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en_tropy

Antwort auf http://leena.de/smv/

Apr 6th, 2014
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  1. Hallo Leena,
  2. hier liegen mehrere Missverständnisse vor:
  3.  
  4. 1. du hast die Anträge zum Basisentscheid (SÄA030/X017) und SMV (SÄA031/X020) verwechselt.
  5. Der SMV Antrag schliesst eine geheime Abstimmung kategorisch aus (Abs. 11) und lässt ausschließlich Online-Abstimmungen zu.
  6. Der Basisentscheid hingegen ist ein Hybrid-Verfahren, ähnlich dem Parteitag.
  7. Bei Anträgen findet dabei eine pseudonymisierte Online-Abstimmung statt, es sei denn eine Minderheit beantragt wie beim Parteitag eine geheime (offline) Abstimmung. Die geheime Abstimmung erfolgt dann dezentral per Urne, wobei jeder Teilnehmer auf Antrag auch per Brief abstimmen kann.
  8.  
  9. 2. Es wurde bereits die Entscheidsordnung X017 für den Basisentscheid beschlossen.
  10. Die Geschäftsordnung X020 für die SMV wurde zurückgezogen, da sie massive Mängel hatte.
  11. Ich bin mit X017 auch nicht ganz zufrieden; zum einen weil länger bekannte und wichtige Bugfixes aus dem Konkurrenzantrag X019 fehlen
  12. http://wiki.piratenpartei.de/NRW_Diskussion:Landesparteitag_2014.1/Anträge/X019
  13. aber auch aus anderen Gründen http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Entropy/NRW141#Entscheidsordnung_X017 .
  14. Hier relevant ist u.a. das X017 50, und X019 nur 30 Teilnehmer als Mindestquorum für geheime Abstimmungen festlegt.
  15. Ein ähnliche Mindestanzahl gibt es für die Unterstützer in einem Themenbereich (10% Qurum, mindestens 25).
  16.  
  17. Im Vergleich zur Online-Abstimmung ist eine geheime Offline-Abstimmung wesentlich aufwendiger.
  18. Mitglieder müssen dafür Urnen beantragen, Stimmzettel gedruckt, Teilnehmer Urnen zugeordnet, am Stichtag die Urne betreut, zur Urne gekommen, Briefe verschickt und zurückgesandt, Stimmzettel ausgefüllt und ausgezählt werden usw.
  19. Das ist ein deutlicher Mehraufwand (auch finanziell) für Partei und Mitglieder, im Vergleich zur zeitlich flexiblen, bequemen und quasi kostenlosen Online-Abstimmung (dafür wurde sie ja eingeführt).
  20. Weil geheime Abstimmungen so aufwendig sind, können sie im Basisentscheid auf Stichtage vertagt werden, an denen mehrere geheime Abstimmungen stattfinden. Damit kann der Aufwand deutlich miniert werden, indem jeder Stimmzettel mehrere geheime Basisentscheid enhält.
  21. Andererseits könnte das auch missbraucht werden, um unliebsame Abstimmungen taktisch zu verzögern.
  22.  
  23. Der Basisentscheid ist ein Verfahren, das im Spannungsfeld der miteinander konkurrierenden Objektiven einen Ausgleich zu finden sucht:
  24. Wäre der Aufwand zu gross (z.B. Unmengen an geheimen Abstimmungen), könnten sich weniger oder ggf. gar niemand beteiligen, weil ein Basisentscheid schon finanziell gar nicht stattfinden könnte.
  25. Andererseits würde es die Rechte von Mitgliedern zu sehr beschneiden, wenn die Hürde für geheime Abstimmungen zu hoch wäre.
  26. Denn es gibt immer wieder Anträge, die zu kontrovers sind, und sich Mitglieder bei der Abstimmung sozialem Druck ausgesetzt fühlen.
  27. Andere haben (noch) Vorbehalte mit der Sicherheit der Online-Abstimmung und vertrauen lieber die klassischen offline-Abstimmung.
  28. Eine Hürde für geheime Abstimmungen ist jedenfalls notwendig, und sollte nicht zu gering sein, da sonst der Aufwand zu gross wäre.
  29. Auch wenn es im PartG kein Recht auf geheime Abstimmung gibt, empfehlen die PartG-Kommentare dies einzuführen (Kersten §15 Rn 15).
  30.  
  31. Welche Hürde ist für geheime Abstimmung angemessen?
  32.  
  33. In Parteien sind in der Regel nur ca 10% der Mitglieder aktiv. In der Piratenpartei sind zusätzlich viele "Mitglieder" nicht mehr erreichbar, seit langem "innerlich ausgetreten" oder gar Fakes.
  34. Das sollte berücksichtgt werden, aber gleichzeitig auch mehr Mitglieder zur Aktivität motiviert werden.
  35. Der Basisentscheid ist bewusst so konzipiert, dass passive Mitglieder die aktiven Mitglieder nicht ausbremsen und passive Mitglieder nicht unnötigt belästigt werden. Der Wechsel von passiv zu aktiv soll einfach sein, aber auch Inaktivität bemerkt werden.
  36.  
  37. Um aktive Mitglieder zu erkennen, nutzt der Basisentscheid folgende Kriterien:
  38.  
  39. Satzung SÄA030 Absatz 2:
  40. Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.
  41.  
  42. Laut Entscheidsordnung X017 gilt:
  43. §1a
  44. Als Teilnehmer gelten teilnahmeberechtigte Mitglieder, die als Teilnehmer angemeldet sind.
  45.  
  46. §2(2)
  47. Teilnahmeberechtigte Mitglieder melden sich in Textform oder im Online-System explizit als Teilnehmer an bzw. ab. Als Anmeldung als Teilnehmer gilt auch die Einreichung, Unterstützung oder Abstimmung eines Antrags. Der Status als Teilnehmer verfällt automatisch nach dem zweiten Stichtag nach der letzten solchen Anmeldung des Teilnehmers.
