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Handygate Dresden

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Sep 5th, 2012
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  1. Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 16:16
  2. An: Presse (SMI); Pressesprecher-P - Justiz Sachsen, GSTA; Presse - Justiz Sachsen, SMJ
  3. Betreff: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in Sachsen
  4.  
  5. Sehr geehrte Damen und Herren!
  6.  
  7. Wie in den letzten Tagen aus der Presse [1] zu erfahren war, wurden im Innenausschuss des Berliner Senats neue Zahlen zur Funkzellenabfrage der letzten vier Jahre bekanntgegeben.
  8.  
  9. Analog zu Berlin möchte ich nun wissen, wie viele Gerichtsverfahren es in den vergangenen Jahren gab, bei denen eine Funkzellenabfrage als "Beweismittel" diente/dienen sollte, wie viele FZA es pro Jahr in Sachsen gab und welche Delikte/Verbrechen damit aufgeklärt werden sollten oder gar wurden.
  10.  
  11. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, inwieweit dies nach den §§ 37 bzw. 47 des SächsPolG der Fall war und ist.
  12.  
  13.  
  14. Über eine aussagekräftige Antwort binnen einer Woche würde ich mich extremst freuen.
  15.  
  16.  
  17. Mit freundlichen Grüßen
  18. xxxxx
  19.  
  20.  
  21. [1] Quelle: Internet -
  22. https://netzpolitik.org/2012/funkzellenabfrage-geht-weiter-jeder-berliner-ist-jedes-jahr-zwei-mal-verdachtig/
  23.  
  24.  
  25.  
  26. --------
  27. Antwort:
  28. --------
  29.  
  30. Betreff: AW: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in Sachsen
  31. Datum: Wed, 5 Sep 2012 17:25:45 +0200
  32. Von: Klein, Wolfgang - Justiz Sachsen, GenStA Dresden
  33.  
  34.  
  35.  
  36. Sehr geehrter Herr xxxxx,
  37.  
  38. bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Zahlen mitteilen:
  39.  
  40. Im Jahr 2009 haben die Staatsanwaltschaften im Freisataat Sachsen in 422 Ermittlungsverfahren sogenannte Funkzellenabfragen aufgrund entsprechender richterlicher Anordnungen durchführen lassen. Im Jahr 2010 waren es 260 und im Jahr 2011 324 Ermittlungsverfahren.
  41.  
  42. Im Jahr 2012 waren es bis zum Stichtag 19.06.2012 41 Ermittlungsverfahren. Den Funkzellenabfragen im Jahr 2012 lagen die nachfolgend dabei die nachfolgend genannten Tatvorwürfe zugrunde:
  43.  
  44. Diebstahl im besonders schweren Fall
  45. Bandendiebstahl
  46. Schwerer Bandenndiebstahl
  47. Wohnungseinbruchsdiebstahl
  48. Betrug,gewerbsmäßiger Betrug und bandenmäßiger Betrug
  49. Gewerbs- und bandenmäßiges Fälschen von Zahlungskarten
  50. Brandstiftung
  51. Zweifacher versuchter Mord
  52. Gefährliche Körperverletzung
  53. Schwerer Landfriedensbruch
  54. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
  55.  
  56. Eine Aussage über den Erfolg der Ermittlungsmaßnahme im Hinblick auf die Aufklärung einer Straftat ist nicht möglich. Die Funkzellenabfrage ist ein Ermittlungsinstrument neben anderen in der Strafprozessordnung und kann nicht isoliert betrachtet werden. Es gab Ermittlungsverfahren in denen eine Funkzellenabfrage im Ergebnis nicht zur Überführung des Täters beigetragen hat. Ob eine derartige Maßnahme Erfolg hat und wesentliche Erkenntnisse erbringt oder nicht, weiß man aber erst nach deren Abschluß. In anderen Ermittlungsverfahren kam dem Ergebnis der Funkzellenabfrage eine ganz erhebliche Bedeutung zu. So zum Beispiel, wenn damit der Nachweis geführt werden kann, daß der Beschuldigte zur Tatzeit im Bereich des Tatortes war und damit ein Alibi erschüttert werden kann. In der Regel sind die Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage für sich allein nicht für die Überführung des Täters ausreichend, sondern tragen als Teil aller Ermittlungsergebnisse zur Aufklärung einer Straftat bei.
  57.  
  58. Mit freundlichen Grüßen
  59.  
  60. Wolfgang Klein
  61. Oberstaatsanwalt
  62. Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
  63. ---------------------------------------------------------------------------------
  64. Generalstaatsanwaltschaft Dresden
  65. Lothringer Straße 1
  66. 01069 Dresden
  67. Telefon: 0351 / 446-2912
  68. Telefax: 0351 / 446-2980
  69. ----------------------------------------------------------------------------------
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