Guest User

Untitled

a guest
Feb 16th, 2024
144
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 1.29 KB | None | 0 0
  1. Wie sind die nun "hilfsweise" vorgebrachten Anträge gegen Siegmund-Schultze begründet?
  2. Mit penibler Satzungsauslegung. In acht Punkten werden dem Präsidenten angebliche Fehler, Versäumnisse und Rechtswidrigkeiten vorgeworfen. So stehe es dem Mitgliederrat nicht zu, zu entscheiden, dass die Versammlung nur virtuell abgehalten wird. Die Wahl des Formats (Präsenz, virtuell, hybrid) obliege alleine dem Präsidium als Gesamtorgan. Weder das "Ob" noch das "Wie" sei aber diskutiert worden.
  3. Auch an anderen Stellen habe sich der Mitgliederrat abseits der Vorgaben seiner Geschäftsordnung sowie der Satzung bewegt. Der Abwahlantrag gegen Müller sei "rechtswidrig", da am 4. Dezember ein solcher ja bereits abschließend behandelt worden sei. Ein neuer Sachverhalt sei seither nicht eingetreten. Die angeblichen Konflikte mit der Satzung hätte Siegmund-Schultze "prüfen und erkennen" müssen, heißt es. Der Vorwurf nun: Indem er dies versäumt hat, hat er dem KSC e.V. durch die Kosten der Vorbereitung der virtuellen Versammlung bereits finanziellen Schaden zugefügt sowie die öffentliche Reputation des KSC e.V. beschädigt. Der finanzielle Schaden sowie der "Reputationsschaden" würden sich im Fall der tatsächlichen Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung "noch erheblich vertiefen".
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment