smegworx

Mail an die Messe GmBH in Halle

May 4th, 2014
217
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 4.58 KB | None | 0 0
  1. Sehr geehrte Damen und Herren
  2.  
  3. ZunÀchst zu meiner Person: Ich bin Mitglied der Piratenpartei Deutschland
  4. und freue mich, dass Sie unserer Partei ihre Messehalle fÃŒr unsere
  5. Bundesparteitage am 28. und 29. Juni 2014 zur VerfÃŒgung stellen wollen.
  6. Als GeschÀftspartner haben Sie neben anderen Interessen sicherlich auch
  7. ein Interesse daran, dass die Rechnung, die sie der Piratenpartei
  8. Deutschland stellen, von dieser bezahlt wird. Es gibt allerdings einige
  9. Vorkommnisse, die genau das Bezahlen dieser Rechnung in Frage stellt. Über
  10. diese Vorkommnisse möchte ich Sie in dieser E-Mail in Kenntnis setzen.
  11.  
  12. Sachverhalt
  13.  
  14. Am Freitag erreichte mich eine E-Mail der Piratenpartei
  15. Deutschland, in der der kommissarische Bundesvorstand sowohl einen
  16. außerordentlichen Parteitag als auch einen ordentlichen Parteitag in Ihrer
  17. Messehalle einberufen hat.
  18.  
  19. Allerdings wird die Vertretungsberechtigung eben dieses kommissarischen
  20. Bundesvorstandes von Juristen in Frage gestellt.
  21.  
  22. Am 16. MÀrz 2014 sind drei Mitglieder des sieben-köpfigen Bundesvorstandes
  23. der Piratenpartei Deutschland, Stephanie Schmiedke, Stefan Bartels und
  24. Björn Semrau von ihrem jeweiligen Vorstandsamt zurÌckgetreten[1]. Stefan
  25. Bartels war bis dahin das nach der Satzung fÃŒr die Finanzen verantwortliche
  26. Vorstandsmitglied. Damit IST der Bundesvorstand nach PartG § 19 Abs. 1
  27. Satz 2 nicht mehr (voll) handlungsfÀhig[8], und da es halb handlungsfÀhig
  28. genau so wenig wie halb schwanger gibt, folgt, dass der Bundesvorstand
  29. damit handlungsUNfÀhig wurde.
  30.  
  31. Nach § 9a Abs. 10 der Satzung[2] der Piratenpartei Deutschland GILT der
  32. (handlungsfÀhige) Vorstand als handlungsunfÀhig u.a. wenn er nur noch aus
  33. vier oder weniger Mitgliedern besteht. In diesem Falle bestellt er eine
  34. kommissarische Vertretung. IST der Bundesvorstand hingegen
  35. handlungsunfÀhig, so regelt Abs. 11 des gleichen §, dass der dienstÀlteste
  36. Landesverbandsvorstand (in diesem Falle jener des Landesverbandes Bremen)
  37. die GeschÀfte zu fÌhren hat. In beiden FÀlle hat die Vertretung die
  38. GeschÀfte fortzufÃŒhren und unverzÃŒglich einen außerordentlichen
  39. Bundesparteitag einzuberufen, der ausschließlich der Neuwahl eines
  40. Bundesvorstandes dient.
  41.  
  42. Nach dem RÃŒcktritt der drei Vorstandsmitglieder hat sich der Rest-Vorstand
  43. selbst als kommissarische Vertretung ernannt. Dies ist laut Auffassung des
  44. Rechtsanwaltes Markus Kompa ein nach BGB § 181 unzulÀssiges
  45. InsichgeschÀft[3]. Er weist darauf hin, dass als Rechtsfolge »geschlossene
  46. VertrÀge durch diese Vertretungsanmaßung« »daher „schwebend unwirksam“«
  47. sind[4].
  48.  
  49. Zwar haften VorstÀnde von Parteien wegen PartG § 37 nicht nach BGB § 54
  50. persönlich fÌr TÀtigkeiten[5][6], die sie in ihrer Funktion als
  51. Vorstandsmitglied ausÃŒben, aus der schwebenden Unwirksamkeit eines jeden
  52. abgeschlossenen Vertrages folgt allerdings auch, dass auch die
  53. Piratenpartei als solche nicht haftet. Insofern gehen Sie als
  54. Hallenbetreiber hier das Risiko ein, dass sich die Piratenpartei
  55. Deutschland dazu entscheidet, den geschlossenen Vertrag fÃŒr nichtig zu
  56. erklÀren und keine Zahlungen zu leisten bzw. bereits gezahlte Leistungen
  57. zurÃŒck zu fordern.
  58.  
  59. In einem solchen Falle könnten Sie sich vielleicht auf BGB § 179 berufen
  60. und den Vertreter in Haftung nehmen[7], allerdings sind Sie nun durch
  61. diese Hinweis-E-Mail ÃŒber die fehlende Vertretungsvollmacht des
  62. selbsternannten kommissarischen Bundesvorstandes in Kenntnis gesetzt,
  63. daher steht ihnen Aufgrund Abs. 3 dieses § auch diese Option nicht mehr
  64. offen.
  65.  
  66. Insofern möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie das volle
  67. Risiko tragen bzgl. der Frage, ob die, zwischen dem kommissarischen
  68. Bundesvorstand und Ihnen, geschlossene VertrÀge von der Piratenpartei
  69. Deutschland ÃŒbernommen werden. Ist dies nicht der Fall, werden die
  70. VertrÀge im vollen Umfang nichtig sein.
  71.  
  72. Nachdem der ordentliche Bundesparteitag nach Satzung nur aufgrund eines
  73. Vorstandsbeschlusses einberufen werden darf, der Vorstand vor seiner
  74. HandlungsunfÀhigkeit allerdings keinen entsprechenden Beschluss gefasst
  75. hatte, und es weiterhin MÀngel an der Einberufung des außerordentlichen
  76. Bundesparteitages gibt, ist eine Klage vor dem Parteischiedsgericht mit
  77. der Option, diese im Instanzenzug in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu
  78. ziehen, hier als sehr groß zu beurteilen. WÀhrend das Parteischiedsgericht
  79. den kommissarischen Bundesvorstand zwar zu decken scheint, dÃŒrfte dies auf
  80. ein ordentliches Gericht nicht mehr zutreffen.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment