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Milderes Urteil für Willy K. im Berufungsprozess

Aug 7th, 2013
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  1. Sächsische Zeitung online
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  3. Mittwoch, 07.08.2013
  4. Milderes Urteil für Willy K. im Berufungsprozess
  5. Der stadtbekannte Hooligan war im April zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nun wurde die Strafe auf zweieinhalb Jahre reduziert.
  6. Von Maren Soehring
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  8. Auch diesen Prozesstag meisterte Willy K. mit gewohnter Routine, liebevoll umsorgt von seiner Verlobten. Vor gut drei Monaten hatte das Amtsgericht K. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen, gestern wurde vor dem Landgericht erneut verhandelt.
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  10. Laut Amtsgerichtsurteil hatte der 26-Jährige am 1. Dezember 2012 in der Riesaer Nudelarena während eines Fußballspiels einen 43-Jährigen so schwer verletzt, dass dieser notoperiert und eine Woche stationär behandelt werden musste, vermutlich bleibende Schäden davonträgt. Im Februar und September 2012 war der 26-Jährige außerdem als Türsteher der Disko „Musik-Park“ am Wiener Platz gewalttätig geworden, hatte ein Opfer dabei mit dem Kopf auf den Fliesenboden geschlagen.
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  12. Bereits 2009 soll der gelernte Postzusteller zehn Gramm Crystal an einen Freund verkauft haben. Die Berufungskammer hatte sich ursprünglich auf eine aufwendige Beweisaufnahme eingerichtet, insgesamt zwölf Zeugen geladen. Doch es kam anders: Nach der ersten Zeugenaussage einigten sich alle Prozessbeteiligten in einer sogenannten Verfahrensabsprache darauf, das Verfahren wegen Drogenhandels einzustellen und die Berufung in den anderen Punkten auf die Höhe des Strafmaßes zu beschränken: Willy K. räumte die Körperverletzungen ein und wurde dafür zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auch der Haftbefehl bleibt in Vollzug, der Türsteher aufgrund von Wiederholungsgefahr bis zur Rechtskraft des Urteils im Gefängnis.
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  14. Angesichts der massiven Körperverletzung und seiner Vorgeschichte sei schon das erstinstanzliche Urteil sehr milde ausgefallen, so der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Denn Willy K. ist wahrlich kein Unbekannter: Bereits zweieinhalb Jahre Haft hatte er wegen schweren Landfriedensbruchs verbüßt und die nun verhandelten Straftaten fast alle während des Mammut-Prozesses gegen die „Hooligans Elbflorenz“ begangen. In dem spektakulären Verfahren war Willy K. wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu neun Monaten Haft verurteilt worden – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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