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Guest User

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a guest
Mar 27th, 2017
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  1. Sie bestehen weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages, also auf die Lieferung der Ware. Und Sie verlangen Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 280 Absatz 2 BGB Die Höhe des Schadenersatzes ist schwierig zu bemessen und vom Einzelfall abhängig. Wenn Ihnen z.B. ein Rasenmäher zu spät geliefert wurde, und Sie mussten sich deshalb einen Rasenmäher ausleihen, könnten Sie vom Verkäufer die Leihgebühren als Schadenersatz verlangen. Wenn Sie hingegen wegen einer verspäteten Lieferung neuer Möbel noch einige Wochen auf dem alten Sofa sitzen mussten, so ist dies kein finanziell messbarer Schaden und nicht als Schadenersatz geltend zu machen.
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