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Widerstand2020 24.05.: wir haben euch verarscht, weiter so!

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May 24th, 2020
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  1. Widerstand2020 -Das Original hat einen Beitrag geteilt.
  2. Administrator · 47 Min. · Mitglieder von Widerstand2020 der Partei-Schwarm
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  4. [24.05.2020 um 11:30]
  5.  
  6. Liebe Widerständler,
  7. viele fragen aktuell nach der rechtlichen Situation rund um die Mitgliedschaft in der Partei Widerstand2020.
  8. Ich möchte euch die Einschätzung unseres Juristenteams mitteilen:
  9. Die automatisierte Annahme einer Mitgliedschaft war nicht durch einen Vorstandsbeschluss gedeckt.
  10. Gem. § 3 Abs. 2. S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 2 der Satzung entscheidet der Bundesvorstand über die Aufnahme von Mitgliedern. Weder hat der Bundesvorstand über die Aufnahme der auf der Webseite www.widerstand2020.de angemeldeten Mitglieder entschieden, noch hat der Bundesvorstand einen Beschluss darüber gefasst, dass eine automatisierte Mitgliederbestätigung erfolgen dürfe. Einen notwendigen formalen Beschluss über eine Mitgliedschaft hat es somit zu keinem Zeitpunkt gegeben.
  11. Gem. § 3 Abs. 8 der Satzung, erhält jedes Mitglied einen digitalen Mitgliedsausweis. Ein solcher Mitgliedsausweis ist noch nicht versandt worden, so dass eine Mitgliedschaft auch noch nicht bestätigt worden ist. Diese Rechtsansicht bestätigt auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 29. Juni 1987 (BGHZ II ZR 295/86). So u.a. auch das Berliner Kammergericht in einer Entscheidung vom 26.02.2004 1 W 549/01:
  12. "Schon nach allgemeinen Grundsätzen erfordert der Erwerb der Vereinsmitgliedschaft den Abschluss eines Aufnahmevertrags zwischen dem Beitrittswilligen und dem Verein. Der Vertrag kommt regelmäßig dadurch zustande, dass der Beitrittswillige einen Aufnahmeantrag stellt und der Verein diesen annimmt. Bei dem Aufnahmeantrag und ebenso bei dessen Annahme handelt es sich um empfangsbedürftige Willenserklärungen, die Rechtswirksamkeit erst dadurch erlangen, dass sie der Gegenseite mitgeteilt werden. Eine Annahme des Aufnahmeantrags durch den Verein ohne Erklärung an den Antragenden (§ 151 Satz 1 BGB) kommt bei einem Vereinsbeitritt den Umständen nach nicht in Frage (vgl. BGHZ 101, 193/196f.). Soweit die Satzung ein besonderes Aufnahmeverfahren – wie hier nach § 2 Satz 3 des Revidierten Statuts einen förmlichen Aufnahmebeschluss des Vorstands – vorsieht, ist ein formloser Beitritt, der auch in schlüssigem Verhalten zu sehen sein kann, ausgeschlossen (vgl. OLG Naumburg ZfG 49, 312; Reichert a.a.O. Rdn. 632b). Aber auch wenn die Satzung formlose bzw. schlüssige Beitrittserklärungen vorsieht, was zulässig ist (vgl. BayObLG NJW 1972, 1323; BGH NJW 1989, 1724/1725; aber BayObLG NStZ 1982, 387: keine Behandlung bloßer Spendenzahlungen als Beitritt; Sauter/Schweyer/Waldner a.a.O. Rdn.70f.), bedarf es in jedem Fall einer Annahmeerklärung des Vereins gegenüber dem Bewerber. Deren Wirksamkeit setzt wiederum voraus, dass der Erklärende über die erforderliche Vertretungsmacht verfügte, da es sich um eine Vertretung des Vereins bei einem Vertragsschluss handelt (vgl. Reichert a.a.O. Rdn. 625; Soergel/Hadding, a.a.O. § 38 Rdn. 7a; Staudinger/Weick a.a.O. § 38 Rdn. 26)."
