Advertisement
Not a member of Pastebin yet?
Sign Up,
it unlocks many cool features!
- Von: [email protected]
- Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 16:16
- An: Presse (SMI); Pressesprecher-P - Justiz Sachsen, GSTA; Presse - Justiz Sachsen, SMJ
- Betreff: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in Sachsen
- Sehr geehrte Damen und Herren!
- Wie in den letzten Tagen aus der Presse [1] zu erfahren war, wurden im Innenausschuss des Berliner Senats neue Zahlen zur Funkzellenabfrage der letzten vier Jahre bekanntgegeben.
- Analog zu Berlin möchte ich nun wissen, wie viele Gerichtsverfahren es in den vergangenen Jahren gab, bei denen eine Funkzellenabfrage als "Beweismittel" diente/dienen sollte, wie viele FZA es pro Jahr in Sachsen gab und welche Delikte/Verbrechen damit aufgeklärt werden sollten oder gar wurden.
- Bitte teilen Sie mir außerdem mit, inwieweit dies nach den §§ 37 bzw. 47 des SächsPolG der Fall war und ist.
- Über eine aussagekräftige Antwort binnen einer Woche würde ich mich extremst freuen.
- Mit freundlichen Grüßen
- xxxxx
- [1] Quelle: Internet -
- https://netzpolitik.org/2012/funkzellenabfrage-geht-weiter-jeder-berliner-ist-jedes-jahr-zwei-mal-verdachtig/
- --------
- Antwort:
- --------
- Betreff: AW: Presseanfrage: Funkzellenabfragen in Sachsen
- Datum: Wed, 5 Sep 2012 17:25:45 +0200
- Von: Klein, Wolfgang - Justiz Sachsen, GenStA Dresden
- Sehr geehrter Herr xxxxx,
- bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgende Zahlen mitteilen:
- Im Jahr 2009 haben die Staatsanwaltschaften im Freisataat Sachsen in 422 Ermittlungsverfahren sogenannte Funkzellenabfragen aufgrund entsprechender richterlicher Anordnungen durchführen lassen. Im Jahr 2010 waren es 260 und im Jahr 2011 324 Ermittlungsverfahren.
- Im Jahr 2012 waren es bis zum Stichtag 19.06.2012 41 Ermittlungsverfahren. Den Funkzellenabfragen im Jahr 2012 lagen die nachfolgend dabei die nachfolgend genannten Tatvorwürfe zugrunde:
- Diebstahl im besonders schweren Fall
- Bandendiebstahl
- Schwerer Bandenndiebstahl
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Betrug,gewerbsmäßiger Betrug und bandenmäßiger Betrug
- Gewerbs- und bandenmäßiges Fälschen von Zahlungskarten
- Brandstiftung
- Zweifacher versuchter Mord
- Gefährliche Körperverletzung
- Schwerer Landfriedensbruch
- Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
- Eine Aussage über den Erfolg der Ermittlungsmaßnahme im Hinblick auf die Aufklärung einer Straftat ist nicht möglich. Die Funkzellenabfrage ist ein Ermittlungsinstrument neben anderen in der Strafprozessordnung und kann nicht isoliert betrachtet werden. Es gab Ermittlungsverfahren in denen eine Funkzellenabfrage im Ergebnis nicht zur Überführung des Täters beigetragen hat. Ob eine derartige Maßnahme Erfolg hat und wesentliche Erkenntnisse erbringt oder nicht, weiß man aber erst nach deren Abschluß. In anderen Ermittlungsverfahren kam dem Ergebnis der Funkzellenabfrage eine ganz erhebliche Bedeutung zu. So zum Beispiel, wenn damit der Nachweis geführt werden kann, daß der Beschuldigte zur Tatzeit im Bereich des Tatortes war und damit ein Alibi erschüttert werden kann. In der Regel sind die Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage für sich allein nicht für die Überführung des Täters ausreichend, sondern tragen als Teil aller Ermittlungsergebnisse zur Aufklärung einer Straftat bei.
- Mit freundlichen Grüßen
- Wolfgang Klein
- Oberstaatsanwalt
- Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
- ---------------------------------------------------------------------------------
- Generalstaatsanwaltschaft Dresden
- Lothringer Straße 1
- 01069 Dresden
- Telefon: 0351 / 446-2912
- Telefax: 0351 / 446-2980
- e-mail: [email protected]
- ----------------------------------------------------------------------------------
Advertisement
Add Comment
Please, Sign In to add comment
Advertisement