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- Eigenhändige Unterschrift
-
- Kündigung, Bürgschaft, Testament...
-
- Schriftlich
- ○
- Echtheit der Unterschrift wird bestätigt
-
- Handelsregister anmelden, Grundbuch eintragen...
-
- Notarielle Beglaubigung
- ○
- Echtheit der Unterschrift UND des Inhalts
-
- Grundstückskauf, Beschluss Hauptversammlung einer AG, Ehevertrag
-
- Notarielle Beurkundung
- ○
- Form der Rechtsgeschäfte
- -
- Dienstleistungen
-
- Tätigkeit, nicht Erfolg, steht im Vordergrund
-
- Dienstvertrag
- ○
- Erfolg steht im Vordergrund
-
- Werkvertrag
- ○
- Mietvertrag
- ○
- Unentgeltlich
-
- Gültig nach notarieller Beglaubigung
-
- Schenkungsvertrag
- ○
- Leihvertrag
- ○
- Überlassung zur Erwirtschaftung von Erträgen
-
- Pachtvertrag
- ○
- Gelddarlehen oder Sachdarlehen
-
- Darlehensvertrag
- ○
- Darlehensentgelt an den Darlehensgeber
-
- Rückerstattung von gleicher Art, Güte und Menge
-
- Jederzeit von beiden Parteien kündbar
-
- Sachdarlehensvertrag
- ○
- Zinsen
-
- Kündigung durch beide Parteien möglich, 3 Monate Kündigungsfrist
-
- Gelddarlehensvertrag
- ○
- Prämie/Betrag für Entschädigung bei Schaden
-
- Versicherungsvertrag
- ○
- Kreditinstitut muss Geschäfte des Kunden ausführen
-
- Entgelt fällig
-
- Kontovertrag
- ○
- Waren muss angenommen werden
-
- Kaufvertrag
- ○
- Vertragsarten
- -
- Ab Geburt
-
- Rechtsfähigkeit
- ○
- Bis Vollendung des 7. Lebensjahres
-
- Geschäftsunfähigkeit
- ○
- Ab vollendetem 7. LJ bis Vollendung des 18. LJ
-
- Benötigt Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
-
- Rechtsgeschäfte mit nur Vorteilen (Schenkung…)
- □
- Taschengeldparagraph
- □
- Außer bei:
-
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- ○
- Vollendung des 18. LJ
-
- Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
- ○
- Rechts-und Geschäftsfähigkeit
- -
- Klausur
- Montag, 12. September 2011
- 19:59
- Sem2 Seite 1
- Vollendung des 18. LJ
-
- Von vornherein ungültig
-
- Mit geschäftsunfähiger Person (Kinder bis 7)
-
- Mit beschränkt geschäftsfähiger Person (7 bis 18 Jahre)
-
- Scheingeschäft
-
- Scherzgeschäft
-
- Gegen gute Sitten verstoßend (Wucher…)
-
- Nichtigkeit
- ○
- Irrtum
-
- Arglistige Täuschung
-
- Unter Drohung oder Nötigung ausgesprochen
-
- Häufig Anfechtender ins Beweispflicht
-
- Anfechtbarkeit
- ○
- Richtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
- -
- □
- Die Leistung wird erfüllt, aber ist mangelhaft
- □
- Käufer hat Recht auf Nacherfüllung
- □
-
- Frist zur Nacherfüllung abgelaufen
-
- Erheblicher Mangel
- Rücktritt möglich, wenn
- □
-
- Frist zur Nacherfüllung abgelaufen
- Minderung möglich, wenn
- □
-
- Frist zur Nacherfüllung abgelaufen
-
- Verschulden des Verkäufers
-
- Erheblicher Mangel
- Schadensersatz statt Leistung möglich, wenn
- □
-
- Wie Schadensersatz statt Leistung
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- □
-
- Verschulden des Verkäufers
- Schadensersatz neben Leistung möglich, wenn
-
- Rechte des Käufers
-
- Entspricht nicht Werbung
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- Nicht vereinbarte Beschaffenheit
-
- Ikea-Klausel
-
- Montagemangel
-
- Zuweniglieferung
-
- Falschlieferung
- □
- Sachmängel
-
- z.B. Verkäufer nicht Eigentümer
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- z.B. per Pfandrecht belastet
- □
- Rechtsmängel
-
- Mängelarten
- □
- 2 Jahre -regelmäßige kaufrechtliche Verjährungsfrist
- □
- 3 Jahre -arglistig verschwiegene Mängel
- □
- 5 Jahre -Bauwerksmängel
- □
- 30 Jahre -Wenn Mangel im Grundbuch eingetragenes Recht ist
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- Verjährung der Mängelansprüche
- ○
- Schlechtleistung
- ○
-
- □
- Erste 6 Monate: Verkäufer
- □
- Danach: Käufer
- Beweislastumkehr
-
- Außer: Gebrauchte Sachen
- □
- AGB + Individualvereinbarungen dürfen nicht zum Nachteil des Käufers vom allgemeinen Kaufrecht abweichen
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- Eingeschränkte Vertragsfreiheit
- Garantie
- Schlechtleistung und Lieferungsverzug
- -
- Sem2 Seite 2
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