Advertisement
Guest User

Untitled

a guest
Dec 5th, 2014
459
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 8.48 KB | None | 0 0
  1. Hallo Michael Ebner,
  2.  
  3. Ja, ich habe den von dir zitierten Anfang (!) des Punkt 4. der Begründung auch gelesen.
  4. Allerdings hast du den mMn recht klaren Wink mit dem Zaunpfahl des BSG, was du direkt im
  5. Anschluss, direkt im folgenden Satz finden kannst, hier nicht zitiert:
  6.  
  7. <zitat>Die Erfordernis der persönlichen Identifizierung nach § 16 Abs. 2 Satz 1
  8. Bundessatzung ist dahingehend eng auszulegen, als dass eine eindeutige Unterscheidung
  9. gegenüber den übrigen Einträgen im Mitgliederverzeichnis nach § 2 Abs. 2 Satz 2
  10. Bundessatzung ausreichend sein muss.</zitat>
  11.  
  12. Und nichts anderes habe ich doch gesagt. Tokens erstmal an alle verschicken und alles wird
  13. gut. Und wenn Tokens im Nachhinein nicht ungültig gemacht werden können (was entweder mit
  14. Ablauf des Jahres und eventueller Nichtzahlung des Beitrags bei einigen Mitgliedern auf
  15. jeden Fall und/oder bei erfolgreichem Widerspruch gegen die Verfügung des BSG in weiteren
  16. Fällen geschehen müsste), gibt es doch sowieso ein größeres Problem, oder etwa nicht?
  17.  
  18. Außerdem halte ich deine Argumentation, in der du zwischen dem Identifizieren von
  19. Sockenpuppen und dem Ausschluß von der Teilnahme am Basisentscheid unterscheidest, für
  20. reine Rabulistik. Weder ist diese derzeit stattfindende "Verifizierung" dazu geeignet,
  21. Sockenpuppen zu identifizieren (da sind wir wohl d'accord), noch ist sie dazu geeignet,
  22. diese (wohlgemerkt so sie tatsächlich in signifikanter Anzahl existieren) von den
  23. Abstimmungen auszuschließen. Oder wird tatsächlich jede "Verifizierung" von den
  24. eintragenden Menschen durch entsprechende zweifelsfreie und fälschungssichere
  25. Dokumentation nochmal absolut zweifelsfrei überprüft? Wie viele Menschen haben denn
  26. entsprechende Schreibrechte? Und wie viele von denen vertrauen den von ihnen beauftragten,
  27. ohne die Formulare im Normalfall genauer nachzuprüfen?
  28.  
  29. Dein Vorstands-Team, vertreten durch Sebastian Sproesser
  30. --
  31. Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg
  32. Postanschrift: Stöckachstraße 53 - 70190 Stuttgart
  33. Ladungsfähige Anschrift: Pflugstraße 9a - 10115 Berlin
  34.  
  35.  
  36. http://www.piratenpartei-bw.de/
  37.  
  38. vorstand@piratenpartei-bw.de
  39. Sebastian.Sproesser@piratenpartei-bw.de
  40.  
  41. Vorstand:
  42. Martin Eitzenberger (Vorsitzender), Sebastian Staudenmaier, Sophie Mathes, Martin Siebig,
  43. Sebastian Sprösser, Michael Kiai, Sören Oberndörfer
  44.  
  45. 06.12.2014 00:32 - Michael Ebner schrieb:
  46.  
  47. > Hallo Sebastian,
  48. >
  49. > wir lesen das Urteil augenscheinlich verschieden. Betrachten wir doch mal
  50. > Punkt 4. in der Begründung:
  51. >
  52. > <Zitat>Die Antragsgegnerin zu 1. mangels Verifizierung gemäß
  53. > Entscheidungsordnung von der Möglichkeit, Anträge zu stellen sowie
  54. > abzustimmen, auszuschließen, verstößt gegen § 10 Abs. 2 Satz 2 PartG, da
  55. > es eine über die Beitragszahlungspflicht hinausgehende Einschränkung der
  56. > Stimmberechtigung darstellt.</Zitat>
  57. >
  58. > Es geht hier nicht um BEO-Token, da diese weder für die Stellung von
  59. > Anträgen noch für deren Abstimmung erforderlich sind.
  60. >
  61. > (Am Rande: Ausweislich des Versandprotokolls hat die "Antragsgegnerin zu
  62. > 1." auch ein BEO-Token erhalten.)
  63. >
  64. >
  65. >
  66. > Es ist auch nicht Ziel der Verifizierung, "Sockenpuppen" zu identifizieren
  67. > (dazu wäre das Verfahren auch komplett ungeeignet), sondern deren
  68. > Teilnahme am Basisentscheid, insbesondere den Abstimmungen, auszuschließen.
  69. >
  70. >
  71. > Die Anzahl der Personen mit einem geeigneten Schreibzugriff ist streng
  72. > limitiert (der normale Gensek-Zugang reicht dafür nicht). Was im
  73. > Umkehrschluss heisst, dass im Falle einer Aufdeckung solcher Sockenpuppen
  74. > die Verantwortlichkeit ziemlich klar wäre. Zudem können wir die Zahl der
  75. > eingehenden Verifizierungsunterlagen mit der Zahl der verifizierten
  76. > Personen abgleichen.
  77. >
  78. >
  79. > Nun ja, mal sehen, ob das BSG bei dieser Linie bleibt.
  80. >
  81. > MfG
  82. >
  83. > Michael
  84. >
  85. >
  86. >
  87. >
  88. >
  89. > Am 05.12.2014, 22:08 Uhr, schrieb Piratenpartei Baden-"Wü"rttemberg "-
  90. > Vorstand" <vorstand@piratenpartei-bw.de>:
  91. >
  92. > > Hallo Michael Ebner,
  93. > >
  94. > > so wie ich das lese, basiert deine Mail auf einer falschen Prämisse.
  95. > > Tatsächlich hat das Bundesschiedsgericht doch geurteilt, dass die
  96. > > Eintragung in die Mitgliederdatenbank ausreichend sein muss, um den
  97. > > Status "persönlich identifiziert" gemäß Bundessatzung §16 (2) Satz 1 zu
  98. > > erlangen.
  99. > >
  100. > > Warum zieht der Bundesvorstand die Notbremse und schiebt noch ganz
  101. > > nebenbei dem Bundesschiedsgericht die Schuld zu, wenn doch eine einfache
  102. > > Verschickung von BEO-Token an alle stimmberechtigten Mitglieder
  103. > > ausreichend wäre, um die geäußerten Probleme zumindest für den Moment
  104. > > auszuräumen?
  105. > >
  106. > > Oder andersrum gefragt: Liegen dem Bundesvorstand konkrete Informationen
  107. > > vor, dass es (relevant viele) sogenannte "Sockenpuppen" gäbe, die mit
  108. > > einer Verifizierung identifizierbar wären? Welche Maßnahmen wurden
  109. > > ergriffen, um zu verhindern, dass 1-2 Personen mit Schreibzugriff auf
  110. > > die Mitgliederdatenbank einfach "ihre" Sockenpuppen (so diese denn
  111. > > überhaupt existieren) als verifiziert markieren?
  112. > >
  113. > > Dein Vorstands-Team, vertreten durch Sebastian Sproesser
  114. > > --Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg
  115. > > Postanschrift: Stöckachstraße 53 - 70190 Stuttgart
  116. > > Ladungsfähige Anschrift: Pflugstraße 9a - 10115 Berlin
  117. > >
  118. > > http://www.piratenpartei-bw.de/
  119. > > vorstand@piratenpartei-bw.de
  120. > > Sebastian.Sproesser@piratenpartei-bw.de
  121. > > Vorstand:
  122. > > Martin Eitzenberger (Vorsitzender), Sebastian Staudenmaier, Sophie
  123. > > Mathes, Martin Siebig, Sebastian Sprösser, Michael Kiai, Sören
  124. > > Oberndörfer
  125. > >
  126. > > 05.12.2014 21:48 - Michael Ebner schrieb:
  127. > >
  128. > >> Das Bundesschiedsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung vom 4.
  129. > >> Dezember 2014 den Bundesvorstand zu verpflichtet, einem klagenden
  130. > >> Mitglied
  131. > >> ohne Verifizierung die Teilnahme am Basisentscheid zu ermöglichen. Die
  132. > >> Verifizierung ist jedoch laut Satzung und Entscheidungsordnung zwingende
  133. > >> Voraussetzung für die Teilnahme.
  134. > >>
  135. > >> Derzeit handelt es sich lediglich um einen konkreten Einzelfall, wir
  136. > >> gehen
  137. > >> jedoch davon aus, dass das BSG bei anderen Anträgen auf einstweilige
  138. > >> Anordnung derzeit nicht anders entscheiden würde. Dies würde wohl auch
  139. > >> auf
  140. > >> Entscheidungssysteme, die in den Untergliederungen betrieben werden
  141. > >> (BEO,
  142. > >> SMV, …), entsprechend zutreffen.
  143. > >>
  144. > >> Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das BSG im Hauptverfahren
  145. > >> entscheiden wird. Der Bundesvorstand hat bezüglich der Begründung der
  146. > >> einstweiligen Anordnung durchgreifende Bedenken und wird dagegen
  147. > >> Widerspruch einlegen. Wann hier endgültig entschieden wird, ist derzeit
  148. > >> nicht absehbar.
  149. > >>
  150. > >> Da wir diese Rechtsunsicherheiten keinem der Beteiligten zumuten können,
  151. > >> werden wir die Abstimmungen so lange aussetzen, bis das
  152. > >> Bundesschiedsgericht eine abschließende Entscheidung gefällt hat. Von
  153. > >> daher sind alle bislang bekannt gegebenen Stichtage hinfällig. Die
  154. > >> Einreichung, Unterstützung und Diskussion von Anträgen im BEO-Portal ist
  155. > >> weiterhin möglich.
  156. > >>
  157. > >>
  158. > >> Das heisst konkret für die Vorstände der Untergliederungen:
  159. > >>
  160. > >> 1.) Bitte vermeidet (z.B. im Rahmen von Verifizierungsveranstaltungen)
  161. > >> bis
  162. > >> zu einer anderen Entscheidung des BSG die Aussage, dass die
  163. > >> Verifizierung
  164. > >> Voraussetzung für die Teilnahme am Basisentscheid ist.
  165. > >>
  166. > >> Eine sachgerechte Aussage wäre z.B., dass "die Verifizierung eine
  167. > >> Voraussetzung für die Teilnahme am Basisentscheid sein könnte".
  168. > >>
  169. > >>
  170. > >> 2.) Wenn Ihr als Untergliederung selbst ein System betreibt, das eine
  171. > >> Verifizierung (bisweilen wird auch der Begriff "Akkreditierung"
  172. > >> verwendet)
  173. > >> vorsieht, dann prüft bitte, in wieweit die derzeitige Entscheidung des
  174. > >> Bundesschiedsgerichts Euch betrifft.
  175. > >>
  176. > >> Möglicherweise ist es eine sinnvolle Idee, bis zu einer endgültigen
  177. > >> Entscheidung des BSG erst mal alle Abstimmungen auszusetzen und das
  178. > >> entsprechend zu kommunizieren. Damit würde ein Rechtsschutzbedürfnis für
  179. > >> eine allgemeine Anordnung entfallen und Ihr erspart Eurem
  180. > >> Landesschiedsgericht möglicherweise unnötige Arbeit.
  181. > >>
  182. > >>
  183. > >> Mit freundlichen Grüßen
  184. > >>
  185. > >> Michael Ebner
  186. > >>
  187. > >>
  188. > >>
  189. > >>
  190. > >>
  191. > >> --
  192. > >> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael%20Ebner
  193. >
  194. >
  195. > --
  196. > http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael%20Ebner
  197. >
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement