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- <!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.01 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/html4/loose.dtd">
- <html>
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- <title>Geburt</title>
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- </head>
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- <ul id="nav_ul">
- <li class="nav_li"><a class="nav_a" href="Standesamt.html">Willkommen auf Heiligenhaus.de</a></li>
- <li class="dropdown"><a class="dropbtn">Standesamt<div class="dropdown-content">
- <a href="Geburt.html">Geburt</a>
- <a href="Heirat.html">Heirat</a>
- <a href="Tod.html">Tod</a>
- </div></li>
- </ul>
- <h1><div id="Überschrift">Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt<br>
- </h1></div>
- <div id="inhalt">
- Das Standesamt benötigt zur Beurkundung einer Geburt<br>in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen.<br>
- Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden<br>Urkunden und Dokumente zur Entbindung in das Krankenhaus mitzubringen.<br><br>
- Zeigt ein Elternteil des Kindes die Geburt an,<br>bitten wir die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitzubringen.<br><br>
- Weitere Informationen zur Anzeigepflicht.<br><br>
- Für die Beurkundung einer Geburt benötigt<br> das Standesamt in der Regel folgende Unterlagen.<br>
- In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.<br>
- Alle genannten Urkunden und Übersetzungen<br> sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.
- </div>
- <h1><div id="Überschrift2">Notwendige Unterlagen
- </h1></div>
- <div id="inhalt2">
- <font size="5">... wenn die Eltern miteinander verheiratet sind und die Eheschließung vor einem Standesamt im Inland war:</font><br>
- <font size="3">bei Eheschließung bis 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bitte entnehmen Sie die Urkunde Ihrem Stammbuch, nicht komplettes Stammbuch einreichen)<br><br>
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Geburtsurkunden<br><br>
- <font size="5">... wenn die Mutter nicht verheiratet ist:<br></font>
- <font size="3">eine Geburtsurkunde<br>
- einen Personalausweis oder Reisepass
- <br><br></font>
- <font size="5">... wenn die Mutter geschieden ist:<br></font>
- <font size="3">bei Eheschließung bis 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk<br><br>
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde, die Geburtsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- <br><br></font>
- <font size="5">... wenn die Mutter verwitwet ist:<br></font>
- <font size="3">eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder<br><br>
- die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
- <br><br></font>
- <font size="5">... wenn die Mutter nicht verheiratet ist, oder geschieden ist oder verwitwet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt beurkundet werden soll zusätzlich:<br></font>
- <font size="3">bei einem Vater, der nicht verheiratet ist: eine Geburtsurkunde einen Personalausweis oder Reisepass<br><br>
- bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: eine Eheurkunde oder seine Geburtsurkunde
- <br><br></font>
- <font size="5">... wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen<br></font>
- <font size="3">ist zusätzlich der Reisepass vorzulegen<br><br></font>
- </div>
- </body>
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