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Guest User

LVor BaWü 2012-09-07

a guest
Sep 7th, 2012
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  1. Der Landesvorstand widerspricht, gemäß §21 Abs. 4 BWahlG, der Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis 295 Zollernalb - Sigmaringen am 2.9.2012. Der Kandidat wurde vor Ort mit nur zwei Stimmen gewählt, davon vermutlich eine von ihm selbst. In der vorangegangenen Kandidatenbefragung wurde deutlich, dass der Kandidat nicht mit dem Programm der Piratenpartei vertraut ist. Wir denken deswegen, dass der Kandidat die Partei nicht sinnvoll vertreten kann.
  2.  
  3. Der Landesvorstand beauftragt den Bezirksverband Tübingen damit, die Wahl im Wahlkreis erneut duchzuführen. Der Bezirksverband soll dabei eine erneute Aufstellungsversammlung mit den Piratenmitgliedern vor Ort so planen, dass möglichst viele Piraten an der Aufstellungsversammlung teilnehmen können. Die Mitglieder im Wahlkreis sollen auf die Bedeutung dieser Versammlung hingewiesen werden.
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