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- <title>Bingen's häßlichste Seite</title>
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- <h1>Ei hosche mal zu in Binge geht's!</h1>
- <center>
- <h2>Anleitung zum beliebig hoch Bauen</h2>
- </center>
- <img src='germania.jpg'>
- <h2>
- Wie baut man höher als zulässig?
- </h2>
- In Bingen am Rhein kann man sich über Festsetzungen einen Bebauungsplans
- leicht hinwegsetzen.
- Die nachfolgende Anleitung ist aus einem konkreten
- Vorfall aus dem Jahre 2007/2008 entstanden. Der Autor weist darauf hin,
- dass diese Anleitung nicht notwendigerweise zum Erfolg führen muss.
- <h2>
- Zuerst Freistellungsantrag statt Bauantrag
- </h2>
- Man gibt zunächst vor, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen
- des Bebauungsplans entspricht. Maßgebliche Bezugspunkte, die
- die Feststellung eine Höhenüberschreitung zur Folge hätte,
- bezieht man nicht ein.
- Natürlich sollte man eine Architekten kennen, der das mit macht.
- <h2>
- Wohlgesonnener Sachbearbeiter
- </h2>
- Der zuständige Beamte im Bauamt sollte inkompetent und/oder
- wohlgesonnen und/oder
- gar korrupt sein. Wenn man "Glück" hat erhält man innerhalb von
- <b><u>2 (zwei!)</u></b>
- Wochen eine Genehmigung
- und kann direkt mit dem Bau anfangen.
- <h2>
- Eile geboten
- </h2>
- Jetzt ist Eile geboten.
- Je schneller der Rohbau abgeschlossen ist, desto unwahrscheinlicher
- wird es, dass gerichtliche Verwaltungsverfahren zu eingreifenden
- Ergebnissen kommen.
- Im vorliegenden Fall wurde der Rohbau
- innerhalb von ca. 6 Wochen hochgezogen.
- Vorteile hat man, wenn man als Bauherrin selbst Bauunternehmerin ist.
- <h2>
- Nachbarn?
- </h2>
- Gibt es keine Dritten, die die Bausünde entdecken, kann man schon
- jetzt ruhig schlafen und
- warten bis die Verjährung eingetreten ist.<br>
- Anders sieht es aus, wenn die überschrittenen Festsetzungen nachbarschützend
- sind und ein Nachbar die Überbauung feststellt.
- Jetzt ist man im Vorteil, wenn man konkrete Kontakte zum Stadtrat
- pflegt. Bei einem Gläschen Bier kann man dann in Ruhe
- besprechen wie man im Nachhinein seinen Bau genehmigt bekommt.
- <img src='stadtrat_mit_bauherr.jpg'>
- <h2>Neue Baugenehmigung</h2>
- Fällt die erste - nachgeschobene - Baugenehmigung, da sich
- z.B. ein Verwaltungsfehler eingeschlichen hat, stellt man einfach auf
- Vorschlag der Baubehörde, Zitat: <b>"Ein von Innen schnellstmöglich vorzulegender
- Befreiungsantrag auf der Grundlage des gerichtlich geklärten
- Höhenbezugspunktes wird in der Sitzung des Bauausschusses am 3.06.2008
- behandelt werden. Unverzüglich daran anschließend wird ein neuer
- Befreiungsbescheid erteilt werden"</b>, einen weiteren Befreiungsantrag. Im konkreten
- Fall wurde die Höhenbefreiung zu gering bemessen und
- ohne das obligatorische Votum des Stadtrats erteilt.
- <img src='aufhebung.jpg'>
- <h2>Vermessungen erschweren</h2>
- Vermessungen durch öffentliche betellte Vermessungsunternehmen
- lassen sich leicht durch das anbringen von Malerfliesen und anderen
- Gegenständen auf dem First verhindern.
- <img src=malerflies.jpg>
- <h2>Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung</h2>
- Sehr angenehm ist, dass der Stadtrat über Befreiungen von
- Festsetzungen in Bebauungsplänen i.d.R. nicht öffentlich entscheidet.
- Geführte "Nebengespräche" bleiben geheim.
- <p>
- <br>
- Ist der Stadtrat mit folgenden Mandatsträgern besetzt:
- <ul>
- <li>Birgit Collin-Langen</li>
- <li>Ulrich Mönch</li>
- <li>Manuela Beck</li>
- <li>Frank Berlep</li>
- <li>Harald Bonacker</li>
- <li>Ursula Brandenburg</li>
- <li>Kornelia Choquet</li>
- <li>Jürgen Fechtenkötter</li>
- <li>Erich Fuchs</li>
- <li>Elisabeth Gräff</li>
- <li>Seppel Götze</li>
- <li>Beatrice Hagemann-Hanne</li>
- <li>Gerda Heimen</li>
- <li>Günter Lorey</li>
- <li>Peter Marxen</li>
- <li>Karl-Heinz Neumann</li>
- <li>Lioba Neumann</li>
- <li>Stefan Pohl</li>
- <li>Uwe Schmitt</li>
- <li>Rudi Wernersbach</li>
- <li>Christel Wilhelm</li>
- <li>Albert Wittrock</li>
- <li>Josef Decker</li>
- <li>Sebastian Hamann</li>
- <li>Erich Lukas</li>
- <li>Dr. Till Müller-Heidelberg</li>
- <li>Gabriele Peter</li>
- <li>Bardo Petry</li>
- <li>Alfred Schiefer</li>
- <li>Peter Josef Schumacher</li>
- <li>Martin Rector</li>
- <li>Jens Voll</li>
- <li>Sabine Wentzel-Lietz</li>
- <li>Rainer Kneilmann</li>
- <li>Hasso Mansfeld</li>
- <li>Jürgen Knura</li>
- <li>Wolfgang von Stramberg</li>
- </ul>
- hat man gute Chancen, dass einer Befreiung
- zugestimmt wird. Denn am 20.08.2008 haben diese Stadtratsmitglieder
- (Quelle: <a href='http://www.bingen.de'>
- http://www.bingen.de</a>)
- sich <b>einstimmig</b> für eine Höhenbefreiung um 0,87 m in einem der
- besten Baugebiete in Bingen (Rochusallee/Rheinblick) ausgesprochen.
- <h2>Gerichte korrigieren sich nicht selbst</h2>
- Da sich Verwaltungsgerichte - wie anderer Gerichte im übrigen auch -
- sich ungern
- selbst korrigieren, stehen auch hier die Chancen gut, dass die 2. Baugenehmigung
- rechtskräftig wird, selbst wenn der Verwaltungsakt erneut unter falschen
- Annahmen erfolgte. Im konkreten Fall fand eine Überbauung von ca. 1,3
- m statt.
- <h2>Akteneinsicht verwehrt</h2>
- Ergeben sich neue Tatbestände, die zu weiteren Anfechtungsgründen
- führen könnten, braucht man nicht beunruhigt sein.
- Die Verwaltung verhindert in solchen Fällen eine neuerliche
- Akteneinsicht.
- <img src=akteneinsicht.jpg>
- <h2>Glück auf!</h2>
- <br><p><br><p>
- <a href='http://www.graf.de/impressum.php3'>Impressum</a>
- </body>
- </html>
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