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CBeuster

EckartArsch

Jan 21st, 2012
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  1. Hallo,
  2.  
  3. Am 21.01.2012 21:21, schrieb jens:
  4. > Der nächste Termin ist insofern wichtig, da die Gründung des
  5. > Kreisverbandes Weimar angestrebt wird.
  6. bevor man sich zu viele Hoffnungen macht: in einer Woche, oder auch
  7. 2-3 Wochen kann und wird ein Kreisverband der Piratenpartei
  8. Deutschland nicht gegründet werden.
  9.  
  10. Ich fände es wirklich herzallerliebst, wenn man endlich mal darauf
  11. hören würde, was der Landesverband schon seit Ewigkeiten - vor allem
  12. dir, Tim, gegenüber - predigt:
  13.  
  14. "Die Einladung zur Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens
  15. sechs Wochen vorher durch den Landesvorstand erfolgen." (Quelle:
  16. Satzung der Piratenpartei Thüringen)
  17.  
  18. Das ist - meiner Information nach - nicht passiert. In Weimar wird
  19. ein Kreisverband frühestens im März gegründet werden. Wenn ihr
  20. gründen wollt, meldet das jetzt zeitnah dem Landesvorstand unter
  21. vorstand@piraten-thueringen.de und dann wird darüber gesprochen.
  22.  
  23. Alles, was ohne den Landesverband passiert, ist nicht rechtswirksam.
  24. Wenn ihr einfach so etwas "gründet", ist das keine Gliederung, kein
  25. garnichts, der Piratenpartei.
  26.  
  27. Es ist doch wirklich nicht so schwer? 3 Kreisverbände haben ihre
  28. Gründung für 2012 schon lange angekündigt und das wurde und wird
  29. gerade alles wunderbar durchgezogen. Altenburger Land machte den
  30. Anfang, bald ist Ilmkreis dran und dann Gera. Wenn ihr euch anmeldet
  31. werden wir auch dafür sorgen, dass in Weimar ein KV ordentlich
  32. gegründet werden kann. Meine Güte, ich mache sogar auch in Weimar
  33. (wie bei den anderen KVs) die Versammlungsleitung, das dauert keine
  34. Stunde und dann ist das rechtswirksam gegründet.
  35.  
  36. Aber, sowas dauert.
  37.  
  38. Sowas wird nicht mehr effektiv vor den OB-Wahlen gegründet werden
  39. können, da auch dafür Fristen anstehen.
  40.  
  41. Und nein, niemand will euch schlechtes oder eine Gründung
  42. verhindern. Der Landesvorstand ist nicht böse und ich auch nicht.
  43. Nur gibt es - da wir eine PARTEI sind - gesetzliche Vorschriften.
  44. Ohne Einhaltung dieser wird es keine Gliederung der Piraten geben.
  45.  
  46. Die Regelungen zur Gründung von Kreisverbänden wurden übrigens auf
  47. Landesparteitagen mit mindestens 2/3-Mehrheiten von den
  48. _Mitgliedern_ so beschlossen.
  49.  
  50. Wenn ihr ernsthaft die Piratenpartei in Weimar aufbauen wollt, dann
  51. lasst euch Zeit. Findet aktive Mitglieder, die auch bereit sind
  52. mindestens ein Jahr im Vorstand _AKTIV_ zu sein und die Piraten
  53. nebenbei noch als ehrenamtliche Vollzeitarbeit ansehen können (ich
  54. habe jetzt 2,5 Jahre meine gesamte Freizeit in den KV Jena
  55. investiert und es läuft mittlerweile einfach mal von alleine).
  56.  
  57. Also, lasst euch Zeit. Macht das alles richtig. Keine
  58. Schnellschüsse, die nach hinten losgehen.
  59.  
  60. Beste Grüße
  61. Carsten Eckart
  62. Vorsitzender der Piratenpartei Jena
  63.  
  64. Alle Details zu einer Gründung gibts in der Landessatzung:
  65. http://wiki.piraten-thueringen.de/Satzung_des_Landesverband_Thueringen
  66.  
  67. §4b - Gründung einer Untergliederung
  68.  
  69. (1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN
  70. Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens zehn
  71. Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden
  72. Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die
  73. gründungswilligen Piraten mitgeteilt.
  74.  
  75. (2) Die gründungswilligen Piraten haben ihren Gründungswillen dem
  76. Landesvorstand schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen mindestens drei
  77. Piraten die Gründung unterstützen und es muss ein Ansprechpartner
  78. benannt werden, welcher die Gründung maßgeblich organisiert.
  79.  
  80. (3) Der Landesvorstand informiert die Piraten, die zukünftig der
  81. Gliederung angehören werden, schriftlich über die
  82. Gründungsbestrebungen. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung haben die
  83. gründungswilligen Piraten sechs Monate Zeit, den Gebietsverband zu
  84. gründen.
  85.  
  86. (4) Die gründungswilligen Piraten sollen die Mitwirkung an der
  87. Gründung allen betroffenen Piraten ermöglichen. Vor der Gründung
  88. müssen die gründungswilligen Piraten mindestens ein Treffen zum
  89. Thema Gründung abhalten. Auf der Tagesordnung dieses Treffens soll
  90. das generelle Vorgehen, mögliche Gründungstermine, Satzungsentwürfe,
  91. GO-Entwürfe besprochen werden. Außerdem können sich die
  92. Vorstandskandidaten den zukünftigen Mitgliedern des Gebietsverbands
  93. vorstellen.
  94.  
  95. (5) Der Termin für die Gründung des Gebietsverbandes soll durch eine
  96. Umfrage der betroffenen Piraten festgelegt werden. Die Einladung zur
  97. Gründung des Gebietsverbandes muss mindestens sechs Wochen vorher
  98. durch den Landesvorstand erfolgen.
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