Advertisement
Guest User

Untitled

a guest
Jan 27th, 2020
373
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 5.97 KB | None | 0 0
  1. Die Diskussion war emotional im Gemeinderat in Lauterach. Am Freitag ging es einmal mehr ums Thema Wasserversorgung. Rund zwei Dutzend Zuhörer verfolgten eine überaus spannende, wenngleich lange Sitzung: Die Bürgerinitiative erhöhte den Druck auf die Verwaltung, Günter Lumpp, Fachreferent für Trinkwasserversorgung beim Regierungspräsidium (RP) Tübingen, sprach Klartext. Mehrfach gab es Szenenapplaus.
  2. Genaue Kosten für die Verbindungsleitung sind unklar
  3.  
  4. Eigentlich war im Dezember alles klar gewesen. Damals hatte der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen, noch einmal Geld für ein Gutachten auszugeben, bevor ein Bürgerentscheid kommt. Der Grund: Für einen Anschluss der Gemeinde Lauterach an die Bussenwasserversorgungsgruppe liegt eine detaillierte Kostenberechnung vor. Für die „Variante 1b“ genannte Alternative, eine Eigenwasserversorgung aus Wolfstalquelle und Boschäckern mit einer Mischung beider Wasser im Hochbehälter in Reichenstein, ist das nicht der Fall. Unklar ist hier insbesondere, welche genauen Kosten für die rund 1,3 Kilometer lange Leitung von der Boschäcker­quelle zum Pumpwerk Wolfstal entstehen.
  5. Plan des Gemeinderats geht nicht auf
  6.  
  7. Rund 40 000 Euro hätte eine umfassende Kostenberechnung dieser Lösung gekostet. Viel Geld, dass der Gemeinderat nicht ausgeben wollte. Er entschied sich deshalb im Dezember für eine abgespeckte und damit günstigere Variante. Eben diese ist aber nicht möglich. Das teilte das beratende Ingenieurbüro Fichtner zwischenzeitlich mit. Und so dominierte am Freitag eine Frage: Braucht es die detaillierte Berechnung wirklich, um entscheiden zu können?
  8. Details nur für eine Variante bekannt
  9.  
  10. Ja, sagt Bürgermeister Bernhard Ritzler. „Ich bin überzeugt, das das ansonsten der Stein des Anstoßes wird.“ Denn der große Vorwurf in der Gemeinde laute, dass nur die Bussenwasserversorgung detailliert untersucht worden sei, nicht aber ein Erhalt der Eigenwasserversorgung.
  11.  
  12. Nein, sagt Günter Lumpp vom Regierungspräsidium: „Für eine Grundsatzentscheidung reichen die Informationen, die Sie haben.“ Und mehr noch: „Für das Regierungspräsidium als Zuschussgeber reichen die Kostenschätzungen, die für die Variante 1b vorliegen.“ Aus seiner Sicht könne Lauterach auf dieser Basis noch heute einen Antrag auf Förderung stellen und würde daraufhin einen positiven Bescheid erhalten. Lumpp muss es wissen – denn er ist zuständig für die Vergabe entsprechender Zuschüsse.
  13. Regierungspräsidium favorisiert klar die Eigenwasserversorgung
  14.  
  15. Überhaupt kann der Fachmann nicht verstehen, warum die Entscheidung nicht längst gefallen ist. „Aus meiner Sicht ist die Variante 1b die beste, die zukunftsfähigste und die wirtschaftlichste Lösung“, betonte er. Diese Einschätzung basiere auf einer komplexen Matrix, die die Varianten im Detail bewertet.
  16. Entscheidung betrifft die nächsten 50 bis 100 Jahre
  17.  
  18. „Wir wollen die Eigenwasserversorgung weiterführen“, sagt Ritzler. „Aber nicht um jeden Preis.“ Wenn sich die Gemeinde jetzt entscheide, habe das Auswirkungen für die nächsten 50 bis 100 Jahre – nicht zuletzt finanzieller Art. Springender Punkt sind aus Ritzlers Sicht außer den Investitionskosten, die unmittelbar ins Haus stehen, auch die langfristigen Betriebskosten. „Ihr Auftrag als Gemeinderat ist es, die wirtschaftlichste Lösung zu finden“, mahnte auch Markus Mussotter, Geschäftsführer der VG Munderkingen. Es gehe nicht darum, was sich Einzelne wünschten.
  19. Lumpp: Kostenansatz für Betriebsführung ist zu teuer
  20.  
  21. Klar ist: Setzt Lauterach auf Eigenwasser, braucht es entweder einen Wassermeister oder muss die Betriebsführung der Anlage vergeben. Ein Angebot der EnBW geht dafür von Kosten von 28 000 Euro pro Jahr aus. „Das ist zu teuer“, sagt Lumpp. Er kalkuliert auf Basis seiner Erfahrung mit vergleichbaren Anlagen mit maximal der Hälfte dieses Betrags. Auch hinsichtlich des nötigen Invests hat er eine klare Meinung: „So teuer kann der Anschluss der Boschäckerquelle gar nicht werden, dass diese Variante teurer wird als der Anschluss an die Bussenwasserversorgung.“
  22. Hohe Förderung in Aussicht
  23.  
  24. Rund 1,633 Millionen Euro kostet der Anschluss an die Bussenwasserversorgungsgruppe der Schätzung des Ingenieurbüros Schranz zufolge. Die Berechnung der Lösung mit Eigenwasser durch das Büro Fichtner kommt auf knapp 1,3 Millionen Euro. Das Problem aus Ritzlers Sicht: Die Kosten von 112 000 Euro für die Verbindungsleitung zwischen den beiden Lauteracher Quellen sind geschätzt. Gemeinderat Lutz Mammel geht nach eigenen Berechnungen von 182 000 Euro aus. Ritzler will Gewissheit haben. Er wünscht sich vor der Bürger-Informationsveranstaltung gesicherte Zahlen. „Es widerstrebt mir, einen Block detailliert präsentieren zu können und den anderen nur mit Schätzungen.“
  25.  
  26. Lumpp sieht das anders. „Die Kostenschätzungen sind auf dem Tisch“, sagte er. Das reiche für eine Entscheidung. Er riet dem Gemeinderat, mit den vorliegenden Zahlen ins Rennen zu gehen. „RP und Wasserwirtschaft stehen sehr deutlich hinter der Variante 1b“, betonte er. So deutlich, dass Lumpp bereits Gelder in Höhe von 900 000 Euro aus seinem Förderetat bis zum Jahresende geblockt hat, um Lauterach im Falle einer Antragstellung schnell grünes Licht geben zu können.
  27. Auch die Bürgerinitiative drängt zur Entscheidung
  28.  
  29. „Wir müssen einen Knopf dran machen“, forderte auch Gemeinderat Horst Wimmer, zugleich Sprecher der Bürgerinitiative (BI). „Jetzt ist Schluss.“ Abgesehen davon, so warf sein Rats- und BI-Kollege Jörg Ostmann ein, könne der Rat kein weiteres Gutachten vergeben, bevor keine Grundsatzentscheidung gefallen sei. Die BI habe im Dezember das seit 2018 getroffene Stillhalteabkommen schriftlich aufgekündigt. Damit müsse nun der Bürgerentscheid kommen – ohne, dass vorher weitere Ausgaben stattfinden.
  30.  
  31. Für den Bürgerentscheid hat sich der Gemeinderat im Dezember bereits entschieden. Im Februar soll der Beschluss formell gefasst und das Verfahren damit eröffnet werden.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement