dragonbane

Finanzamt

Feb 16th, 2021 (edited)
257
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 1.28 KB | None | 0 0
  1. Wenn Ort des Gewerbes und Wohnsitz nicht in derselben Gemeinde liegen, sieht das Steuerrecht folgende Regelung vor: Am Betriebsfinanzamt gibst Du Deine Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) ab, die Umsatzsteuererklärung, möglicherweise die Gewerbesteuererklärung und eine "Erklärung zur Gesonderten Feststellung des Gewinns". In dieser Erklärung gibst Du Dein Wohsitzfinanzamt und Deine Steuernummer vom Wohnsitzfinanzamt an. In der Einkommensteuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt trägst Du Deinen Gewinn in der Anlage G nicht in die Zeile 4 ein, sondern in die Zeile 7. Dort steht "lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer). Durch diese beiden Angaben in beiden Finanzämtern ist die Querverbindung hergestellt, und das Einkommensteuerfinanzamt kommt nicht auf die Idee der Gewerbeanmeldung.
  2.  
  3. -Trez meldet ab
  4. -In NRW beide anmelden als GbR
  5. -EÜR Rechnung, splitting und Gewinnermittlung erfolgt von NRW und geht dahin. Privates Wohnfinanzamt dort angeben
  6. -In Berlin Einkommenssteuererklärung Zeile 7 Gewinn eintragen mit dem Betriebsfinanzamt
  7.  
  8. + eventuell unselbständige Betriebsstätte anmelden in Berlin
  9.  
  10. -Eventuell muss steuerliche Erfassung wiederholt werden!
  11.  
  12.  
  13. -ESt-1B (splitting durch 2)
  14. -Anlage-FE-1 (wenn nicht 50/50 split, erlaubt custom splits)
  15. -EÜR
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment