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- Der Landrat des Landkreises Fulda
- Gemeindevorstand der
- Gemeinde Kalbach
- Hauptstraße 12
- 36 148 Kalbach
- HESSEN
- Der Landrat
- des Landkreises Fulda
- als Behörde der Landesverwaltung
- Fachdiensl
- Auskunlt ertei l!.
- Zimmer Nr
- Telefon'
- Telefax
- E-Mail
- Öffnungszei!.
- Aktenzeichen"
- Kommunalaufsicht
- Herr Herr
- 107
- (0661) 60 06 - 235
- Mo. , Di ., Da. 08:30 - 15:30
- Mi und Fr. 08:30 - 12 30
- 3100 - 3 k 04 1 07
- Fulda, 02 04 2012
- Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
- Ihr Bericht vom 17,02.2012
- Sehr geehrte Damen und Herren ,
- als Anlage übersende ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung der
- genehmigungspflichtigen Teile der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am
- 14022012 für das Haushaltsjahr 2012 beschlossenen Haushaltssatzung . Den doppischen
- BeurteIlungsbogen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kalbach habe
- Ich beigefüg t.
- I. Allgemeine Haushaltslage
- 1. Ergebnishaushalt
- Die ordentlichen Erträge (8,139.415 €) übersteigen die ordentlichen Aufwendungen
- (7 .769.605 €) , so dass ein positives Verwaltungsergebnis, das einen ersten Anhaltspunkt für
- die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde darstellt. in Höhe von
- 369. 810 € prog nostiziert wi rd Die Ausgaben für Schuldzinsen übersteigen die Einnahmen
- aus Finanzerträgen um 139.510 € Nach Berücksichtigung des negativen Finanzergebnisses
- plant die Gemeinde Kalbach somit im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von
- 230.300 € Damit fal lt der Uberschuss 2012 minimal höher aus als der Überschuss 2011 (=
- +205100 €) Die ZIelvorgabe Haushaltsausgleich wird somit erreicht.
- Auf der Ertragsseite kann die Gemeinde erhebliche Mehreinahmen im Vergleich zum Vorjahr
- bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke in Höhe von
- +195,770 € verzeichnen. Dies entspricht einer Steigerung um 10,00 %. Maßgeblich hierfür
- vera ntwortlich ist die vorgezogene Spitzabrechnung der Schlüsselzuweisungen aus dem
- Jahr 2013. Eine weitere Ertragssteigerung ist bei den sonstigen ordentlichen Erträgen in
- Höhe von + 17 925 € festzustellen. Einbußen auf der Ertragsseite sind bei den Erträgen aus
- Transferleistungen (-22.400 €) , den privatrechtlichen Leistungsentgelten (-12.400 €), den
- Kostenersatzleistungen (-3 .820 €). den Steuern und steuerähnlichen Erträgen (-3,200 €)
- sowie bel den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (-2300 €) und den Erträgen aus der
- Landkreis FulCla
- Worthslraße 15
- 3603:- Flilda
- Haupteingang Tannenbergstraße
- Tel efon :
- 0661'6006-0
- Fax:
- 0661 6006-449
- Internet:
- " .... ' •.. ,. l'
- E-Mail:
- Inlo@lalldkrels-fulda de
- Bankverbindung:
- Spa(~,a s se Fulda
- Konto-Nr 17
- BlZ 530 501 80
- Seite 2 des Schreibens vom 02 04.2012
- Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen (-1 .100 €) zu registrieren.
- Insgesamt kann die Gemeinde Kalbach im Vergleich zu den Planzahlen im Vorjahr eine
- Steigerung der Erträge um 168.475 € erzielen.
- Die Gesamtaufwendungen nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 143.725 € zu. Die größte
- Zunahme ist bei den Steueraufwendungen einscht. Aufwendungen aus gesetzlichen
- Umlageverpflichtungen (+130800 €) zu verzeichnen, gefolgt von den
- Personalaufwendungen (+71 980 €) und den Aufwendungen für Zuweisungen und
- Zuschusse (+28080 €) Ursächlich für den Anstieg der Personalkosten ist die Schaffung
- zweier zusätzlicher Stellen für die Betreuung der Krippengruppe. Eine Abnahme der
- Aufwendungen Ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-1 66.480 €), den
- Transferaufwendungen (-16100 €), den Versorgungsaufwendungen (-10.350 €) sowie bei
- den Abschreibungen (-3 .905 €) zu erkennen.
- 2. Finanzhau shalt
- Im Gesamtfinanzhaushalt werden Zahlungsströme und Zahlungsmittelbestände der
- Gemeinde abgebildet Er gibt außerdem Auskunft darüber, wie die Kommune fina nzielle
- Mittel erwirtschaften Will und welche zahlungswirksamen In vestitions- und
- FInanzierungsmaßnahmen geplant sind.
