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- UN Strafkatalog
- §1 - Grenzbruch
- §2 - Mord
- §3 - Totschlag
- §3a - Fahrlässige Tötung
- §3b - Notwehr
- §4 - Ilegaler Waffenbesitz
- §5 - Beleidigung
- §6 - Wiedersetzung von UN Beamten
- §7 - Körperverletzung
- §7a - Gefährliche Körperverletzung
- §7b - Fahrlässige Körperverletzung
- §8 - Freiheitsberaubung
- §9 - Zahlungsverweigerung
- §10 - Nichteinhaltung der StVO am Checkpoint
- §11 - Beihilfe zur Straftat
- §12 - Unterlassene Hilfeleistung
- §13 - Sachbeschädigung
- §14 - Diebstahl
- §15 - Strafmilderung
- §16 - Vollstreckung der Strafen
- §1 - Grenzbruch
- 1) Mit Geldstrafe von bis zu 1000$ wird bestraft, wer die Grenzkontrolle umgeht oder
- 2) Die Grenze trotz Verweigerung durch einen UN Beamten durchquert.
- 3) Nicht bestraft wird, wer nach einer Aufforderung durch einen UN Beamten den Grenzbruch unterbindet und normal die Grenze passiert.
- 4) Wenn es keine andere Methode gibt, darf auf Flüchtige geschossen werden
- §2 - Mord
- 1) Mit Freiheitsentzug nicht unter 3 Jahren oder Geldstrafe nicht unter 4000$ wird bestraft, wer von einem UN-Richter des Mordes schuldig gesprochen wird.
- 2) Der Versuch ist strafbar.
- §3 - Totschlag
- 1) Mit Geldstrafe von bis zu 4000$ oder Freiheitsentzug von bis zu 8 Monaten wird bestraft, wer einer anderen Person vorsätzlich das Leben nimmt, ohne das der Täter niedere Beweggründe hatte.
- §3a - Fahrlässige Tötung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 5000$ oder Freiheitsentzug von 20 Monaten wird bestraft, wer den Tod einer anderen Person bei seiner Tat billigend in Kauf genommen hat.
- 2) Verweis zu: §7b
- §3b - Notwehr
- 1) Nicht bestraft wird, wer eine Tötung ausgeübt hat, um sich einer extremen Gefahr durch den Geschädigten zu entziehen.
- 2) Es muss zur Notwehr immer das mildeste Mittel genutzt werden. Ist dies nicht gegeben so wird der Täter schuldig gesprochen
- 3) Wenn §3b.2 eintritt, kann die Strafe gemäß §14 gemildert werden
- §4 - Illegaler Waffenbesitz
- 1) Mit einer Geldstrafe zwischen 500$ und 2000$ wird bestraft, wer ohne Befugnis eine Langwaffe mit sich führt oder
- 2) eine Handfeuerwaffe ohne Waffenschein mit sich führt.
- §5 - Beleidigung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 800$ wird bestraft, wer eine andere Person durch einen nideren Ausdruck herabwürdigt oder
- 2) durch sprachliche Mittel vor anderen bloßstellt oder niedermacht.
- §6 - Wiedersetzung von UN Beamten
- 1) mit einem Freiheitsentzug von 3 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 1500$ wird bestraft, wer sich den Anweisungen eines UN Beamten widersetzt, sofern diese Anweisung nicht rechtswidrig war.
- §7 - Körperverletzung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ wird bestraft, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder seiner Gesundheit schädigt.
- §7a - Gefährliche Körperverletzung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 4000$ oder einem Freiheitsentzug von bis zu 5 Monaten wird bestrafe, wer eine andere Person in einen Lebensgefährlichen zustand bringt oder
- 2) Körperverletzung mit einer gemein gefährlichen Waffe ausübt.
- §7b - Fahrlässige Körperverletzung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ oder einem Freiheitsentzug von bis zu 3 Monaten wird bestraft, wer sich nach §7 oder §7a schuldig gemacht hat, aber nachweislich ohne Vorsatz gehandelt hat.
- 2) Eine fahrlässige Tötung mit Todesfolge kann härter bestraft werden
- §8 - Freiheitsberaubung
- 1) Mit einer Geldstrafe von nicht unter 3000$ oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr wird bestraft, wer einer anderen Person seine Freiheit beraubt oder
- 2) diese gegen seinen Willen festhält.
- 3) Ausgenommen sind vom Gesetz veranlasste Strafen sowie die Ingewahrsamnahme eines Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei.
- §9 - Zahlungsverweigerung
- 1) Wer die Zahlung eines Bußgeldes verweigert, wird pro 100$ nicht gezahltem Geld für jeweils einen Monat inhaftiert
- §10 - Nichteinhalten der StVO am Checkpoint
- 1) Mit einer Geldstrafe von 500$ wird bestraft, wer am Checkpoint mit einer Geschwindigkeit fährt, die nach dem Ermessen eines UN Beamten ein Risiko für die Sicherheit von Personen darstellt.
- 2) Zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet ist, wer erwiesenermaßen die Schuld an einem Verkehrsunfall mit mindestens zwei Kraftfahrzeugen trägt.
- §11 - Beihilfe zur Straftat
- 1) Mit einer milderen Strafe als der Straftäter wird bestraft, wer bei Ausübung oder Planung der Straftat geholfen hat
- §12 - Unterlassene Hilfeleistung
- 1) Mit einer Geldstrafe von bis zu 1000$ wird bestraft, wer einer Person, der geholfen werden kann, keine Hilfe leistet
- §13 - Sachbeschädigung
- 1) Zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet ist, wer mutwillig oder unbeabsichtigt materielles- oder geistigs Eigentum einer anderen Person beschädigt und dadurch den Wert vermindert.
- 2) Siehe §10.2
- §14 - Diebstahl
- 1) Mit einer Geldtsrafe von bis zu 1000$ sowie zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet ist, wer fremdes Eigentum entwendet, um sich zu bereichern.
- 2) Sollte das fremde Eigentum zum zwecke der Vernichtung oder Entwertung entwendet worden sein, so gilt §13
- 3) Der Versuch ist strafbar.
- §15 - Strafmilderung
- 1) Die Strafe ist milder anzusetzen, wenn der Täter Einsicht zeigt,
- 2) bei seiner eigenen Überführung mitwirkt oder
- 3) wenn andere strafmildernde Regulierungen angesetzt sind.
- 3) Die Strafe von Mord gemäß §2 kann nicht gesenkt werden.
- 4) Wenn der Versuch einer Straftat strafbar sein sollte, wird dieser milder bestraft als die eigentliche Tat.
- §16 - Vollstreckung der Strafen
- 1) Geldstrafen sind sofort zu zahlen und können von jedem UNPOL Beamten ausgestellt werden.
- 2) Freiheitsentzug muss dem Straftäter während der Gefangenschaft höchst mögliche Sicherheit gewährleisten.
- 3) Der Beginn der Haftstrafe tritt mit erstmaligem Schließen der Gefängnistüren ein.
- 4) Die Zeit der Haftstrafe kann bei guter Führung um bis zu 20% verringert werden.
- 5) Der Gefangene darf sich in seiner Zelle frei Bewegen, solange dies kein hohes Fluchtrisiko darstellt.
- 6) Der Fluchtversuch sowie die Flucht sind nicht Strafbar
- 7) Wenn Straftäter, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen, auf der Flucht sind, hat die UN sofortige Schusserlaubnis, sofern es keine mildere Möglichkeit zur erneuten Festsetzung gibt.
- *1 Monat = 1 Minute ingame
- *1 Jahr = 12 Monate = 12 Minuten ingame
- Dieser Strafkatalog ist vorläufig und wird erweitert und/oder überarbeitet werden. Die UN Grenzpolizei hat sich an das hier angesetzte Strafmaß zu halten, kann die exakte Bestrafung aber selbst bestimmen, sofern es sich nicht um einem Praktikanten handelt.
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