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Richter spricht Blockierer frei

May 3rd, 2013
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  1. Sächsische Zeitung online
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  3. Freitag, 03.05.2013
  4. Richter spricht Blockierer frei
  5. Erleichterung für einen Dresdner Studenten. In der zweiten Auflage des Prozesses kassiert das Gericht die frühere Verurteilung.
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  7. Von Alexander Schneider
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  9. Noch immer müssen sich Angeklagte vor Gericht verantworten, die sich am 19. Februar 2011 einem geplanten Aufmarsch von Neonazis in den Weg gestellt haben. Manche wurden freigesprochen, andere wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Die meisten der mehr als 200 Verfahren jedoch wurden bisher mit Zustimmung der Betroffenen und gegen eine Geldauflage eingestellt.
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  11. Daniel H. (24) jedoch stand in dieser Angelegenheit nun schon zum zweiten Mal vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Dresden. Der Student war der erste Angeklagte, der in einem öffentlichen Strafprozess wegen grober Störung einer Versammlung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt wurde – im Dezember 2011.
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  13. Seine Verteidigerin Kristin Pietrzyk aus Jena wandte sich in einer sogenannten Sprungrevision ans Oberlandesgericht Dresden. Dort erkannten die Richter im Mai vergangenen Jahres, dass die Teilnahme an der Blockade grundsätzlich strafbar ist, jedoch das Urteil nicht deutlich genug war: Die Sache landete zur erneuten Verhandlung wieder am Amtsgericht Dresden. Nach fast einem Jahr wurde dieser Blockierer-Prozess dort jetzt erneut aufgerollt – mit fast denselben Zeugen, darunter einem halben Dutzend Polizisten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, sowie Polizeidirektor Bernd Pätzold, der am 19. Februar im Führungsstab den Überblick über das gesamte Einsatzgeschehen hatte.
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  15. Der Angeklagte machte erneut keinerlei Angaben zu den Vorwürfen. Wieder ging es um die Frage, wie es zu der Blockade der Kreuzung Fritz-Löffler-/Reichenbachstraße kam, ab wann der Angeklagte dort war und was er selbst wissen konnte. Etwa ob er sich auf der Route befunden habe, auf der die Rechtsextremen marschieren wollten. Verteidigerin Pietrzyk argumentierte, die Blockade habe aus formalen Gründen gar nicht stattgefunden, weil die Verantwortlichen der rechtsextremen Kundgebung selbst gar nicht vor Ort gewesen seien. Sie forderte einen Freispruch, zumal nicht erwiesen sei, ob ihr Mandant überhaupt dort war. Staatsanwalt Marc Lehr dagegen forderte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt über 150 Euro – wie schon im ersten Prozess.
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  17. Richter Ralf Schamber sprach den Angeklagten frei. Zwar war der Richter überzeugt, dass der Student ab 14.50 Uhr auf der Kreuzung stand, wo er abends von der Polizei festgestellt worden sei. Schamber bemängelte jedoch, ob H. wissen konnte, dass er tatsächlich die geplante Strecke der Rechtsextremen versperrte. Die Beweise seien nicht ausreichend.
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  19. Ausgestanden ist die Sache für Daniel H. nach dem Freispruch nicht. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.
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