegeben. Falschbehauptung #2: Julian Assange wird der Vergewaltigung beschuldigt Am 20. August 2010 teilte die zunächst ermittelnde Staatsanwältin dem schwedischen Boulevardblatt “Expressen” mit, daß Julian Assange wegen Vergewaltigung gesucht würde – und das bevor er selbst über die Vorwürfe gegen ihn unterrichtet wurde. Innerhalb von Stunden ergab der Suchbegriff Assange+Vergewaltigung bei Google Millionen Treffer. Es gibt 4 Vorwürfe gegen Herrn Assange. Der vierte beinhaltet das im schwedischen Recht mit "mindre grov våldtäkt“ bezeichnete Delikt, daß im Deutschen etwa mit„Vergewaltigung in einem minder schweren Fall“ übersetzt werden kann. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, das es in den meisten Rechtssystemen gar nicht gibt. Tatsächlich lautete der ursprüngliche Vorwurf „Vergewaltigung“, dieser wurde jedoch im November 2010 auf den o.g. „minder schweren Fall“ abgeschwächt. Der Vorwurf lautet, daß nachdem SW und Herr Assange mehrmals in der fraglichen Nacht und am frühen Morgen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten, Herr Assange erneut mit einem Geschlechtsakt begann, während SW schlief bzw. „im Halbschlaf“ war.( Im Halbschlaf lt. SMS von SW, “im Schlaf” lt. Polizeibericht.) SW äußerte Besorgnis bezüglich der Fortsetzung des Aktes ohne Kondom, widersprach dann jedoch nicht weiter. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, daß SW das Protokoll ihrer Befragung nicht genehmigt hat da sie aufgebracht war als sie erfuhr, daß Herr Assange polizeilich gesucht wurde. Sie wollte das Dokument nicht unterzeichnen. Falschbehauptung #3: Julian Assange ist aus Schweden geflohen um der Befragung zu entgehen Eine weitverbreitete und oft geglaubte Falschmeldung ist, daß Julian Assange Schweden verlassen hat, um der Befragung über die erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung zu entgehen. Selbst die australische Generalstaatsanwältin Nicola Roxon glaubte dieser Behauptung, wiederholte dies erst kürzlich im australischen Fernsehen bevor sie von Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson berichtigt wurde. Julian Assange blieb für etwa 5 Wochen in Schweden um sich über die Vorwürfe zu äußern. Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig unterbreitete Angebote für eine Befragung, doch alle angebotenen Termine wurden abgelehnt. Als Herr Assange Schweden verließ, tat es das nicht ohne die Erlaubnis der ermittelnden Staatsanwältin Marianne Ny. Herr Assange hat von sich aus eine Befragung per Telefon oder per Video aus London angeboten, was rechtlich eine einwandfreie Möglichkeiten im schwedischen Recht darstellen, auch wenn Staatsanwältin Ny das Gegenteil behauptet. Alle von Herrn Assange unterbreiteten Angebote wurden abgelehnt. Falschbehauptung #4: Wenn Julian Assange unschuldig ist, warum geht er dann nicht nach Schweden? Das ist die weitverbreitetste Frage um Julian Assange anzugreifen, auch wenn es in mehrfacher Hinsicht falsch ist. Wenn Julian Assange nach Schweden ausgeliefert wird, dann wird er augenblicklich inhaftiert, in Einzelhaft genommen und isoliert. Es gibt in Schweden weder eine Möglichkeit, auf Kaution auf freiem Fuß zu bleiben, noch gibt es dort eine zeitliche Begrenzung für die Untersuchungshaft. So würde Herr Assange wahrscheinlich für ein Jahr inhaftiert. Und noch einmal: dies würde geschehen, ohne daß er irgendeines Verbrechens angeklagt wäre. Sollte er eventuell angeklagt werden, würde die Gerichtsverhandlung unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. Das schwedische Rechtssystem sieht einen Ausschuß von Laienrichtern vor, die keine formale Schulung in der Rechtswissenschaft erhalten und die aufgrund ihres politischen Hintergrundes ernannt werden. Herrn Assange würde dann eine weitere Auslieferung an die USA drohen, wo Politiker sich öffentlich für seine Ermordung ausgesprochen haben. Schweden und die USA haben ein vorübergehendes Abkommen, das eine Auslieferung ohne das übliche langwierige Prozedere erlaubt. Außerdem gibt es eine weitere grundlegende Frage des Menschenrechtes in diesem Fall. Wenn Großbritannien die Auslieferung von Julian Assange an Schweden erlaubt, bedeutet das, daß jedermann innerhalb der EU ausgeliefert werden kann, ohne daß eine Anklage oder ein Beweis vorliegen muß. Durch seinen Einspruch gegen die Auslieferung nach Schweden stellt er das System des Europäischen Haftbefehles als solches in Frage - ein System, das kritisiert wurde seit es 2004 in Kraftgesetzt wurde.
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