- Die Gemeinde Kalbach rechnet mit einem Finanzmittelfluss aus laufender
- Verwaltungstätigkeit in Höhe von 963.685 €. Im Haushaltsjahr 2011 ging die Gemeinde von
- einem minimal geringeren Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltu ngstätigkeit in Höhe von
- 906.790 € aus. Dieser Teilsaldo entspricht der Eigenfinanzkraft der Kommune aus der
- laufenden Verwaltungstätigkeit. Dieser Saldo sollte positiv und mindestens so hoch sein wie
- die Kreditti lgung . Der Teilsaldo erfüllt diese Kri terien.
- Im Jahr 2012 sind Investitionen in Höhe von rund 1.962.280 € in das Sachanlagevermögen
- und 72. 620 € Investitionen In das Finanzanlagevermögen geplant. Diesen Ausgaben stehen
- Einnahmen aus InvestltionsZLIweisungen und Zuschüssen in Höhe von 1.035.575 €.
- Einnahmen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögen in Höhe
- von 38 .000 € sowie Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
- FInanzanlagevermögens in Höhe von 52 .800 € gegenüber, so dass sich ein
- Finanzmiltelfehlbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -908.525 € ergibt. Die
- größten Investitionen werden in den Bereichen Straßenbau bzw. -erneuerung, Brandschutz,
- Breitbandversorgung und der Kanalverlegung getätigt.
- Für die Tilgung der ordentlichen Kredite werden Auszahlungen in Höhe von 531.354 €
- angesetzt Dem stehen Kreditneuaufnahmen in Höhe von 455.000 € gegenüber. Die
- FInanzierungstätigkeit schließt somit insgesamt mit einem neg ativen Betrag ab, so dass es
- zu keiner Nettoneuverschuldung kommt.
- Insgesamt erg ibt sich für das Haushaltsjahr 2012 ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von -
- 21 .194 €. Der Ausg le ich des Finanzhaushalts ist in der hessischen Kommunalverfassung
- nicht vorgesehen. Der von der Gemeinde Kalbach veranschlagte Finanzmittelfehlbedarf ist
- insofern nicht zu beanstanden. Aufgrund des Finanzmittelbestandes zu Beginn des
- HaushaltSjahres in Höhe von 603.000 € verfügt die Gemeinde zum Ende des Jahres noch
- über Finanzmittel in Höhe von voraussichtlich 581.806 €.
- 3, Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Die Haushaltslage der Gemeinde Kalbach hat sich im Vergl eich zu dem Vorjahr 2011
- minimal verbessert Es Wird ,m Ergebnishaushalt mit einem positiven Jahresergebnis 2012 in
- Seite 3 des Schreibens vom 02 .04.2012
- Höhe von 230 700 € gerechnet (2011 = 209.000 €) Die Zahlen des Jahresabschlusses 2010
- liegen leider noch nicht vor Der mittelfristigen Ergebnisplanung ist zu entnehmen. dass in
- den kommenden Haushaltsjahren 2013 - 2015 mit Überschüssen zu rechnen ist. Die
- Beurteilu ng des Ergebnishaushaltes der Gemeinde Kalbach kann als stabi l bezeichnet
- werden.
- Die stabile Haushaltssituation der Gemeinde zeichnet sich ebenfal ls im Finanzhaushalt ab,
- da zum Ende des Haushaltsjahres ein positiver Finanzmittelbestand vorhanden ist und ein
- positiver Finanzmittelüberschuss erwirtschaftet werden soll. Die mittelfristige Finanzplanung
- zeigt auf. dass in dem Planungszeitraum 2013 - 2015 weiterhin Finanzmittelüberschüsse
- erwirtschaftet werden.
- Kassenkred ite wurden In den vergangenen Jahren jeweils nur in geringem Maße in
- Anspruch genommen.
- Der voraussichtliche Sch uldenstand der Gemeinde Kalbach zu Beginn des Haushaltsjahres
- 2012 beträgt 5.381.000 €. Aufgrund der veranschlagten Tilgungen betragen die
- Verbindl ichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres 5.251.000 €. Dies entspricht einer ProKopf-
- Verschuldung in Höhe von 832 € bei einer Einwohnerzahl in Höhe von 6.304
- Einwohnern (Stand: 31.12.2010)
- Verpflichtungsermächtigungen werden fur die Breitbandversorgung in Höhe von 328.000 €
- eingeg angen. so dass der Haushalt 2013 entsprechend vorbelastet is t.
- Nach der vorliegenden gepruften Eröffnungsbilanz 2009 wird auf der Aktivseite der Bilanz ein
- Vermogen (Anlage- und Umlaufvermbgen sowie aktive Rechnung sabgrenzung) in Höhe von
- 48 929 515 € ausy ewlesen Der EIgenkapIta lanteil beträgt 19.536.252 €. Dies entspriCht
- einer EIgenkapIta lquote I von 39.92 %. Unter Berücksichtig ung der Sonderposten. als
- öffentlich- rechtliche Besonderheit. beträgt die Eigenkapitalquote 11 76,93 %. Dies stel lt eine
- bedeutsame Eigenka pI ta lquote dar.
- Abschließend bleibt anzumerken, dass die gesamtwirtSChaftliche Beurteilung der
- Haushaltslage der Gemeinde Kalbach als gut bezeichnet werden kann und somit von mir die
- Genehmigung zur Aufnahme der Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite
- erteilt werden kann.
- 11. Hinweise
- 1. Letzter Jahresabschluss
- Nach § 1 Abs. 4 Nr. 8 der GemHVO ist dem Haushaltsplan der letzte Jahresabschluss
- beizufCigen. Die Vorgabe der in 2005 in Kraft getretenen Neuregelung im
- Gemeindehaushaltsrecht verfolgt das Ziel, der Kommunalpolitik die Rückgewinnung des
- Gesamtüberblickes zu ermöglichen . Ausreichend ist ausweislich der Nr. 10 VV zu § 1, dem
- Haushaltsplan als Unterlagen die Bilanz (Vermögensrechnung). die Gewinn- und
- Verlustrechnung (Gesamtergebnisrechnung) und ggfs. die Gesamtfinanzrechnung
- (Kapitalflussrechnung) beizu fugen. Aufgrund der geprüften Eröffnungsbilanz gehe ich davon
- aus, dass ab dem Jahr 2013 dem Haushaltsplan ein entsprechender Jahresabschluss
- beigefugt Wird
- 2. Darstellung der Teilergebn ishaushalte
- Gemäß 33 Abs. 4 GemHVO ist der Buchführung ein Kontenplan zugrunde zu legen. Der
- Kontenplan ist aus dem verbindlichen Kommunalen Verwaltungskontenrahmen zu
- entwickeln; er kann bei Bedarf ergänzt werden . Die eingerichteten Konten sind in einem
- Sei te 4 des Schreibens vom 02.04 .201 2
- Verzeichnis aufzuführen Der verbindliche Kommunale Verwaltungskontenrahmen ist dem
- Muster 13 der GemHVO zu entnehmen. Ab dem Haushaltsjahr 2013 bitte ich entsprechende
- Unterkonten mit den entsprechenden Bezeichnungen in den Teilergebnishaushalten
- aufzuführen. Eine bloße Aufführung der Konten ohne die jeweiligen Unterkonten ist nicht
- zulässig
- 3. Darstellung der Teilfinanzhaushalte
- Die aktuelle Darstellung der Teilfinanzhaushalte in zukünftigen Haushaltsjahren entspricht
- nicht dem Muster 11 zu § 4 Abs. 4 GemHVO. Ich bitte zukünftig für die Darstellung der
- Teilfinanzhaushalte das Muster 11 zu § 4 Abs. 4 GemHVO zu verwenden.
- 4. Leistungsziele und Kennzahlen
- Laut § 4 Abs. 2 S. 5 GemHVO sollen in den Teilhaushalten Leistungsziele und Kennzahlen
- zur Messung der Zielerreichung angegeben werden . Gemäß § 10 Abs.3 GemHVO sollen in
- den Teilhaushalten produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
- Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs sowie
- Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden . Die Ziele und Kennzahlen bilden die
- Grundlage für die Erfolgskontrolle und Steuerung der Haushaltswirtschaft. Ich empfehle, sich
- dieser Thematik anzunehmen und in zukünftigen Haushalten entsprechende Leistungsziele
- und Kennzahlen in den Teilhaushalten anzugeben.
- 5. Berichtspflicht
- Die sich aus § 28 GemHVO ergebende Berichtspflicht ist zeit- und sachgerecht zu erfüllen.
- Diese Berichte sind mir zeitnah zur Kenntnis zu geben.
- 6. Allgemein es
- Der Inhalt dieser Verfugung ISt der Gemeindevertretung gem § 50 Abs. 3 HGO in ihrer
- nächsten Sitzung bekannt zu geben.
- Fllr die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die Auslegung des
- Haushaltsplans gi lt § 97 Abs. 5 HGO.
- Je eine Ausfertigung meiner Haushaltsverfügung sowie des Beurteilungsbogens habe ich
- meinem Fachdienst Revision übersandt.
- Anlagen
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