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May 24th, 2018
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  1. S. 39
  2. Der als Strangwerkzeug dienende Handtuchstreifen war ohne geeignete
  3. Hilfsmittel nicht an dem Fenstergitter zu befestigen.
  4. »Das Maschengitter hat Quadrate von 9 mm/9 mm - es ist
  5. unmöglich ohne Hilfsinstrument einen derartigen Streifen durch
  6. das Gitter nach außen, um eine Strebe herum und wieder nach
  7. innen zu ziehen. Ein dazu geeignetes Instrument,
  8.  
  9. --> Hierzu reicht ein zur Schlinge geformter Faden aus dem Handtuch.
  10.  
  11.  
  12. S. 40
  13. Die Kripo findet in der Zelle 719 (in der
  14. Ulrike Meinhof starb, Anm. d. Übers.) unter anderem zwei blaukarierte
  15. Handtücher. Eines ist 45 mal 75 cm groß und zeigt
  16. »Fremdanhaftung«. Ein zweites - offenbar ohne »Fremdanhaftung
  17. «, also sauber - ist 38 mal 75 cm groß. Von seiner »Breitseite
  18. «, so die kriminaltechnische Untersuchungsstelle Stuttgart,
  19. »wurde ein Streifen abgeschnitten. Bei dem abgeschnittenen
  20. Streifen dürfte es sich mit Sicherheit um das Tatmittel handeln«.
  21. Wenn man davon ausgeht, daß die Anstaltshandtücher alle gleich
  22. groß sind, so wäre ein 7 cm breiter Streifen von dem zweiten
  23. Handtuch abgetrennt worden.(l) Da das Strangwerkzeug
  24.  
  25. --> Hatten die Zelle etwa keine Toilette?
  26.  
  27.  
  28.  
  29. S. 41
  30. »Die auf dem Glaskörper der übersandten Glühbirne bereits
  31. mit schwarzem Pulver sichtbar gemachten daktyloskopischen
  32. Spuren sind hier erneut fotografiert worden. In allen Fällen
  33. handelt es sich um Fragmentabdrücke, die nicht für Identifikationszwecke
  34. geeignet sind. Beim Vergleich mit den Fingerabdrücken
  35. unter den Personalien MEINHOF, Ulrike geb. 7.
  36. 10. 1934 in Oldenburg, wurden keine Anhaltspunkte für
  37. Übereinstimmung festgestellt.«(7)
  38. Dieses Ergebnis, das auf die Anwesenheit dritter Personen in der
  39. Zelle von Ulrike Meinhof in der Nacht von dem 8. auf den 9.5.
  40. 76 schließen läßt
  41.  
  42. --> Das Wachpersonal hatte die Glühlampen täglich in der Hand, denn sie mussten normalerweisse jede Nacht abgeliefert werden. Das erklärt fremde Fingerabdrücke. Warum sollten die Mörder auch in dei Lampe greifen?
  43.  
  44.  
  45.  
  46. S. 48:
  47.  
  48. b) Es wurde eine TV-Überwachungsanlage installiert, die nachts
  49. den Flur vor den Zellen der Gefangenen überwacht.«(19)
  50. Daraus folgt, daß der Trakt nicht vom Wachraum her einsehbar
  51. war. D. h., daß die Beamten nicht unbedingt Angaben über.
  52. eventuelle Vorkommnisse auf dem Flur machen
  53.  
  54. --> Weil man einen Raum zusätzlich mit einer Kamera überwacht, kann man ihn nicht einsehen?
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