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- http://html.gunnet.de/cms/index.php
- Sehr geehrte Newsletterempfänger,
- leider ist es personell nicht möglich jeden Artikel der über den Newsverteiler geht zu prüfen, ob dieser in gleicher/ähnlicher Form schon von einer Agentur oder einem Verlag verwendet wurde und somit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger unterliegt.
- Rechtlichen Folgen könnte der Newsletterautor nur entgehen, indem bei jeder Newsmeldung in der Quelle geprüft wird, ob diese sich für eine Newsaggregation entschieden hat und somit ausdrücklich die Erlaubnis zur Verbreitung gegeben hat - dies ist für uns jedoch nicht leistbar.
- Daher wird der Newsletter nicht mehr veröffentlicht, bis eine klare rechtliche Situation für die Newsveröffentlichung über nicht gewinnorientierte Webseiten und Newsletter getroffen wurde oder die Verlage zur Vernunft kommen.
- Falls Sie bisher Google News nutzen, werden Sie auch hier künftig wohl auf einige Verlage verzichten müssen, da Google ab heute die Verlage auffordert Ihre Zustimmung zur Newsnutzung zu geben - ansonsten werden diese zum 14. August aus Google News entfernt. Ähnliches haben auch andere Newsaggregatoren angekündigt.
- Ich möchte mich persönlich und im Namen des Vereins bei Ihnen für das Abo und das Feedback zu Artikeln bedanken und wünsche Ihnen weiterhin viel Spass im Internet und im Verein.
- Dominic Weiß
- gunnet.de
- Weiterführende Links:
- Pressemeldung von Google
- http://google-produkte.blogspot.de/2013/06/google-news-bleibt-offene-plattform-fuer-verlage.html
- Leistungsschutzrecht im Bundesgesetzblatt
- http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s1161.pdf#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s1161.pdf'%5D__1371824856581
- Wikipediaartikel zum Leistungsschutzrecht
- http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
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