Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- Medieninformation Technische Universität Darmstadt
- Gegen gute wissenschaftliche Praxis verstoßen
- Untersuchungskommission der TU legt Abschlussbericht im Fall einer Soziologie-Professorin vor
- Kommunikation und Medien
- Corporate Communications
- Karolinenplatz 5
- 64289 Darmstadt
- Ihr Ansprechpartner:
- Jörg Feuck
- Tel. 06151 16 - 20018
- Fax 06151 16 - 23750
- joerg.feuck@tu-darmstadt.de
- www.tu-darmstadt.de/presse
- presse@tu-darmstadt.de
- Darmstadt, 11. August 2020. Eine Untersuchungskommission der TU
- Darmstadt hat eine gravierende Missachtung guter wissenschaftlicher
- Praxis in Publikationen einer Soziologie-Professorin der TU Darmstadt
- festgestellt. Die Universität veröffentlicht die Zusammenfassung des
- Endberichts der Kommission im Wortlaut. Die Präsidentin der TU
- Darmstadt wird ein Disziplinarverfahren einleiten, um den Sachverhalt
- aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen.
- "Die zur Prüfung des gegen Prof. Dr. Cornelia Koppetsch erhobenen
- Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten eingesetzte
- Untersuchungskommission der TU Darmstadt hat ihren Untersuchungs-
- bericht der Universitätsleitung vorgelegt. 2019 waren Plagiatsvorwürfe
- gegen die Monographien Die Gesellschaft des Zorns[1] sowie Die Wiederkehr der
- Konformität[2] erhoben worden. Der Fall wurde auch öffentlich diskutiert. Die
- betroffenen Verlage nahmen zum Jahresende 2019 beide Bücher vom Markt.
- Die Untersuchungskommission hat alle ihr zur Kenntnis gelangten Hinweise
- geprüft sowie eigene Recherchen angestellt, wo Verdachtsmomente
- vorlagen. Betrachtet wurden ausschließlich Schriften, die nach der Berufung
- von C. Koppetsch im Jahr 2009 als Professorin für Soziologie an die TU
- Darmstadt publiziert worden sind. Das Untersuchungsergebnis erhebt weder
- für diesen Zeitraum noch für einzelne Schriften einen
- Vollständigkeitsanspruch. Eine vollständige Recherche ist aus Gründen des
- Aufwandes nicht leistbar. Ziel der Untersuchung war es daher, ein
- qualitatives und in seiner Größenordnung belastbares Lagebild zu gewinnen,
- das eine Bewertung zulässt.
- ZUM VORGEHEN BEI EINORDNUNG UND BEWERTUNG
- Die Kommission hat in ihrer Untersuchung, was die zentrale Frage nach den
- Grenzen des Wissenschaftsplagiats betrifft, einen engen Fokus gewählt. Dies
- geschah vor dem Hintergrund, dass in den Geistes- und Sozialwissenschaften
- (insbesondere in Prosawerken, die auch für ein breiteres Publikum lesbar
- aufbereitet sind) Formen des Zitierens und des Nachweises verwendeter
- Literatur stark variieren. So hat sich die Praxis, einen Gedanken zu referieren
- ----------------------
- 1
- Die Gesellschaft des Zorns. Rechtspopulismus im globalen Zeitalter. Bielefeld:
- transcript Verlag 2019.
- 2
- Die Wiederkehr der Konformität. Streifzüge durch die gefährdete Mitte.
- Frankfurt am Main/New York: Campus Verlag 2013.
- Seite: 1/6
- und dann mittels einer unspezifischen Kurzangabe wie "AUSSAGE (Miller
- 2018)" ohne Seitenzahlen auf den Urheber zu verweisen, in der
- deutschsprachigen sozialwissenschaftlichen Literatur schon seit längerem
- eingebürgert. Auch in den geprüften Schriften von C. Koppetsch ist ein
- Verzicht auf Seitenangaben bei indirekten Zitaten vielfach anzutreffen. Dies
- ist als bedenklich einzuschätzen, denn zitierte Passagen sind so im Original
- nicht auffindbar. Die Kommission hat sich dennoch dafür entschieden,
- Befunde dieses Typs, also fehlende Seitenangaben bei indirekten Zitaten,
- immer dann außer Betracht zu lassen, wenn mittels korrekt platzierter
- Angabe das korrekte Werk genannt worden ist. Dies geschah, um keine
- Diskussionen über fachkulturell als normal empfundene Grenzfälle zu
- eröffnen und um sich im Gesamtbild auf markante Verstöße zu
- konzentrieren.
- Eine ähnliche Zurückhaltung hat sich die Kommission auferlegt in der Frage
- der fehlenden Kennzeichnung einer Mehrfachnutzung ("Wiederverwertung")
- längerer eigener, bereits publizierter Textpassagen, z.B. als Kapitel oder
- Unterkapitel einer später oder parallel erschienenen Schrift oder als
- publizistisch aufbereiteter Essay. Die Kommission hält auch diese Praxis für
- intransparent und billigt sie nicht. So vorzugehen gilt mindestens als
- unschön, als unfair gegenüber Lesern und wird (als sog.
- "Selbstplagiat") in vielen Fachgemeinschaften zu Recht kritisch gesehen.
- Auch urheberrechtlich und was eventuelle VG-Wort-Vergütungen angeht,
- führt die Mehrfachnutzung langer eigener Textpassagen in Grauzonen
- hinein. Werden eigene Publikationen, die über lange Strecken gleichlautend
- sind, dann auch noch im eigenen Text als separate Belege bzw. thematisch
- separate Forschungsbeträge angeführt, leitet dies Leser in die Irre.
- Gleichwohl bleibt die Grenze zum wissenschaftlichen Fehlverhalten bei der
- ungekennzeichneten Mehrfachnutzung eigener Texte - schlicht, weil viele
- es tun - diskutierbar.
- Die Untersuchung hat sich stattdessen auf folgende, unstreitig
- problematische Befunde konzentriert und deren Plagiatscharakter geprüft:
- (A) Textstellen-Übernahme bei gänzlichem Fehlen von Hinweisen auf fremde
- Quelle/zu nennende Autoren im Text; (B) Fehlen eines Nachweises von
- Fremdautorschaft an der fraglichen Stelle oder aber, was den Umfang von
- Übernahmen angeht, irreleitende Nachweise vom Typ des "Bauernopfers"[3];
- (C) inkorrekte Zitatkennzeichnungen (etwa Falschangaben oder fehlende
- Kennzeichnung von Zitaten als wörtliche Übernahmen); (D) unterlassene
- Kennzeichnung fremder Gedanken oder Schlüsselbegriffe als Leistung
- anderer.
- ----------------------
- 3
- Als "Bauernopfer" bezeichnet man lediglich Teile einer Textübernahme
- kennzeichnende, insofern irreführende Zitatnachweise.
- Seite: 2/6
- Für die Bewertung problematischer Stellen waren ausschlaggebend: a) die
- zentrale Frage nach dem Plagiatscharakter (nicht gekennzeichnete
- Textübernahme) b) der Umfang der übernommenen Textpassage, c) deren
- inhaltliches Gewicht, d) die Frage mutmaßlich vorsätzlicher, sinnneutraler
- Veränderungen mit Verschleierungseffekt sowie e) die Tilgung von
- Quellenangaben innerhalb übernommener Textpassagen (mit dem Effekt
- der Verunklarung der Leistung von lege artis mitzuzitierenden
- Sekundärautoren) von Gewicht.
- Berücksichtigt wurden die Informationen von Hinweisgebern sowie
- Ergebnisse von manuellen und automatisierten Eigenrecherchen der
- Kommission.
- ZUM UNTERSUCHUNGSERGEBNIS
- Die Kommission hat von insgesamt 117 angezeigten bzw. ermittelten,
- problematischen Stellen in zwei Monographien und vier Aufsätzen von C.
- Koppetsch 111 als Plagiate bzw. Verstöße eingestuft. Davon handelt es sich
- bei 19 um Stellen vom Typ A, 70 vom Typ B, 18 vom Typ C und 4 vom Typ
- D. Die Anzahl der betroffenen Autoren beträgt (bei Zählung auch der
- Ko-Autoren) 49.
- ZUR BEWERTUNG
- Die für die Wissenschaft geltenden Regeln sind im Grundsatz eindeutig. Zu
- den Standards guter wissenschaftlicher Praxis "gehört es insbesondere, lege
- artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die
- Beiträge Dritter zu wahren"[4], postuliert die DFG - und konkretisiert: "Als
- Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens gelten insbesondere die
- Erfindung und Verfälschung von Daten und das Plagiat."[5]
- Im gegebenen Fall geht es nicht um Qualifikationsschriften, sondern um
- Publikationen einer aktiven Wissenschaftlerin und Professorin, die in
- verschiedenen Textgattungen und auch publizistisch tätig ist. Aus Sicht der
- Untersuchungskommission erwächst daraus jedoch kein Grund, die Regeln
- guter wissenschaftlicher Praxis zu lockern. Wissenschaftliche Publikationen
- können - und müssen - unabhängig von der gewählten Textgattung (etwa
- "Sachbuch") oder etwaigen Verlagsanforderungen die Regeln guter
- wissenschaftlicher Praxis gerade auch bei der Kennzeichnung der
- Übernahme von Textpassagen bzw. korrekter Zitation sehr wohl wahren.[6]
- ----------------------
- 4
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Leitlinien zur Sicherung guter
- Wissenschaftlicher Praxis: Kodex (2019),
- https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissens
- chaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf S. 9.
- 5
- DFG, Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis, S. 25.
- 6
- Explizit spielerisch-experimentelle Textgattungen wie Blogs, literarisch
- angelegte Essays oder journalistische Kurzformate können hier Ausnahmen
- darstellen. Dennoch gilt, wo Autoren explizit als Wissenschaftler
- auftreten, dass auch hier nicht plagiiert werden darf. Im "populären" Kontext
- mag die Verantwortung wissenschaftlicher Autoren sogar steigen, gerade
- gegenüber fachlich wenig geschulten Lesern die Herkunft fremder
- Formulierungen und Theoreme korrekt auszuweisen.
- Seite: 3/6
- Im konkreten Fall handelt es sich überdies zweifelsfrei um
- fachwissenschaftliche Publikationen. Die Autoren-Angabe weist C.
- Koppetsch in allen Fällen als Professorin für Soziologie an der TU Darmstadt
- aus.
- Die geprüften Schriften enthalten nicht einzelne, punktuelle Fehler. Sie
- weisen vielmehr eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten auf, die sich breit
- gestreut über alle überprüften Texte verteilen. Zahlreiche der
- problematischen Stellen sind als Plagiate, etliche als markante
- Textübernahmen zu bewerten. Hinzu kommen Verschleierungsbefunde und
- Stellen, die dem Muster des "Bauernopfer"-Belegs entsprechen. Wiederholt
- werden bei Stellenübernahmen Literaturhinweise, die in der genutzten
- Quelle enthalten sind, weggelassen oder plagiierte Referate nicht
- gekennzeichnet, was die 'eigentlich' zu nennende Quelle unsichtbar macht.
- In drei Fällen werden plagiierte - historisch-deskriptive - Aussagen
- umdatiert und dadurch sachlich verfälscht.
- Die dokumentierten, ungekennzeichneten oder missverständlich
- nachgewiesenen Übernahmen und Verwertungen fremder Textpassagen stellen
- in Qualität und Umfang einen gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter
- wissenschaftlicher Praxis dar.
- Das Lagebild weist auf eine durchgehend verfehlte Arbeitsweise von C.
