Advertisement
heinrich23

2 - 4 parents situation (a social economic approach)

Nov 10th, 2013
17,315
0
Never
Not a member of Pastebin yet? Sign Up, it unlocks many cool features!
text 8.69 KB | None | 0 0
  1. Ich nehme einmal jene Scheidungseltern aus, wo es keinen Mangel an Gütern, Wohnraum und finanziellem Background gibt und wende mich denen zu, die mit knappen Ressourcen und geringem - mittleren Einkommen als getrennt lebende Scheidungseltern ihr Dasein fristen.
  2.  
  3. I. Scheidungsväter bei Eltern, Verwandten, Freunden des Vaters
  4. Ich kenne einige Männer, die sich nach der Scheidung nicht finanziell mehr fähig waren sich neuen Wohnraum ad hoc zu schaffen. Einige von ihnen zogen bei Eltern, Verwandten, Freunden ein und dort war nicht ausreichend Platz um ihre 2-3 Kinder bei sich übernachten zu lassen. Es folgte ein Dasein, als Besuchsvater mit der Hoffnung auf bessere Entlohnung im Arbeitsverhältnis. Da dies öfters nur mit mehr Arbeitseinsatz verbunden war, gerieten sie in folgendes Dilemma:
  5. a.) Vater ohne eigener Wohnung, aber mit mehr Zeit für Besuche bei den eigenen Kindern
  6. b.) Akkordarbeitender Vater, der sehr den Kontakt zu seinen Kindern reduzieren muss, aber doch wieder eigene Wohnung am Ende des Tunnels sieht.
  7.  
  8. II. Scheidungsväter Umzug zu besseren Arbeitgebern
  9. Andere Männer entschlossen sich aufgrund der geänderten finanziellen Situation an weiter entfernte Orte umzuziehen, wo es besser entlohnte Arbeit für sie gab.
  10.  
  11. III. Scheidungsväter Umzug zu neuer Freundin aus wirtschaftlichen Gründen
  12. Manche Männer, die weder bei Verwandten unterkommen konnten, noch irgendwo wirklich eine besser entlohnte Arbeit leicht finden konnten (z.B. Künstler, Kreativwirtschaftler, EPUs) zogen es vor sich bei einer neuen Freundin einzuquartieren. Die Wahl fiel häufig auf ältere single Frauen, Frauen ohne Kinderwunsch mit größerer Wohnung oder geschiedene Frauen mit erwachsenen Kindern. In den meisten Fällen verhinderte die neue Partnerin nicht, dass Kinder den Vater am neuen Wohnort bei ihr besuchen durften. Die meisten verhielten sich zu den Kindern, wie eine Tante!
  13. Einen Fall kenne ich aber, wo sich der geschiedene Vater in der neuen Beziehung durch die vorhandene Wohnraum Abhängigkeit von seiner neue Partnerin unter Druck geriet. (Ob er sich den Druck innerlich selbst machte oder ob die neue Partnerin durch ihre Position als Wohnraumanbieterin Druck ausübte, kann ich nicht sagen)
  14.  
  15. IV. Scheidungsmütter finanzielle neue Partnerschaft
  16. Allerdings kenne ich auch die Variante, wo geschiedene Frau mit bei sich wohnenden Kinder aufgrund geringen Einkommen des Vaters oder häufig ausfallender Alimentezahlungen eine neue Liebschaft aus ökonomischen Gründen begann.
  17. Egal ob der neue Freund einzog oder ob das nur eine Affaire mit Sex, wenn die Kinder nicht da waren, war, der neue Freund finanzierte die Mutter und die Kinder mit oder bot sonstige ökonomische Sicherheiten. (Job, Geschenke)
  18.  
  19. --
  20. Akte Scheidung
  21. Rechtliche und wirtschaftliche Folgen von Scheidung
  22. http://www.oif.ac.at/service/zeitschrift_beziehungsweise/detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=477&cHash=eff5b990f6aa6ead592c460498773e16
  23.  
  24. Ehescheidungen und Trennungen sind einschneidende Erlebnisse und ziehen neben traumatischen Erfahrungen auch rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich - für die betroffenen Paare und auch für deren Kinder. Angesichts der hohen Scheidungsraten in Österreich (2003: 43,2 %) ist eine rechtliche Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen erforderlich. Ein aktueller Forschungsbericht behandelt die wirtschaftlichen Folgen von Scheidungen für Männer, Frauen und Kinder - unterteilt in die Bereiche Unterhaltsleistungen, Obsorge und Besuchsregelungen. Dabei wurde besonders auf jüngste gesetzliche Regelungen wie das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (“gemeinsame Obsorge”) eingegangen. Als empirische Grundlage dienen 2.830 Scheidungsakten des Bezirksgerichtes Linz aus den Jahren 1997 bis 2002.
  25. Der Großteil der Ehen wird dieser Untersuchung zufolge einvernehmlich geschieden. Bei 10 % der Scheidungen kommt es zu einer Scheidungsklage bzw. im Falle der Scheidung zu einem Schuldspruch. Die rechtlichen Folgen für Kinder sind in der Regel von der Art der Scheidung unabhängig.
  26.  
  27. Unterhalt - eine Frage des Einkommens
  28.  
  29. Bei den Unterhaltsleistungen zeigt sich eine Wechselwirkung zwischen Unterhalt des Kindes und der Ehegattin. Ein Euro mehr an Unterhaltsgeld an das Kind bedeutet um etwas mehr als einen Euro weniger Unterhalt an die Ex-Partnerin. Erhält diese umgekehrt einen Euro mehr, vermindert sich der Unterhalt des Kindes um etwa 30 Cent.
