Advertisement
Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- Hallo Michael Ebner,
- Ja, ich habe den von dir zitierten Anfang (!) des Punkt 4. der Begründung auch gelesen.
- Allerdings hast du den mMn recht klaren Wink mit dem Zaunpfahl des BSG, was du direkt im
- Anschluss, direkt im folgenden Satz finden kannst, hier nicht zitiert:
- <zitat>Die Erfordernis der persönlichen Identifizierung nach § 16 Abs. 2 Satz 1
- Bundessatzung ist dahingehend eng auszulegen, als dass eine eindeutige Unterscheidung
- gegenüber den übrigen Einträgen im Mitgliederverzeichnis nach § 2 Abs. 2 Satz 2
- Bundessatzung ausreichend sein muss.</zitat>
- Und nichts anderes habe ich doch gesagt. Tokens erstmal an alle verschicken und alles wird
- gut. Und wenn Tokens im Nachhinein nicht ungültig gemacht werden können (was entweder mit
- Ablauf des Jahres und eventueller Nichtzahlung des Beitrags bei einigen Mitgliedern auf
- jeden Fall und/oder bei erfolgreichem Widerspruch gegen die Verfügung des BSG in weiteren
- Fällen geschehen müsste), gibt es doch sowieso ein größeres Problem, oder etwa nicht?
- Außerdem halte ich deine Argumentation, in der du zwischen dem Identifizieren von
- Sockenpuppen und dem Ausschluß von der Teilnahme am Basisentscheid unterscheidest, für
- reine Rabulistik. Weder ist diese derzeit stattfindende "Verifizierung" dazu geeignet,
- Sockenpuppen zu identifizieren (da sind wir wohl d'accord), noch ist sie dazu geeignet,
- diese (wohlgemerkt so sie tatsächlich in signifikanter Anzahl existieren) von den
- Abstimmungen auszuschließen. Oder wird tatsächlich jede "Verifizierung" von den
- eintragenden Menschen durch entsprechende zweifelsfreie und fälschungssichere
- Dokumentation nochmal absolut zweifelsfrei überprüft? Wie viele Menschen haben denn
- entsprechende Schreibrechte? Und wie viele von denen vertrauen den von ihnen beauftragten,
- ohne die Formulare im Normalfall genauer nachzuprüfen?
- Dein Vorstands-Team, vertreten durch Sebastian Sproesser
- --
- Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg
- Postanschrift: Stöckachstraße 53 - 70190 Stuttgart
- Ladungsfähige Anschrift: Pflugstraße 9a - 10115 Berlin
- http://www.piratenpartei-bw.de/
- vorstand@piratenpartei-bw.de
- Sebastian.Sproesser@piratenpartei-bw.de
- Vorstand:
- Martin Eitzenberger (Vorsitzender), Sebastian Staudenmaier, Sophie Mathes, Martin Siebig,
- Sebastian Sprösser, Michael Kiai, Sören Oberndörfer
- 06.12.2014 00:32 - Michael Ebner schrieb:
- > Hallo Sebastian,
- >
- > wir lesen das Urteil augenscheinlich verschieden. Betrachten wir doch mal
- > Punkt 4. in der Begründung:
- >
- > <Zitat>Die Antragsgegnerin zu 1. mangels Verifizierung gemäß
- > Entscheidungsordnung von der Möglichkeit, Anträge zu stellen sowie
- > abzustimmen, auszuschließen, verstößt gegen § 10 Abs. 2 Satz 2 PartG, da
- > es eine über die Beitragszahlungspflicht hinausgehende Einschränkung der
- > Stimmberechtigung darstellt.</Zitat>
- >
- > Es geht hier nicht um BEO-Token, da diese weder für die Stellung von
- > Anträgen noch für deren Abstimmung erforderlich sind.
- >
- > (Am Rande: Ausweislich des Versandprotokolls hat die "Antragsgegnerin zu
- > 1." auch ein BEO-Token erhalten.)
- >
- >
- >
- > Es ist auch nicht Ziel der Verifizierung, "Sockenpuppen" zu identifizieren
- > (dazu wäre das Verfahren auch komplett ungeeignet), sondern deren
- > Teilnahme am Basisentscheid, insbesondere den Abstimmungen, auszuschließen.
- >
- >
- > Die Anzahl der Personen mit einem geeigneten Schreibzugriff ist streng
- > limitiert (der normale Gensek-Zugang reicht dafür nicht). Was im
- > Umkehrschluss heisst, dass im Falle einer Aufdeckung solcher Sockenpuppen
- > die Verantwortlichkeit ziemlich klar wäre. Zudem können wir die Zahl der
- > eingehenden Verifizierungsunterlagen mit der Zahl der verifizierten
- > Personen abgleichen.
- >
- >
- > Nun ja, mal sehen, ob das BSG bei dieser Linie bleibt.
- >
- > MfG
- >
- > Michael
- >
- >
- >
- >
- >
- > Am 05.12.2014, 22:08 Uhr, schrieb Piratenpartei Baden-"Wü"rttemberg "-
- > Vorstand" <vorstand@piratenpartei-bw.de>:
- >
- > > Hallo Michael Ebner,
- > >
- > > so wie ich das lese, basiert deine Mail auf einer falschen Prämisse.
- > > Tatsächlich hat das Bundesschiedsgericht doch geurteilt, dass die
- > > Eintragung in die Mitgliederdatenbank ausreichend sein muss, um den
- > > Status "persönlich identifiziert" gemäß Bundessatzung §16 (2) Satz 1 zu
- > > erlangen.