- Koppetsch hin. Teils werden gehaltvolle, oft aber auch unoriginelle
- Textabschnitte als Mosaiksteine verbaut oder eigene Aussagen an fremden
- Textstücken entlang formuliert.
- Es ist in hohem Maße unwahrscheinlich, dass die gelisteten Verstöße gegen
- die Regeln der Zitatkennzeichnungen und des Umgangs mit Literatur, das
- Weglassen von Nachweisen in übernommenen Stellen sowie die vielfach
- inhaltsneutralen Wortlaut-Veränderungen von übernommenen Stellen gänz-
- lich unabsichtlich (i.S.v. 'versehentlich') geschehen sind. Die Schlüsselfrage
- nach der Art des Vorsatzes bei der jeweiligen plagiierenden Übernahme lässt
- sich von den Textbefunden her schwer beantworten. Inwieweit die
- irreführende oder die unterlassene Kennzeichnung wörtlicher Zitate
- lediglich als fehlende Sorgfalt gewertet werden kann, ist schwer zu
- entscheiden. Die Befunde dokumentieren jedenfalls eine gewisse Routine bei
- einer Form der Texterstellung, die den Eindruck der Originalität der eigenen
- Schrift zu Lasten anderer (und auch des Forschungsstandes) steigert.
- darstellen. Dennoch gilt, wo Autoren explizit als Wissenschaftler
- auftreten, dass auch hier nicht plagiiert werden darf. Im "populären" Kontext
- mag die Verantwortung wissenschaftlicher Autoren sogar steigen, gerade
- gegenüber fachlich wenig geschulten Lesern die Herkunft fremder
- Formulierungen und Theoreme korrekt auszuweisen.
- Seite: 4/6
- Es bleibt das Bild einer Fragen der fremden Autorschaft gegenüber über Jahre
- hinweg im Ergebnis rücksichtslosen Autorin, die sich über Regeln der guten
- wissenschaftlichen Praxis hinwegsetzt.
- Dass C. Koppetsch es unterlassen hat, in der zweiten Auflage von Die
- Gesellschaft des Zorns (22019) die darin aufgrund von Monita eines
- Plagiatsbetroffenen vorgenommenen Veränderungen durch Hinweise
- kenntlich zu machen, und dass sie auch 2019 beim Doppelabdruck des nicht
- textidentischen eigenen Aufsatzes (unter demselben Titel Soziale
- Ungleichheiten) weder auf das Faktum der Doppelveröffentlichung selbst
- noch auf Textveränderungen hinweist, stellen ebenfalls Verstöße gegen die
- Regeln einer korrekten Publikationskennzeichnung dar.
- Schließlich bleibt auch das Verhältnis zur Empirie, auf welche C. Koppetsch
- in ihren Schriften aufsetzt, unklar. In Die Wiederkehr der Konformität (2013)
- fehlen, wo ausdrücklich eigene empirische Daten herangezogen werden,
- Angaben zur Fallauswahl, zum Befragungsinstrument und zur Auswertungs-
- methode. Dieses Fehlen verhindert, die methodische Herangehensweise und
- Verlässlichkeit beurteilen zu können.[7] Auch diese mangelnde
- Dokumentation entspricht nicht guter wissenschaftlicher Praxis. In Die
- Gesellschaft des Zorns setzt sich diese Arbeitsweise fort. Das Buch enthält
- keine Verweise auf eigene oder von anderen erstellte empirische
- Forschungen, deren Ergebnisse in die Argumente und Interpretationen
- eingegangen sind. Gleichwohl haben auch hier laut Aussagen von Koppetsch
- gegenüber der Kommission Ethnographien und Lehrforschungsprojekte
- Eingang gefunden, weswegen es fachlich unerlässlich gewesen wäre, das
- Vorgehen genauer zu dokumentieren und die gewonnenen Daten kritisch
- daraufhin zu reflektieren, wie belastbar sie sind. Der "Methodologische
- Randbemerkung" genannte Abschnitt (S. 31-34) bleibt in dieser Hinsicht zu
- allgemein. Auch wenn zutrifft, dass beide von der Un-
- tersuchungskommission betrachteten Monographien überwiegend auf der
- Auswertung und Re-Interpretation von veröffentlichten empirischen Studien
- anderer beruhen, sind die handwerklichen Mängel bei der Dokumentation
- eigener Empirie nicht unerheblich. Vor allem fällt eine Gemeinsamkeit mit
- den Plagiaten auf: ein äußerst sorgloser Umgang zum einen mit Texten und
- Ideen anderer, zum anderen mit eigenen empirischen Daten.
- Fragte man nach den wissenschaftlichen Konsequenzen, wenn es sich bei
- den geprüften Schriften um Qualifikationsarbeiten oder auch peer review-
- Beiträge handeln würde, so müsste die Antwort aus Sicht der Kommission
- lauten: Anzahl, Umfang, Dichte und Qualität der Plagiate würden einer Publi-
- kation bzw. Annahme als Qualifikationsschrift eindeutig widersprechen."
- ----------------------
- 7
- Siehe Koppetsch (2013), Die Wiederkehr der Konformität, Kapitel 2, Fußnote 17;
- Kapitel 4, Fußnote 24; Kapitel 5, Fußnote 26.
- Seite: 5/6
- Zum weiteren Verfahren
- Aufgrund des vorgelegten Berichts der Kommission liegen hinreichende
- Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
- Die Präsidentin der TU Darmstadt sieht sich als Dienstvorgesetzte veranlasst,
- diesem Verdacht im Interesse der Öffentlichkeit, der Mitglieder der
- Universität und nicht zuletzt der betroffenen Wissenschaftlerin nachzugehen
- und ein Disziplinarverfahren gemäß § 20 Hessisches Disziplinargesetz
- einzuleiten, um den Sachverhalt aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu
- lassen."
- Hintergrund: Die Untersuchungskommission
- Die Mitglieder der Untersuchungskommission:
- Prof. Dr. Petra Gehring (Philosophie, Ethikkommission der TU Darmstadt,
- Kommissionsvorsitz), die Dekanin des Fachbereichs Gesellschafts- und
- Geschichtswissenschaften, der Studiendekan des Fachbereichs Gesellschafts-
- und Geschichtswissenschaften, der Dezernent für Studium, Lehre und
- Hochschulrecht der TU Darmstadt, die Ombudsperson für
- Wissenschaftliches Fehlverhalten der TU Darmstadt sowie ein externes
- fachwissenschaftliches Mitglied (Soziologie).
- Über die TU Darmstadt
- Die TU Darmstadt zählt zu den führenden Technischen Universitäten in
- Deutschland. Sie verbindet vielfältige Wissenschaftskulturen zu einem
- charakteristischen Profil. Ingenieur- und Naturwissenschaften bilden den
- Schwerpunkt und kooperieren eng mit prägnanten Geistes- und
- Sozialwissenschaften. Weltweit stehen wir für herausragende Forschung in
- unseren hoch relevanten und fokussierten Profilbereichen: Cybersecurity,
- Internet und Digitalisierung, Kernphysik, Energiesysteme,
- Strömungsdynamik und Wärme- und Stofftransport, Neue Materialien für
- Produktinnovationen. Wir entwickeln unser Portfolio in Forschung und
- Lehre, Innovation und Transfer dynamisch, um der Gesellschaft
- kontinuierlich wichtige Zukunftschancen zu eröffnen. Daran arbeiten unsere
- 308 Professorinnen und Professoren, 4.500 wissenschaftlichen und
- administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 25.200
- Studierenden. Mit der Goethe-Universität Frankfurt und der Johannes
- Gutenberg-Universität Mainz bildet die TU Darmstadt die strategische
- Allianz der Rhein-Main-Universitäten.
- www.tu-darmstadt.de
- MI-Nr. 46/2020 feu
- Seite: 6/6
Add Comment
Please, Sign In to add comment