  48.  
  49. Voraussetzungen, um als aktiv zu gelten sind also:
  50. * muss Mitglied im Landesverband sein
  51. * muss einmalig verifiziert worden sein §2(1), damit sichergestellt wird, dass das Mitglied tatsächlich existiert und nur eine Stimme/Mitgliedschaft hat
  52. * muss stimmberechtigt sein, d.h. die Mitgliedsbeiträge gezahlt haben
  53. * muss sich aktiv beteiligt haben, d.h. seit dem vorletzten Stichtag explizit angemeldet, Antrag eingereicht, unterstützt oder abgestimmt haben
  54.  
  55. Die Anzahl der damit erfassten Aktivmitglieder schätze ich auf ggf. doppelt so viele wie auf einem LPT ein,
  56. denn wer wirklich politisch interessiert ist, findet einen Weg am LPT teilnehmen, es sei denn es fehlt die Zeit oder das Geld.
  57. Aber auch optimistisch gesehen glaube ich nicht, dass es mehr als 1000 der aktuell 2000 Stimmberechtigten in NRW sein werden.
  58.  
  59. Das ist die Grundgesamtheit für das Quorum für geheime Abstimmungen, in Entscheidsordnung X017
  60. §3(7)
  61. Das Quorum für die zwingende Durchführung einer geheimen Abstimmung eines Antrags beträgt fünf Prozent aller Teilnehmer, jedoch mindestens 50 Personen. Der Antrag wirkt sich auf die geheime Abstimmung aller mit diesem Antrag konkurrierenden Anträge aus. Anträge zu personellen Sachverhalten, insbesondere Wahlen, Ersatzwahlen, Abwahlen, oder die Wahl einer geordneten Liste, werden grundsätzlich geheim abgestimmt.
  62.  
  63. d.h. es sind immer mindestens 50 Unterstützer für eine geheime Abstimmung notwendig.
  64. Erst bei über 1000 Teilnehmern nimmt diese 5%-Hürde proportional zu.
  65. Es ist auch immer mit Mitgliedern zu rechnen, die den Antrag auf geheime Abstimmung missbrauchen wollen, z.B. für taktische Verzögerung oder Trollen. Je grösser die Grundgesamtheit, umso höher ist wahrscheinlich deren Anzahl.
  66.  
  67. Warum ist das nicht mit der Hürde bei BPTs (aktuell 20 Unterstützern) vergleichbar?
  68.  
  69. Beim Basisentscheid kann jeder einfach elektronisch den Antrag auf geheime Abstimmung unterstützen, hat dazu sehr lange Zeit und die Anzahl wird umgehend elektronisch ausgezählt.
  70. Beim Bundesparteitag hingegen muss der Antrag sehr schnell gestellt werden und die Versammlungsleitung muss die Anzahl der Unterstützer auszählen können. Die VL hat dabei auch nicht die aktuelle Anzahl der anwesenden Akkreditierten, so dass so ein Quorum praktisch unmöglich wäre.
  71.  
  72. Auch wenn ich die Minimalhürde in X017 mit 50 für zu hoch halte (und in X019 gesenkt hatte), sehen ich kein grundlegendes Problem mit dieser Hürde. Die 5% Hürde orientiert sich an üblichen Kriterien für "Minderheit" (Kersten §15 Rn 34, BTWahl, Statistik).
  73.  
  74. noch ein paar Ergänzungen:
  75. es gibt beim Basisentscheid keine "Akkreditierten", nur Teilnehmer.
  76. Wer einen Account im Online-System hat oder verifiziert oder stimmberechtigt ist, ist noch nicht automatisch Teilnehmer.
  77.  
  78. X019 hätte mit fix 30 Unterstützern für geheime Abstimmung (bei bis zu 1000 Teilnehmern) genau deinem Vorschlag 1.2 entsprochen.
  79.  
  80. Zur deiner Möglichkeit 2:
  81. Für eine wirklich geheime Abstimmung muss _jeder_ geheim abstimmen (in Wahlkabine). Das optionale geheim abstimmen wie in der DDR erfüllt gerade nicht die Anforderung der Geheimheit, da alle, die geheim abstimmen, sich verdächtig machen, das "falsche" Gewählt zu haben.
  82. Geheimheit soll aber gerade den Stimmenkauf und sozialen Druck verhindern.
  83.  
  84. Beim Basisentscheid sind auch die Online-Abstimmungen "relativ" geheim, da sie pseudonymisiert sind.
  85. d.h. jeder bekommt pro Abstimmung ein zufälliges Token zugewiesen, mit dem seine Stimme markiert wird.
  86. Das Token erscheint im signierten Beleg, den das Mitglied nach der Abstimmung erhält, und wird in der Liste der Stimmen beim Abstimmungsergebniss veröffentlicht.
  87. Das Token kennen nur das jeweilige Mitglied und die Verantwortlichen, so dass nur diese eine Beziehung zwischen Person und Stimme herstellen könnten, aber gleichzeitig die korrekte Erfassung überprüfen können.
  88. Damit ist die eigene Stimme weitgehend vor dem Einblick durch andere Mitglieder geschützt.
  89.  
  90. Die ebenfalls beschlossene Möglichkeit zur anonymen Abstimmung geht sogar noch weiter:
  91. dort können selbst die Verantwortlichen/Admins nicht mehr wissen, wie ein Teilnehmer abgestimmt hat, sondern nur ob.
  92. Der Teilnehmer selber kann weiterhin kryptographisch überprüfen bzw. belegen, dass sein Stimme korrekt im Ergebnis erfasst wurde.
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