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- Ein Notstandsgesetz in der Corona-Krise erlaubt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán ein Regieren per Dekret auf unbestimmte Zeit. Die EU-Kommission sieht derzeit keinen Anlass, gegen die umstrittene Notstandsgesetzgebung der Orbán-Regierung vorzugehen.
- Der Regierungschef Viktor Orban nutzt die Corona-Krise, um den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen. In Ungarn wurden Anfang April trotz internationaler Proteste „Notstandgesetze“ verabschiedet. Seine Fidesz-Partei hat am 30. März 2020 dieses Gesetz durchgebracht, dass das ungarische Parlament faktisch entmachtet. Für die Dauer der „Gefahrenlage“ Corona kann Orbán per Dekret regieren und Grundrechte beschneiden.
- Bürgerrechtler und Opposition befürchten eine weitere Einschränkung des Rechtsstaats und bezweifeln, dass die Regierung mit dem Ende der Pandemie dem Parlament auch wirklich wieder alle Rechte zurückgibt.
- Grüne, linke und liberale Parteien in mehreren europäischen Ländern fordern bereits Sanktionen der EU wegen dessen Pandemie-Notstandsgesetzes.
- Doch die EU-Kommission hat andere Meinung. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, sagte am Mittwoch in Brüssel, dass "es noch keinen Grund gibt, ein Vertragsverletzungsverfahren zu starten".
- Problematisch hierbei ist besonders, dass die Corona-Krise die Pressefreiheit in Ungarn einschränkt . Durch Ungarns Notstandsgesetzgebung wird die Lage von kritischen Journalisten noch schwieriger. Mehrjährige Haftstrafen drohen für die Verbreitung von "Falschnachrichten".
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