  30.  
  31. Mit dem Einkommen des Vaters steigt der Unterhalt des Kindes. Auch mit zunehmendem Alter wird der Unterhalt mehr. Für jedes Lebensjahr kommen monatlich ca. 5 bis 6 Euro dazu. Hat das Kind jedoch ein eigenes Einkommen, so sinkt der Kindesunterhalt. Der Unterhalt des Kindes verringert sich ebenso, wenn der abwesende Elternteil (meist der Vater) andere Unterhaltspflichten aus früheren Ehen hat . Eine Erhöhung des Kindesunterhaltes wird auch durch das Beiziehen eines Rechtsbeistandes durch die Mutter sowie durch die Vereinbarung einer Obsorge beider Elternteile erzielt (jeweils um rund 14 bzw. 15 Euro). Gemessen am Durchschnittsbedarfswert für ein Kind nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen liegt der tatsächliche Kindesunterhalt im Schnitt darüber.
  32.  
  33. Frauen, deren Männer schuldig geschieden sind, erhalten einen um etwa 130 Euro höheren Unterhalt pro Monat als wenn Männer nicht schuldig bzw. einvernehmlich geschieden sind. Wie beim Kindesunterhalt mindern bereits bestehende Unterhaltspflichten den Unterhalt der Ex-Ehegattinnen.
  34.  
  35. Eine frühere Ehe verhindert Obsorge
  36.  
  37. Bis zur Einführung des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 erhielt bei ungefähr 90 % der Fälle die Mutter die (hauptsächliche) Obsorge zugesprochen. Danach entfiel die Hälfte dieser 90 % auf gemeinsame Obsorge, in den anderen Fällen blieb die Obsorge weiterhin alleinig bei der Frau.
  38.  
  39. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter die hauptsächliche Obsorge zugesprochen bekommt, steigt bei Unterhaltsverzicht und bei geringerem Alter des Kindes bzw. der Kinder. Keine Auswirkungen haben das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 sowie die Höhe des Einkommens des Vaters. Allerdings steigt die Wahrscheinlichkeit einer Obsorge der Frau, wenn der Mann bereits früher verheiratet war. Hat nur der Mann allein einen Rechtsbeistand, so steigen auch seine Chancen auf eine Zuteilung der Obsorge. Hat die Frau allein oder beide Elternteile einen Anwalt bzw. eine Anwältin, dann wird eher der Frau die hauptsächliche Obsorge zugesprochen.
  40.  
  41. Die Höhe der Unterhaltsleistung spielt bei der gemeinsamen Obsorge keine entscheidende Rolle. Das Alter der Kinder und die Einkommenshöhe des Besuchsberechtigten sind ebenso wenig ausschlaggebend. Hingegen sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Obsorge beider Teile beträchtlich im Falle einer früheren Ehe eines Elternteils. Auch die Rechtsberatung spielt hier wiederum eine Rolle: Wird ein Anwalt bzw. eine Anwältin beigezogen, so wird eine gemeinsame Obsorge weniger wahrscheinlich.
  42.  
  43. Mehr Besuchstage bei gemeinsamer Obsorge
  44.  
  45. Mit der Einführung des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz hat sich die Höhe der Besuchstage deutlich erhöht: Bei gemeinsamer Obsorge kann der Besuchsberechtigte das Kind bzw. die Kinder im Schnitt um drei Wochen mehr sehen als bei der Alleinobsorge. Hat sich einer der beiden Elternteile einen Rechtsbeistand hinzugezogen, so werden rund zwei Wochen mehr Besuchstage vereinbart als ohne Rechtsbeistand.
  46. Die Besuchstage werden weniger, wenn Unterhaltspflichten für Kinder bestehen bzw. wenn die Distanz zum Aufenthaltsort der Kinder größer ist.
  47.  
  48. Bei den Urlaubsbesuchstagen erhöht sich in allen Fällen der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes die Besuchszeit um etwa sechs Tage gegenüber Fällen ohne formale Rechtsberatung. Andere Faktoren wie Einkommenshöhe, Unterhaltspflichten oder die Form der Obsorge haben keinen Einfluss auf die Anzahl der Urlaubsbesuchstage.
  49.  
  50. Gesellschaftspolitische Empfehlungen
  51.  
  52. - Eine Rechtsberatung - auch in Form einer familienrechtlichen Beratung - sollte verstärkt empfohlen werden. Von einer Rechtsanwaltspflicht sollte jedoch Abstand genommen werden.
  53.  
  54. - Um Unterhaltsstreitigkeiten zu vermeiden (durch Druck zur einvernehmlichen Scheidung), sollte das Einkommen automatisch erfasst (z. B. durch die Finanzbehörden) und die Unterstützungsleistungen entsprechend angepasst werden.
  55.  
  56. - Die Obsorge beider Teile, von der angenommen wird, dass sie sich positiv auf die Kinder auswirkt, könnte durch Förderung und den Ausbau von Mediation bzw. Eheberatung der scheidungswilligen Ehepartner erhöht werden.
  57.  
  58. - Im Zusammenhang mit der Besuchsregelung wäre die Förderung der gemeinsamen Obsorge über Beratungseinrichtungen ebenso empfehlenswert. Väter verbringen bei dieser Form der Obsorge beinahe sechs Wochen im Jahr mehr mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern als bei Alleinobsorge der Mutter.
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement