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Feb 23rd, 2018
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  1. Die Geschwister F und S sammeln antike Münzen. Beide kaufen und verkaufen häufig Münzen
  2. über die Internet-Auktionsplattform eBay. Auch U ist begeisterte Münzsammlerin. Sie hat
  3. jedoch – anders als ihr Ehemann M, der unter dem Namen maritus433 aktiv ist – kein eBayKonto.
  4. F möchte eine makedonische Tetradrachme aus dem Jahr 320 vor Christus bei eBay verkaufen,
  5. weil er bereits eine Münze dieser Art in seiner Sammlung hat. Er stellt ein entsprechendes
  6. Auktionsangebot mit einem Startpreis von 1 € und ohne Angabe eines Mindestpreises
  7. unter Verwendung seiner Nutzerkennung frater145 bei eBay ein.
  8. U entdeckt das Angebot im Internet. Da sie ein besonderes Interesse an makedonischen
  9. Münzen hat, möchte sie unbedingt mitbieten. Sie stellt fest, dass M die Zugangsdaten für sein
  10. eBay-Konto auf einem Zettel notiert hat, der auf dem Monitor des von M und U gemeinsam
  11. genutzten Computers klebt. U nutzt die Zugangsdaten des M und gibt - als erste Bieterin – ein
  12. Gebot von 1 € auf die von F angebotene Münze ab. Nach kurzer Zeit wird das Gebot von einem
  13. Nutzer mit der Kennung soror156 überboten. U gibt daraufhin ein Maximalgebot von
  14. 700 € ein. Bis zum Auktionsende werden noch mehrere Gebote von soror156 eingegeben, die
  15. mittels des „Bietagenten“-Mechanismus von eBay jeweils sofort von maritus433 überboten
  16. werden. Weitere Nutzer beteiligen sich nicht an der Auktion. Bei Ablauf der Auktionszeit
  17. liegt maritus433 mit einem Gebot von 400 € in Führung. Dieses Gebot entspricht dem
  18. Marktwert der Münze. M wird per Email über den Gewinn der Auktion unterrichtet.
  19. Wenige Tage später lernt U bei einem Treffen von Münzenthusiasten F und S kennen und
  20. erfährt im Gespräch zufällig, dass sie die eBay-Kennungen frater145 und soror156 nutzen.
  21. Als sie M davon erzählt, wird diesem erst klar, dass U seinen eBay-Account genutzt hat. Es
  22. kommt zu einem Streit, der dazu führt, dass U aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.
  23. U vermutet, dass S an der Münze gar nicht interessiert war, und nur geboten hat, weil F sie
  24. darum gebeten hat, um einen hohen Preis für seine Münze zu erzielen. Sie wendet sich darum
  25. an F und verlangt die Lieferung der Münze gegen Zahlung von nur 1 €. F weist die Forderung
  26. zurück und erklärt, seine Schwester habe zwar erkannt, dass er der Anbieter sei, sie habe aber
  27. keinerlei Absprachen mit ihm getroffen und die Münze wirklich erwerben wollen. Im Übrigen
  28. stünden eventuelle Ansprüche aufgrund der gewonnenen Auktion nicht U, sondern ausschließlich
  29. M zu.
  30. U möchte wissen, ob womöglich M, eventuell nach Genehmigung ihres Handelns, Ansprü-
  31. che aufgrund der gewonnenen Auktion geltend machen kann. Im Übrigen ist sie der Auffassung,
  32. dass die Gebote der S selbst dann gegen § 3 Nr. 3 der eBay-AGB und die eBayGrundsätze
  33. zum Bieten auf eigene Artikel verstoßen, wenn F die Wahrheit sagt. U bittet daher
  34. um Begutachtung der Frage, ob sie selbst – oder M – von F die Lieferung der Münze verlangen
  35. kann – und, wenn ja, zu welchem Preis. U bittet darum, die Situation sowohl für den Fall
  36. zu begutachten, dass ihre Vermutung zutrifft und S sich auf Bitten des F an der Auktion beteiligt
  37. hat, als auch für den Fall, dass die Darstellung des F zutrifft.
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