  13. Wir haben am 21. April 2020 aufgrund der damals akuten Situation schnell die Partei gegründet. Leider waren wir nur drei Personen. Durch die Rücktrittsankündigung von Victoria Hamm sind wir in Schwierigkeiten geraten, da wir mit nur zwei Vorstandsmitgliedern handlungsunfähig sind. Wir haben deshalb gemeinsam mit Victoria 34 weitere Personen als Mitglieder verifiziert, um den Vorstand auf einem Sonderparteitag, der am 29. Mai 2020 stattfindet gem. § 11 Abs. 3 der Satzung wieder komplettieren zu können, und wieder handlungsfähig zu werden. Es werden auf diesem Parteitag keine anderen Beschlüsse getroffen, als über die Vervollständigung des Vorstandes.
  14. Hätten wir das nicht gemacht, hätten wir einen Notvorstand beim Amtsgericht beantragen müssen und wären auf Sicht handlungsunfähig geblieben.
  15. Wir wollten ursprünglich alle Personen, die sich auf der Webseite angemeldet haben anschreiben, damit diese ihren Anmeldewunsch erneut bestätigen können. Leider dürfen wir diese Möglichkeit nicht nutzen, da unsere Webseite keine sogenannte double-opt-in-Verifizierung genutzt hat und wir somit die vorhandenen Daten nicht nutzen dürfen. Die vorhandenen Daten sind datenschutzkonform sicher vernichtet worden.
  16. Das bedeutet, dass wir ein erneutes Anmeldeverfahren für Mitglieder anbieten müssen. Dieses Anmeldeverfahren werden wir in Kürze veröffentlichen. Wir werden dann auch alle Mitgliedsanträge umgehend verifizieren. Bitte bedenkt, dass wir erst ab dem 29. Mai 2020 über Aufnahmeanträge abstimmen können, weil wir erst dann wieder handlungsfähig sind.
  17. Aktuell sind wir dabei Landeskoordinationsteams aufzubauen, damit nach der Verifizierung der Mitglieder schnell Landesparteitage durchgeführt werden können. Ihr werdet als Mitglieder an allen Gründungsversammlungen, Vorbereitungsfragen etc. beteiligt. Du kannst dich jederzeit einem Landeskoordinationsteam anschließen.
  18. Bitte achte darauf, dass nur diejenigen Landeskoordinationsteams durch Widerstand2020 autorisiert sind, deren Ansprechpartner auf unserer Webseite zu finden sind.
  19. Nach der Bildung der Landesverbände - in etwa 4 - 5 Monaten - werden wir einen Bundesparteitag abhalten, an dem sich auch alle Mitglieder beteiligen können. Erst bei diesem Parteitag werden inhaltliche Beschlüsse getroffen. Wir werden schon vorher Apps zur Verfügung stellen, die völlige Transparenz und basisdemokratische Entscheidungen ermöglichen.
  20. Bitte bedenkt, dass wir - wäre Victoria im Vorstand geblieben - ohnehin frühestens in einem Jahr einen Bundesparteitag hätten durchführen müssen. Das bedeutet, die Mitglieder können sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt über einen Parteitag beteiligen.
  21. Es tut uns sehr leid, dass es so viel Probleme mit dem Gründen gegeben hat und noch immer gibt. Wir sind aber an das Parteiengesetz und an die Satzung gebunden und werden diese Fehler so schnell wie möglich beheben. An allen inhaltlichen Anträgen, Beschlüssen und am Aufbau werdet ihr alle beteiligt.
  22. Dafür verbürge ich mich persönlich. Ich bitte alle diejenigen, die Mitglieder der Partei werden möchten, um Vertrauen. Es wird niemand übergangen. Eine Mitmach-Partei lebt vom Mitmachen. Ich persönlich stehe für die vier Grundsätze: Freiheit, Machtbeschränkung (nach innen und außen), liebevoller Umgang und Schwarmintelligenz . Ich werde mich immer dafür einsetzen, dass diese Grundsätze auch in die Praxis umgesetzt werden. Hätte ich das Gefühl, dass Mitglieder übergangen werden oder wir aus internen Machtgründen nicht transparent und ehrlich wären, würde ich mein Amt sofort zur Verfügung stellen.
  23. Herzlichst, euer Ralf Ludwig
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