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heinrich23

Verursacherprinzip und Haftung bei Straftaten

Aug 28th, 2013
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  1. Mir bereitet die zunehmende Unternehmerhaftung für Straftatbestände Sorge,
  2. Es ist eines einen bekannten pädophilen oder rechtskräftig verurteilten nicht mehr einzustellen, aber die Unternehmer werden zunehmend durch die OGH Erkenntnisse genötigt im Privatleben eines zukünftigen Angestellten am besten durch Detektive herumzuschnüffeln. Das einfache Leumundszeugnis reicht bald nicht mehr.
  3.  
  4. Der OGH nimmt immer mehr den Unternehmer für Straftatbestände seiner Angestellten in die Pflicht:
  5. http://www.lexandtax.at/index.php?option=com_content&view=article&id=15323:ogh-arbeitgeber-haftet-fuer-angriffe-auf-fremde-edv-systeme-durch-seine-mitarbeiter&catid=56:44,34&Itemid=64
  6.  
  7. http://derstandard.at/1358305132615/OGH-Arbeitgeber-haftet-fuer-Verhalten-der-Mitarbeiter-im-Internet
  8.  
  9. Das kranke dabei ist, dass das Verursacherprinzip in unserer Gesellschaft immer mehr weg fällt.
  10.  
  11. Banken verzocken sich => es haftet der Steuerzahler
  12. Mitarbeiter begeht Straftat => es haftet sein Lehensherr, der Arbeitgeber.
  13.  
  14. Diese krankhafte Auflösung von Haftung des Verursachers eines Schadens kann nicht gut für die Gesellschaft sein!
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