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Feb 19th, 2019
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  1. Drogen in der Gesellschaft
  2.  
  3. - Drogenkonsum ist fester Bestandteil jeder modernen Gesellschaft
  4. - werden gebraucht, um Schmerzen zu lindern, Spass zu haben,
  5. Probleme zu bewältigen, konzentrierter oder wacher zu sein oder den Alltag zu vergessen
  6.  
  7. Moralische Betrachtung
  8. -----------------------
  9.  
  10. individuellen Perspektive
  11. Jeder Mensch muss selbst entscheiden, welche Drogen er konsumieren möchte.
  12. Kein außenstehender Mensch hat das Recht, diese Eigenverantwortung einzuschränken.
  13.  
  14. gesellschaftlicher Perspektive
  15. Gesellschaft besteht aus einem recht engen Netzwerk.
  16. Wenn sich Personen absichtlich in Gefahr bringen und dies von der Gesellschaft „bezahlt“ werden muss, ist dies nicht akzeptabel.
  17.  
  18. zum Umgang gibts 2 Grundstrategien:
  19. Prohibitiver Ansatz
  20. - prOhibitive (kriminalpolitische) Ansatz umfaßt in erster Linie repressive Maßnahmen
  21. - Vorrangiges Ziel ist es auf der Grundlage strafrechtlicher Vorschriften im
  22. Wege der Androhung und Durchsetzung von Strafgesetzen den
  23. Drogenumgang und die Rauschgiftkriminalität einzuschränken
  24. - Forderungen nach einem Ausbau des Strafverfolgungssystems,
  25. nach Strafverschärfungen und einem erhöhten Verfolgungsdruck
  26.  
  27. Permissiver Ansatz
  28. - plädiert für eine "Liberalisierung" der bisherigen Drogenpolitik durch Ärlderungen
  29. im betäubungsmittelrechtlichen, strafrechtlichen oder strafprozessualen Bereich
  30. - Eine Lockerung oder Aufhebung des als erfolglos und kontraproduktiv betrachteten bisherigen Bekämpfungskonzepts
  31. könnte danach beispielsweise erfolgen durch Legalisierung aller bzw. nur bestimmter Drogen;'
  32. durch Entkriminalisierung/Entpönalisierung bestimmter Verhaltensformen im Umgang mit Drogen,
  33. durch die Abgabe vop Betäubungsmitteln oder Ersatzstoffen an Süchtige durch den Staat selbst oder
  34. zumindest unter seiner Kontrolle.
  35. "Liberalisierung" ist hier somit zu verstehen als Sanunelbegriff für vielfältige Reformvorhaben
  36. - Hinter diese~ Ansatz steht der Grundgedanke des Prinzips der straflosen Selbstgefährdung und Selbstschädigung des einzelnen,
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