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- Hallo,
- Am 21.01.2012 21:21, schrieb jens:
- > Der nächste Termin ist insofern wichtig, da die Gründung des
- > Kreisverbandes Weimar angestrebt wird.
- bevor man sich zu viele Hoffnungen macht: in einer Woche, oder auch
- 2-3 Wochen kann und wird ein Kreisverband der Piratenpartei
- Deutschland nicht gegründet werden.
- Ich fände es wirklich herzallerliebst, wenn man endlich mal darauf
- hören würde, was der Landesverband schon seit Ewigkeiten - vor allem
- dir, Tim, gegenüber - predigt:
- "Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens
- sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen." (Quelle:
- Satzung der Piratenpartei Thüringen)
- Das ist - meiner Information nach - nicht passiert. In Weimar wird
- ein Kreisverband frühestens im März gegründet werden. Wenn ihr
- gründen wollt, meldet das jetzt zeitnah dem Landesvorstand unter
- vorstand@piraten-thueringen.de und dann wird darüber gesprochen.
- Alles, was ohne den Landesverband passiert, ist nicht rechtswirksam.
- Wenn ihr einfach so etwas "gründet", ist das keine Gliederung, kein
- garnichts, der Piratenpartei.
- Es ist doch wirklich nicht so schwer? 3 Kreisverbände haben ihre
- Gründung für 2012 schon lange angekündigt und das wurde und wird
- gerade alles wunderbar durchgezogen. Altenburger Land machte den
- Anfang, bald ist Ilmkreis dran und dann Gera. Wenn ihr euch anmeldet
- werden wir auch dafür sorgen, dass in Weimar ein KV ordentlich
- gegründet werden kann. Meine Güte, ich mache sogar auch in Weimar
- (wie bei den anderen KVs) die Versammlungsleitung, das dauert keine
- Stunde und dann ist das rechtswirksam gegründet.
- Aber, sowas dauert.
- Sowas wird nicht mehr effektiv vor den OB-Wahlen gegründet werden
- können, da auch dafür Fristen anstehen.
- Und nein, niemand will euch schlechtes oder eine Gründung
- verhindern. Der Landesvorstand ist nicht böse und ich auch nicht.
- Nur gibt es - da wir eine PARTEI sind - gesetzliche Vorschriften.
- Ohne Einhaltung dieser wird es keine Gliederung der Piraten geben.
- Die Regelungen zur Gründung von Kreisverbänden wurden übrigens auf
- Landesparteitagen mit mindestens 2/3-Mehrheiten von den
- _Mitgliedern_ so beschlossen.
- Wenn ihr ernsthaft die Piratenpartei in Weimar aufbauen wollt, dann
- lasst euch Zeit. Findet aktive Mitglieder, die auch bereit sind
- mindestens ein Jahr im Vorstand _AKTIV_ zu sein und die Piraten
- nebenbei noch als ehrenamtliche Vollzeitarbeit ansehen können (ich
- habe jetzt 2,5 Jahre meine gesamte Freizeit in den KV Jena
- investiert und es läuft mittlerweile einfach mal von alleine).
- Also, lasst euch Zeit. Macht das alles richtig. Keine
- Schnellschüsse, die nach hinten losgehen.
- Beste Grüße
- Carsten Eckart
- Vorsitzender der Piratenpartei Jena
- Alle Details zu einer Gründung gibts in der Landessatzung:
- http://wiki.piraten-thueringen.de/Satzung_des_Landesverband_Thueringen
- §4b - Gründung einer Untergliederung
- (1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN
- Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn
- Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden
- Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die
- gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
- (2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem
- Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei
- Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner
- benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
- (3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der
- Gliederung angehören werden, schriftlich über die
- Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die
- gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, den Gebietsverband zu
- gründen.
- (4) Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der
- Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung
- müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum
- Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll
- das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe,
- GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die
- Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands
- vorstellen.
- (5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine
- Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur
- Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher
- durch den Landesvorstand erfolgen.
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