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Freier Mitarbeitervertrag

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Jun 23rd, 2017
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  1. Freier Mitarbeitervertrag
  2.  
  3.  
  4. Zwischen
  5.  
  6. _____________________
  7. - im folgenden Auftraggeber/-in genannt - und
  8.  
  9. _____________________
  10. - im Folgenden Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen.
  11.  
  12. § 1 Vertragsgegenstand
  13. Der Auftragnehmer wird ab dem ___________ als ___________ folgende Aufgaben uebernehmen:
  14.  
  15. _________________________________________________________
  16. Ergaenzend wird im Einzelfall auf das jeweilige Auftragsschreiben verwiesen.
  17.  
  18. § 2 Weisungsfreiheit
  19. 2.1 Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchfuehrung der uebertragenen Taetigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist selbstaendig taetig und in der Gestaltung seiner Taetigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausuebung) vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit seiner Taetigkeit ist jedoch Ruecksicht zu nehmen.
  20.  
  21. 2.2 Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers, soweit diese zur ordnungsgemaessen Vertragsdurchfuehrung erforderlich sind.
  22.  
  23. 2.3 Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Auftraege des Auftraggebers ohne Angaben von Gruenden abzulehnen.
  24.  
  25. 2.4 Gegenueber den Angestellten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis.
  26.  
  27. § 3 Leistungserbringung
  28. 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung hoechstperoenlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unterauftraegen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  29.  
  30. 3.2 Der Auftragnehmer uebt seine Taetigkeit in seinen eigenen Raeumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfaellen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird, stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfuegung.
  31.  
  32. § 4 Unterrichtungspflicht, Verhinderung
  33. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchfuehrung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzoegerungen ergebensollten.
  34.  
  35. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Arbeitsverhinderung besteht kein Honoraranspruch. Der Auftragnehmer wird seine Abwesenheit wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gruenden der Firma unverzueglich mitteilen.
  36.  
  37. § 5 Fortbildungspflicht
  38. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich im Rahmen der Durchfuehrung dieses Vertrages ueber den aktuellen Entwicklungsstand seines Aufgabengebiets zu informieren und fortzubilden.
  39.  
  40. § 6 Konkurrenz
  41. 6.1 Der Auftragnehmer darf fuer andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber taetig sein. Will der Auftragnehmer fuer einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers taetig werden, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
  42.  
  43. 6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Hoehe von _________ EUR an den Auftraggeber zu zahlen.
  44.  
  45. § 7 Verschwiegenheit
  46. 7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Uebrigen, ueber ihm im Rahmen seiner Taetigkeit bekannt gewordene betriebliche Interna, insbesondere Geschaeftsgeheimnisse, auch nach seinem Ausscheiden, Stillschweigen zu bewahren.
  47.  
  48. 7.2 Fuer den Fall der schuldhaften Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Hoehe von _______ EUR vereinbart.
  49.  
  50. 7.3 Weitergehender Schadensersatz sowie Geltendmachung von Unterlassungsanspruechen bleiben vorbehalten.
  51.  
  52. § 8 Verguetung
  53. Als Verguetung wird ein Honorar von ______ EUR zuzueglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum 10. des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen.
  54.  
  55. 8.2 Hiermit sind alle Auslagen und Nebenkosten abgegolten.
  56.  
  57. § 9 Faelligkeit
  58. Die vereinbarte Verguetung wird jeweils zum Monatsende nach Vorliegen der Rechnung faellig. Die Auszahlung erfolgt unbar.
  59.  
  60. § 10 Sonstige Ansprueche, Rentenversicherung und Steuer
  61. 10.1 Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Verguetung sind alle Ansprueche des Auftragnehmers gegenueber den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfuellt.
  62.  
  63. 10.2 Fuer die Versteuerung der Verguetung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
  64.  
  65. 10.3 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach §2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur fuer einen Auftraggeber taetig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschaeftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschaeftigungsverhaeltnis regelmaessig 450 Euro im Monat uebersteigt.
  66.  
  67. § 11 Haftung und Gewaehrleistung
  68. 11.1 Sollte der Auftraggeber aufgrund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenueber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.
  69.  
  70. 11.2 Fuer Schaeden, die durch Zeitueberschreitungen des Auftragnehmers erfolgen, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Hoehe von _____ EUR begrenzt. Im Uebrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit zur Beseitigung der von ihm verursachten Maengel.
  71.  
  72. § 12 Kuendigung
  73. Das Vertragsverhaeltnis kann unter Einhaltung einer Frist von _______ gekuendigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung bleibt hiervon unberuehrt. Vom Auftraggeber ueberlassene Arbeits- und Geschaeftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhaeltnisses unaufgefordert zurueckzugeben. Die Geltendmachung eines Zurueckbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.
  74.  
  75. § 13 Erfuellungsort und Gerichtsstand
  76. Erfuellungsort und Gerichtsstand ist __________________________________.
  77.  
  78. § 14 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
  79. Von der Moeglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden. Eine ueber den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persoenliche, wirtschaftliche oder soziale Abhaengigkeit wird nicht begruendet.
  80.  
  81. § 15 Sonstiges
  82. _____________________________
  83.  
  84. Ort und Datum
  85.  
  86. Auftraggeber/in Auftragnehmer
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