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Sep 16th, 2019
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  1. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  2. Für eine Gaststätte ist in der Regel eine Genehmigung (Gaststättenkonzession) erforderlich. Die Konzession wird erteilt, wenn der Antragsteller an einem Unterrichtungsverfahren über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften bei der IHK teilgenommen hat (Hinweis: bei bestimmten Ausbildungsberufen im Hotel- und Gaststättengewerbe gilt eine Ausnahmeregelung). Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen und nicht übertragbar. Die vorgesehenen Betriebsräume müssen der Gaststättenverordnung und den amtlichen Hygiene- und Feuerschutzvorschriften entsprechen. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Stadt-/ Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Keine Erlaubnis benötigen in der Regel Gaststätten, die lediglich alkoholfreie Getränke anbieten, sowie Pensionen und Hotel Garni, sofern alkoholische Getränke und zubereitete Speisen nur an Hausgäste verabreicht werden.
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