- > >
- > > Warum zieht der Bundesvorstand die Notbremse und schiebt noch ganz
- > > nebenbei dem Bundesschiedsgericht die Schuld zu, wenn doch eine einfache
- > > Verschickung von BEO-Token an alle stimmberechtigten Mitglieder
- > > ausreichend wäre, um die geäußerten Probleme zumindest für den Moment
- > > auszuräumen?
- > >
- > > Oder andersrum gefragt: Liegen dem Bundesvorstand konkrete Informationen
- > > vor, dass es (relevant viele) sogenannte "Sockenpuppen" gäbe, die mit
- > > einer Verifizierung identifizierbar wären? Welche Maßnahmen wurden
- > > ergriffen, um zu verhindern, dass 1-2 Personen mit Schreibzugriff auf
- > > die Mitgliederdatenbank einfach "ihre" Sockenpuppen (so diese denn
- > > überhaupt existieren) als verifiziert markieren?
- > >
- > > Dein Vorstands-Team, vertreten durch Sebastian Sproesser
- > > --Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg
- > > Postanschrift: Stöckachstraße 53 - 70190 Stuttgart
- > > Ladungsfähige Anschrift: Pflugstraße 9a - 10115 Berlin
- > >
- > > http://www.piratenpartei-bw.de/
- > > vorstand@piratenpartei-bw.de
- > > Sebastian.Sproesser@piratenpartei-bw.de
- > > Vorstand:
- > > Martin Eitzenberger (Vorsitzender), Sebastian Staudenmaier, Sophie
- > > Mathes, Martin Siebig, Sebastian Sprösser, Michael Kiai, Sören
- > > Oberndörfer
- > >
- > > 05.12.2014 21:48 - Michael Ebner schrieb:
- > >
- > >> Das Bundesschiedsgericht hat in einer einstweiligen Anordnung vom 4.
- > >> Dezember 2014 den Bundesvorstand zu verpflichtet, einem klagenden
- > >> Mitglied
- > >> ohne Verifizierung die Teilnahme am Basisentscheid zu ermöglichen. Die
- > >> Verifizierung ist jedoch laut Satzung und Entscheidungsordnung zwingende
- > >> Voraussetzung für die Teilnahme.
- > >>
- > >> Derzeit handelt es sich lediglich um einen konkreten Einzelfall, wir
- > >> gehen
- > >> jedoch davon aus, dass das BSG bei anderen Anträgen auf einstweilige
- > >> Anordnung derzeit nicht anders entscheiden würde. Dies würde wohl auch
- > >> auf
- > >> Entscheidungssysteme, die in den Untergliederungen betrieben werden
- > >> (BEO,
- > >> SMV, …), entsprechend zutreffen.
- > >>
- > >> Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das BSG im Hauptverfahren
- > >> entscheiden wird. Der Bundesvorstand hat bezüglich der Begründung der
- > >> einstweiligen Anordnung durchgreifende Bedenken und wird dagegen
- > >> Widerspruch einlegen. Wann hier endgültig entschieden wird, ist derzeit
- > >> nicht absehbar.
- > >>
- > >> Da wir diese Rechtsunsicherheiten keinem der Beteiligten zumuten können,
- > >> werden wir die Abstimmungen so lange aussetzen, bis das
- > >> Bundesschiedsgericht eine abschließende Entscheidung gefällt hat. Von
- > >> daher sind alle bislang bekannt gegebenen Stichtage hinfällig. Die
- > >> Einreichung, Unterstützung und Diskussion von Anträgen im BEO-Portal ist
- > >> weiterhin möglich.
- > >>
- > >>
- > >> Das heisst konkret für die Vorstände der Untergliederungen:
- > >>
- > >> 1.) Bitte vermeidet (z.B. im Rahmen von Verifizierungsveranstaltungen)
- > >> bis
- > >> zu einer anderen Entscheidung des BSG die Aussage, dass die
- > >> Verifizierung
- > >> Voraussetzung für die Teilnahme am Basisentscheid ist.
- > >>
- > >> Eine sachgerechte Aussage wäre z.B., dass "die Verifizierung eine
- > >> Voraussetzung für die Teilnahme am Basisentscheid sein könnte".
- > >>
- > >>
- > >> 2.) Wenn Ihr als Untergliederung selbst ein System betreibt, das eine
- > >> Verifizierung (bisweilen wird auch der Begriff "Akkreditierung"
- > >> verwendet)
- > >> vorsieht, dann prüft bitte, in wieweit die derzeitige Entscheidung des
- > >> Bundesschiedsgerichts Euch betrifft.
- > >>
- > >> Möglicherweise ist es eine sinnvolle Idee, bis zu einer endgültigen
- > >> Entscheidung des BSG erst mal alle Abstimmungen auszusetzen und das
- > >> entsprechend zu kommunizieren. Damit würde ein Rechtsschutzbedürfnis für
- > >> eine allgemeine Anordnung entfallen und Ihr erspart Eurem
- > >> Landesschiedsgericht möglicherweise unnötige Arbeit.
- > >>
- > >>
- > >> Mit freundlichen Grüßen
- > >>
- > >> Michael Ebner
- > >>
- > >>
- > >>
- > >>
- > >>
- > >> --
- > >> http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael%20Ebner
- >
- >
- > --
- > http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael%20Ebner
- >
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement