Advertisement
Guest User

Artikel Tagesspiegel Pass zur Flucht

a guest
Jan 22nd, 2013
283
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 8.78 KB | None | 0 0
  1. Und die Frage des Passes führt uns zu der Frage:
  2. Was spricht für eine Spitzeltätigkeit Beate Zschäpes ?
  3. Eine ganze Menge. Erst mal, dass sie noch am Leben ist. Sonst gäbe es keinen Prozess. Der ist aber notwendig, um alle Fälle öffentlich abschließen zu können.
  4. Dann die auch offiziell laut Anklageschrift ungeklärte Frage, wie sie vom Tod ihrer beiden Mitbewohner überhaupt und noch dazu so zeitnah erfuhr.
  5. Die Anrufe auf ihrem Handy von zwei unterschiedlichen Telefonen des Innenministeriums. Das eine waren schlicht zahlreiche Versuche der Polizei, die Hausbewohnerin zu erreichen und über den Brand zu informieren. Was war das andere?
  6. Schwer wiegt auch das Nicht- Vernichten der Beweise in der Wohnung. Sie hätte ausreichend Zeit gehabt, zumindest die Waffen, die Computer und belastende Papiere fortzuschaffen, so dass keine Verbindung zu ihr persönlich gezogen werden könnten. Das tut sie nicht, sondern legt Feuer und zündet Zeitversetzt eine ziemlich schwere Bombe, die 36er Mauern sprengt. Sie lässt sehr viel Geld zurück und nimmt nicht mal Wäsche zum Wechseln mit. Seltsam.
  7. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses des Thüringischen Landtages haben sich einen Aktenvermerk des VS angesehen, der den Schluss einer Agententätigkeit als V-Person nahelegt.
  8. Im Zuge der „Operation Rennsteig“ haben die übergeordneten Bundesbehörden der drei Geheimdienste das Thüringer Feld neu geordnet. Es könnte sein, dass die Zuständigkeit für die V- Frau Zschäpe aufgrund dessen wechselte. Die Akten über die Operation wurden geschreddert, BfVs- Präsident Heinz Fromm trat deshalb als bislang hochrangigster Behördenchef zurück.
  9. Seither wird eine V- Tätigkeit von Zschäpe kategorisch bestritten.
  10. Eine frühere Spitzeltätigkeit ist aber schon belegt:
  11. Sie hat schon 1996 Kameraden bei der Polizei verpfiffen und schrieb selbst die Namen neben die Fotos der Teilnehmer einer KKK- artigen Kreuzverbrennung.
  12.  
  13. Und der bekannte Rest:
  14. Sie wurde trotz des Durchsuchungsbeschlusses für ihre Garage wegen des Verdachts, Bomben herzustellen, nicht festgesetzt. Sie konnte entkommen.
  15. Trotz aufgefundener Kontaktlisten gab es keine erfolgreiche Zielfahndung.
  16. Sie versuchte 1998 und 1999 über Anwälte Kontakt mit den Behörden aufzunehmen, um auszuloten, zu welchen Bedingungen sie sich stellen kann.
  17. Nach Ablauf der Verjährungsfrist für den Bombenbau soll sie 2003 über Gewährsleute bei Vertretern der Justizbehörden in Leipzig das „Recht auf ein normales Leben“ eingefordert haben. (Böhnhards Nichtantritt seiner Haftstrafe verjährte erst im Dezember 2007)
  18. Als sie 2008 auf einer Nazi- Demo fotografiert wird, wird beim Fotografen eingebrochen, um gezielt diese Demobilder zu entwenden. Er hatte aber schon Exemplare davon verschickt.
  19. Böhnhard und Mundlos benutzten echte Reisepässe, die zwar mit ihren Fotos versehen waren, aber auf die Namen ihrer Freude Wolfgang Gerlach und Max Florian Burghardt ausgestellt waren. Bisher ist über ein solches Dokument für Zschäpe nichts bekannt. Nur die zahlreichen Aliasnamen, die sie benutzte.
  20. Insofern wäre es interessant zu erfahren, unter welchem Namen sie denn im Januar 2007 nach dem Wasserschaden in der Wohnung über ihr in der Zwickauer Polenzstraße zur Polizei vorgeladen wurde. Dort soll sie als Susann Eminger aufgetreten sein. Musste sie sich nicht ausweisen?
  21. Ein Bericht des NDR (27.12.12) über Verbindungen nach Schleswig Holstein wurde nachträglich um die Passage gekürzt, in der es um einen Konzertbesuch in Neumünster ging, bei dem die Polizei im Nachhinein vier Doppelidentitäten von Konzertbesuchern feststellte. Darunter vermutlich auch die von Zschäpe benutzte. Anscheinend wird Wert darauf gelegt, jeden Verdacht auf eine allzu große Nähe der Z. zu den Behörden zu zerstreuen.
  22. Der NSU wurde vom Münchener Oberlandesgericht für aufgelöst erklärt. Das beschert ihr angenehmere Haftumstände und erleichtert schon jetzt eine spätere Aussetzung der Haft zur Bewährung nach zwei Dritteln Verbüßung, da es die einzige rechts-terroristische Organisation in Deutschland ja nicht mehr gibt.
  23. Mit dem Blood & Honour Netzwerk verhält es sich selbstredend anders:
  24. Erstens ist B&H bereits verboten, - und die Nachfolge- Einheiten sind eben nur ein lose verbundenes Netzwerk. Selbst wenn bei einem Mordanschlag auf einen türkischen Geschäftsmann in Duisburg 2003 ein Schießapparat mit elektronischem Auslöser benutzt wird, ein baugleicher Apparat bei der Aushebung der umfangreichen Waffendepots von Michael Krause, der im Mai 2008 in Bayern bei einer Polizeikontrolle sofort auf die Beamten schießt und sich dann selbst tötet, und im Keller der gesprengten Zwickauer Wohnung des NSU sich ebenfalls ein baugleicher Schießapparat findet, ist das noch lange kein Hinweis auf eine terroristische Organisation. Das Krause die Waffendepots nicht allein angelegt haben kann, ist den Ermittlungsbeamten schnell klar. Aber die bewerten den Fall ja nicht. Das tun ihre Vorgesetzten. Und die kommen im Fall von Krause genauso zu der Einschätzung „verwirrter Einzeltäter“ wie im Fall des Dortmunder Rechtsradikalen Michael Berger, der im Juni 2000 beim Versuch einer Polizeikontrolle ebenfalls sofort zur Waffe griff und einen Polizisten erschoss und seine Kollegin verletzte, - und später am gleichen Tag an einer Ampel gezielt eine weitere Polizistin und deren Kollegen mit Kopfschüssen tötete, bevor er sich selbst nach weiterer Flucht im münsterländischen Olfen in seinem Wagen das Leben nahm.
  25. So etwas tun nur Leute, die sich im Dienst einer Sache sehen und zum Äußersten entschlossen sind. Die staatliche Doktrin stellt schlicht in Abrede, dass diese organisiert sind. Weil staatliche Dienste selbst deren Organisation über V-Leute managen, wie zahlreiche Recherchen von Politikwissenschaftlern und Journalisten wie Andrea Röpke, Andreas Speit oder Hajo Funke ausführlich belegt haben. Deshalb gibt es gegen Rechte auch so gut wie nie Gerichtsverfahren nach §129a, sondern wenn überhaupt immer nur Strafverfahren die konkrete Tat betreffend. Und die geleiteten Täter wissen, dass sie sich darauf verlassen können. Denn das gehört von Anfang an zum Deal. Kein Terrorismusverdacht, kein Hochsicherheitstrakt, keine anschließende Sicherungsverwahrung. Nur Brandstiftung, Propagandadelikt oder Totschlag im Affekt. Da ist man nach überschaubarer Zeit wieder auf freiem Fuß und kann einfach weitermachen mit dem politischen Auftrag.
  26. Mit dem Verfahren gegen Beate Zschäpe haben wir es jetzt aber einmal ausnahmsweise mit einem §129a Verfahren zu tun. Weil Generalbundesanwalt Harald Range, der pünktlich zur Aufdeckung des NSU Falls sein Amt angetreten hat, sonst nichts, aber auch gar nichts in der Hand hat. Die Handy- Ortungen, die den Aufenthalt von Zschäpe in der Nähe von Tatorten beweisen sollten, wie der MDR kurzzeitig berichtete, wurden natürlich schnell wieder fallen gelassen. Die Telekom hält beispielsweise diese Vorratsdaten, wie allgemein bekannt ist, zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin gesetzwidrig fest. Aber vor Gericht sind diese illegal erworbenen Kenntnisse natürlich nicht verwendbar, auch wenn sie vor dem Urteil erhoben wurden. Eine konkrete Tatbeteiligung wird Beate Zschäpe nur schwer nachzuweisen sein. Denn es müsste sich dabei um eine Hilfestellung handeln, ohne die die Tat nicht auszuführen gewesen wäre. Dazu zählt z.B. die Bereitstellung von Tatwaffen und Munition, die Ablenkung von Aufmerksamkeit vor Ort zur Zeit der Tat, arglistige Täuschung der Opfer, das Führen von Fluchtfahrzeugen und Ähnliches. Nicht aber die Haushaltsführung Verdächtiger oder Die Verwaltung von Zahlungseingängen aus dubiosen Quellen wie Banküberfällen. Wenn Frau Zschäpe weiter schweigt und über ihre Anwälte im Prozess jedwede Kenntnis von den Mordfällen bestreiten lässt, ist ihr juristisch nur schwer beizukommen. Dass die Bundesanwaltschaft aufs Ganze geht und alle Fälle verhandeln will, inklusive – entgegen zunächst anderslautender Erklärungen- aller Banküberfälle und des noch immer nicht plausibel begründeten Falls der ermordeten Polizistin Michelle Kiesewetter, gibt der Verteidigung reichlich Munition für die Berufung oder die Revision. Je größer der Ansatz, desto größer die möglichen Fehlerquellen im Verfahren. Das ist so gewollt. Wenn Beate Zschäpe in erster Instanz als Urteil lebenslänglich bekommt wird das sehr medienwirksam präsentiert werden. Volkes Stimme und die Angehörigen der Opfer erfahren dem Anschein nach Gerechtigkeit. Deutlich leiser wird in der nächsten Instanz über Verfahrensfehler verhandelt und berichtet werden. Das Urteil wird dann möglicherweise nach unten korrigiert. Und wenn sie dann, ähnlich den Urteilen gegen andere Rechtsradikale, nach überschaubarer Haftzeit die Freiheit wiedererlangt, wird sie sich kaum mehr Sorgen machen müssen um ihre zukünftige Versorgung. Das ist dann alles geregelt.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement