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Kein Frieden mit den Täterspuren – Stadt schlägt Vergleich a

Sep 11th, 2013
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  1. Sächsische Zeitung online
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  3. Mittwoch, 11.09.2013
  4. Kein Frieden mit den Täterspuren – Stadt schlägt Vergleich aus
  5. In der Sache bleibt das Dresdner Ordnungsamt hart. Nun droht der Stadt am Verwaltungsgericht eine Niederlage mit Ansage.
  6. Von Alexander Schneider
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  8. Umstrittene Demos sorgen nicht nur im Vorfeld für einigen bürokratischen Aufwand, sondern auch noch Jahre später. Ein Auflagenbescheid der Dresdner Versammlungsbehörde zum Täterspuren-Mahngang am 13. Februar 2011 ist so ein Fall.
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  10. Zweieinhalb Jahre danach pocht die Stadt in einem Rechtsstreit am Verwaltungsgericht Dresden noch immer darauf, damals die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Obwohl das Gericht nun angekündigt hat, möglicherweise gegen die Stadt zu entscheiden, bleibt das Rathaus hart. Die Sache könnte daher auch einmal die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen beschäftigen. Dabei hätte die betagte Klage mit einem eleganten Vergleich längst aus der Welt sein können.
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  12. Kläger ist der Linken-Landtagsabgeordnete Falk Neubert. Er war Anmelder des Mahngangs. Die Demo sollte am Sonntag, 13. Februar 2011, Stationen besuchen, die in Dresdens Nazi-Geschichte eine besondere Rolle spielten – zwischen Striesen und dem Hauptbahnhof. Die Versammlungsbehörde jedoch verlegte den Mahngang kurzerhand auf die andere Elbseite in die Neustadt und machte ein Trennungsgebot geltend. Sie befürchtete ein Aufeinandertreffen der blockadefreudigen Mahngänger aus dem meist linken Lager mit Rechtsextremen, die an jenem Jahrestag der Bombardierung Dresdens jenseits des Hauptbahnhofs marschierten.
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  14. „Die Verlegung in die Neustadt kommt einem Verbot gleich“, schimpfte Neubert und klagte. Das Verwaltungsgericht soll feststellen, dass die Stadt-Auflage rechtswidrig war. Zwar sollte laut Rathaus-Bescheid die Elbe eine natürliche Grenze zwischen den Lagern darstellen. Allerdings sei an jenem Tag auch die Menschenkette auf beiden Elbseiten möglich gewesen. Sie sei von der Versammlungsbehörde nicht aus der Altstadt verbannt worden. „Das war nicht verhältnismäßig“, sagt Neubert.
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  16. Die schweren Ausschreitungen vom 19. Februar 2011 fanden erst nach dem abgelehnten Mahngang statt. In den folgenden Jahren gab es die Täterspuren-Mahngänge am 13. Februar. Es gebe jetzt eine „gute Kooperation mit der Polizei und der Versammlungsbehörde“, sagt Neubert. Tausende Teilnehmer suchen seitdem nach dem Mahngang die Nähe des Nazi-Marsches, um gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren. So wie zahlreiche Teilnehmer der Menschenkette. Die einen rufen dabei mehr, die anderen weniger zur Blockade der Neonazi-Märsche auf.
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  18. Das ist die Lage, die nun vor dem Verwaltungsgericht erörtert wurde. „Wir wissen heute, dass die Elbe als Trennung nicht funktioniert“, sagte die Vorsitzende Richterin Mariette Bastius. Neubert schlug vor, die Klage zurückzuziehen, wenn die Stadt erklärt: „Nach heutigem Kenntnisstand hätte die Stadt eine derart weit reichende räumliche Verlegung der Versammlung nicht verfügt.“ Die Vorsitzende nannte das ein „ziemlich großherziges Angebot“. Es sei keinesfalls als Schuldeingeständnis der Stadt zu verstehen. Offensichtlich hatte auch das Gericht Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Rathaus-Auflage.
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  20. Zwar stimmte der Stadt-Anwalt dem Vergleich schweren Herzens zu, doch schon vier Tage später kam der Widerruf. Ralf Lübs, Chef des Ordnungsamtes, sagte: „Das Gericht kann nur berücksichtigen, was damals zu unserer Prognose-Entscheidung geführt hat.“ Auch das Verwaltungsgericht habe stets auf die Elbe als Trennung gepocht. Sollte der Kläger recht bekommen, zeige dies, dass sich auch das Gericht mit Prognoseentscheidungen schwertut.
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  22. Der Rechtsstreit geht also weiter. Koste es, was es wolle.
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