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Dec 5th, 2019
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  1. Still ruht der Sumpf
  2. Nach Cum-Ex wollte das Bundesfinanzministerium Vorreiter im Kampf gegen Steuerbetrug sein. Recherchen von WDR und SZ werfen die Frage auf, wie ernst das Ministerium eine mögliche neue Betrugsmasche verfolgt.
  3.  
  4. Bundesfinanzminister Olaf Scholz präsentierte sich zuletzt entschlossen im Kampf gegen Steuerbetrug. Um Diebeszüge wie beim Cum-Ex-Skandal zu bekämpfen, plante der Sozialdemokrat eine bundesweite Ermittlungseinheit. Für die Spezialtruppe beim Bundeszentralamt für Steuern sollten 43 Experten bereitgestellt werden. Insgesamt würden sogar 100 Stellen im Kampf für Steuergerechtigkeit geschaffen werden. Das verlangte selbst seinen Kritikern anerkennende Worte ab.
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  6. Doch Recherchen von WDR und "Süddeutscher Zeitung" werfen nun die Frage auf, wie entschlossen das Bundesfinanzministerium (BMF) und dessen Bundesbehörde, das Bonner Bundeszentralamt für Steuern, wirklich gegen Steuerbetrug vorgehen.
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  8. "Der Sumpf ist nicht trocken"
  9. Konkret geht es um die sogenannte Cum-Fake-Masche. Vor einem Jahr setzte eine Anfrage von WDR und SZ zu den fragwürdigen Geschäften mit sogenannten ADR-Papieren Scholz in Alarmbereitschaft. Mithilfe von Phantom-Aktien, so die Recherchen, habe es neben "Cum-Ex" womöglich einen weiteren Steuerraub gegeben. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in der Sache bereits gegen Mitarbeiter einer großen Bank in Deutschland.
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  11. Die US-Börsenaufsicht SEC hatte wegen des Missbrauchs der ADR-Papiere Großbanken zu millionenschweren Strafzahlungen gedrängt. Ein Insider, der selbst jahrelang Cum-Ex-Modelle gestaltet hatte, analysierte die SEC-Erkenntnisse und sagte: "Der Sumpf ist nicht trocken, das Wasser ist nur woanders hingeflossen." Die ADR-Geschäfte seien eine Weiterentwicklung der "Cum-Ex Gelddruck-Maschine".
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  13. "Keine Fälle bekannt"
  14. Nachdem der Bericht über die mögliche neue Betrugsmasche "Cum Fake" öffentlich geworden war, zeigte sich Scholz ebenfalls konsequent. Sein Haus sprach von einem "ernsten Vorgang", ordnete per Erlass an, ein digitales Erstattungsverfahren für die fraglichen Papiere zu stoppen. Um den Sachverhalt aufzuklären, wurde gar eine "Task-Force" mit Mitarbeitern der Bankenaufsicht Bafin und den Finanzbeamten des Bundeszentralamtes für Steuern ins Leben gerufen.
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  16. Nach dem ersten eiligen Treiben sendet das Ministerium in der Sache nun aber das Signal: Man ermittele zwar nach wie vor intensiv und gehe jedem Hinweis nach. Aber: Zum jetzigen Zeitpunkt, erklärte das BMF auf Anfrage, seien "keine konkreten Einzelfälle" bekannt, in denen mit Bezug auf die US-Papiere ungerechtfertigte Steuern erstattet worden seien.
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  18. Präsentation zeigt anderes Bild
  19. Die Aussage verwundert: Denn eine PowerPoint-Präsentation am 22. September 2017 in den Räumen des Landeskriminalamtes Düsseldorf zeichnete ein gänzlich anderes Bild. Nach Informationen von WDR und SZ betraten an jenem Tag mehrere Anwälte im Auftrag der Deutschen Bank die Räumlichkeiten der Behörde. Auf sie warteten Steuerfahnder, Staatsanwälte und vier Mitarbeiter des Bundeszentralamtes für Steuern - jener Bundesbehörde die direkt dem Finanzministerium unterstellt ist und in der künftig die bundesweite Ermittlungseinheit angesiedelt werden soll.
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  21. Das Thema des Meetings war delikat: Hat es neben "Cum-Ex" eine weitere Methode gegeben, mit denen Banker und Aktienhändler in die Staatskasse griffen? Anwälte der Kanzlei Allen & Overy sowie der Strafrechtler Walther Graf präsentierten im Auftrag der Deutschen Bank an jenem Tag die Erkenntnisse interner Untersuchungen des Geldhauses. Demnach sei es möglich, mit den ADR-Papieren unberechtigte Steuererstattungen zu erhalten.
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  23. Bank legte Fälle selbst offen
  24. Bei der Deutschen Bank gebe es auch tatsächlich kritische Transaktionen. Insgesamt sechs an der Zahl hatten die internen Revisoren entdeckt. Zwischen 2010 und 2012 seien hierbei Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Euro möglicherweise zu Unrecht erstattet worden. Für die Auszahlungen habe es einer rechtlichen Würdigung zufolge keine Anrechnungsvoraussetzung gegeben. Die Deutsche Bank habe im Rahmen einer Betriebsprüfung beim zuständigen Frankfurter Finanzamt die Fälle in einem Brief vom 2. Mai 2017 selbst offengelegt.
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  26. Auf das damalige Treffen angesprochen, bat die Deutsche Bank um Verständnis, "dass wir uns zu konkreter Kommunikation mit Behörden generell nicht äußern". Insider des Geldhauses bestätigten indes die Darstellung. Die Deutsche Bank soll demnach sogar bereits beim zuständigen Finanzamt die Summe nachgezahlt haben.
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  28. Vorzeichen einer großen Betrugsmasche?
  29. 1,5 Millionen Euro wirken im Vergleich zu den Milliarden, die mit "Cum-Ex" den Staatskassen entwendet wurden, verschwindend gering. Doch bei den verdächtigen Transaktionen handelt es sich lediglich um jene, die eine Bank freiwillig offengelegt hat. Sie geben noch keine Anhaltspunkte darüber, wie groß ein möglicher Schaden durch die ADR-Geschäfte insgesamt sein könnte - auch bei anderen Banken.
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  31. Sie zeigen jedoch: Unrechtmäßige Steuererstattungen mithilfe von fragwürdigen ADRs waren machbar. Wirtschaftsprofessor Christoph Spengel von der Uni Mannheim hält die konkreten Fälle für ernste Vorzeichen einer großen Betrugsmasche. "Am Anfang wussten wir auch über 'Cum-Ex' fast nichts. Da wären sechs konkrete Fälle schon sehr viel wert gewesen", sagt der Wissenschaftler, der eine Studie für den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages verfasst hat. Die Erfahrung aus "Cum-Ex" habe gezeigt: "Wenn Investmentbanken erkennen: Da ist ein Modell, mit dem man Steuern erstattet bekommt, die man nie gezahlt hat, dann werden sie versuchen, daraus ein Geschäftsmodell zu machen und es groß aufzuziehen."
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  33. Steuererstattungen mit Schein-Papieren
  34. Dies deckt sich mit Erkenntnissen der US-Börsenaufsicht SEC, die bereits seit Jahren wegen der ADRs ermittelt. Die Papiere an sich sind unverdächtig. Sie werden von Banken ausgestellt und an den Börsen in den USA stellvertretend für ausländische Aktien in Dollar gehandelt. Das soll Aktien europäischer Firmen für amerikanische Investoren attraktiver machen. Europäische Unternehmen wiederum sparen sich die Kosten für eine Listung in den USA. Normalerweise muss jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen, oder ein Bruchteil einer Aktie.
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  36. Doch mit den Papieren, so die SEC, wurde jahrelang Schmu getrieben. Die Aufseher werfen Großbanken und Aktienhändlern vor, Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die eben nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren, sogenannte pre-released-ADRs. Mit diesen Schein-Papieren, so der Verdacht, sollen sich die Akteure außerhalb der USA Steuererstattungen erschlichen haben.
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  38. Dabei bekamen die Akteure für die Schein-Papiere womöglich niemals echte Dividenden - und zahlten entsprechend auch nie Steuern. Die Beute, also die illegale Steuererstattung, sollen sich Banker, Aktienhändler und Investoren laut SEC anschließend untereinander aufgeteilt haben. Die Zeche hätten die ehrlichen Steuerzahler gezahlt. Dies erinnert sehr stark an die "Cum-Ex"-Geschäfte.
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  40. "Durch Steuergeheimnis geschützt"
  41. Die US-Tochter der Deutschen Bank einigte sich im Juli 2018 auf einen Vergleich mit den US-Aufsehern in Höhe von 75 Millionen Euro. Das Unternehmen betonte auf Anfrage, man habe im Jahr 2014 aufgehört, die fragwürdigen Papiere um den Dividendenstichtag auszugeben, "weil es Bedenken zu potentiellem Missbrauch gab."
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  43. Doch bis zu diesem Zeitpunkt - so soll die Anwaltskanzlei im Auftrag der Deutschen Bank nach Informationen von WDR und SZ selbst identifiziert haben - soll es in der Bank verdächtige Pre-release ADR-Transaktionen in Höhe von rund 105 Millionen Euro gegeben haben. Das zumindest zeigen eigene Angaben des Bankhauses. Rund 25 Millionen Euro an Kapitalertragssteuern seien auf die Summe erstattet worden. Zu diesen Zahlen äußerte sich das Geldhaus nicht.
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  45. Warum das Ministerium trotz der aktenkundigen Deutsche Bank-Geschäfte angibt, keine konkreten ADR-Fälle zu kennen, beantwortet das BMF nicht: "Die Finanzverwaltung kann grundsätzlich keine personenbezogenen Auskünfte zu etwaigen Verwaltungsverfahren erteilen; diese sind durch das Steuergeheimnis geschützt."
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